Die Meisterzulage fällt weg da es keine "Meistertätigkeiten" nach E9b in der Entgeltordnung gibt. Die Zulage wurde gezahlt für Beschäftigte die gem. ihrer Tätigkeit im alten BAT den Anspruch auf einer Meisterzulage gehabt hätten. Da es im TV-L aber keine Eingruppierung als Meister in der E9b gibt, man also andere Tätigkeiten haben muss um nach 9b zu kommen hätte man im BAT auch keinen Anspruch gehabt.