Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehalt passt nicht mit dem Rechner überein!
cyrix42:
--- Zitat von: Tariflas am 01.03.2025 18:02 ---Bei mir sind es sogar 50 Euro zu wenig, NRW.
Eine Frechheit.
--- End quote ---
Wolltest du nicht schon lange gekündigt haben und in der Privatwirtschaft sein?
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122238.msg337769.html#msg337769
Umlauf:
--- Zitat von: Zinc am 01.03.2025 14:24 ---
--- Zitat von: websgeisti am 01.03.2025 12:15 ---
--- Zitat von: Zinc am 01.03.2025 11:27 ---Das hat vermutlich nichts mit dem Bundesland zu tun, ist bei uns nämlich auch so. Der Rechner zeigt ein zu hohes Nettogehalt an. Das wurde eigentlich auch schon mehrfach gemeldet, vielleicht wissen die Admins selber nicht, woran es liegt.
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Soweit ich gesehen habe, hat noch nicht jedes Bundesland (z.B. BW) die Erhöhung des Grundfreibetrags zum 01.01.2025 umgesetzt. Weiß jetzt aber nicht wie es bei Niedersachsen ist.
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Kann denn wirklich die Umsetzung der Erhöhung des Grundfreibetrages von Bundesland zu Bundesland sich so unterscheiden? Wie kann man es denn nachvollziehen, ob die Erhöhung berücksichtigt wurde? Beim Landesamt für Steuern und Finanzen habe ich zu meinem Bundesland nichts gefunden. Da steht nur, dass zum 01.02. die 5,5 Prozent Erhöhung umgesetzt wurden.
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Das hat nichts mit Bundesland zu tun.
Das liegt daran, wann der neue Programmablauf für die genutzte Software erstellt wird und wann er eingespielt wird. Erkennen kann man das theoretisch, wenn man seine Werte mit der Steuertabelle vergleicht. Nur ist das Steuerrecht alles andere als unterkomplex.
TVLNeuling:
Also kann ich eig. nur die März Abrechnung abwarten und hoffen. Ich denke ein Anruf bei der Bezügestelle wird da auch nicht viel helfen...
Tyrion:
Auf der Homepage des NLBV gibt es dazu die nachfolgende Info:
(https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/steuern/gehaltsabrechnung-marz-2025-239601.html)
Gehaltsabrechnung März 2025
Änderung des Überweisungsbetrages aufgrund steuerlicher Rückrechnungen
Mit der Gehaltsabrechnung März 2025 wurden die Anpassungen des Einkommensteuertarifs 2025 aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgenommen.
Alle am 01.03.2025 steuerpflichtigen Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger erhalten deshalb mit der Gehaltsabrechnung März 2025 eine steuerliche Rückrechnung ab 01.01.2025. In der Regel ergeben sich daraus geringfügige Änderungen im Lohnsteuerabzug, die sich auf den Überweisungsbetrag auswirken.
Johann:
Bei mir sind es ebenfalls in Nds auch knapp 50€ weniger gewesen (E11/3) als der Rechner ausgespuckt hat. Ein Kollege meldete mir, er hätte lediglich 5€ mehr als im Vormonat bekommen. Irgendwas ist da jedenfalls kaputt. KV-Beitrag wurde korrekt angegeben, Rest ebenfalls.
Ich warte aber erstmal die Abrechnung ab und vergleiche dann.
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