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[Allg] Beförderung nach A13 gD obwohl die Stelle A13 hD ist
StA 11:
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich sitze als A12er auf einer Stelle, die nach A13 hD bewertet wurde. Ich frage mich, ob ich auf dieser Stelle nach A13 gD befördert werden kann, da ich die Voraussetzungen für den hD in Form eines Masters, einer mQ oder ähnlichem nicht erfülle? Kann mir jemand weiterhelfen?
Casa:
Mir fällt bei der Sache spontan kein Problem ein.
StA 11:
Habe Bedenken, weil ich an sich ja nicht die Beförderungsvoraussetzungen für den hD erfülle.
Casa:
Du wurdest doch als A12er gD in die Planstelle A13hD eingewiesen. Ggf. wurdest du auf dieser Planstelle bereits von A11gD auf A12gD befördert.
Die Planstelle A13hD bedeutet auch nicht, dass du für die Stelle die Befähigung für den hD benötigst.
Die eine Seite ist das Haushaltsrecht, die andere das Beamtenrecht. Haushaltsrechtlich kann man so ziemlich alles und jeden auf eine Beamtenplanstelle setzen, solange der Mitarbeiter nicht mehr kostet, als haushaltsrechtlich ausgewiesen ist.
Aber schauen wir mal, was die anderen dazu sagen.
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 28.02.2025 12:01 ---Du wurdest doch als A12er gD in die Planstelle A13hD eingewiesen. Ggf. wurdest du auf dieser Planstelle bereits von A11gD auf A12gD befördert.
Die Planstelle A13hD bedeutet auch nicht, dass du für die Stelle die Befähigung für den hD benötigst.
Die eine Seite ist das Haushaltsrecht, die andere das Beamtenrecht. Haushaltsrechtlich kann man so ziemlich alles und jeden auf eine Beamtenplanstelle setzen, solange der Mitarbeiter nicht mehr kostet, als haushaltsrechtlich ausgewiesen ist.
Aber schauen wir mal, was die anderen dazu sagen.
--- End quote ---
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