Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Angeblich fehlerhafte Ernennung
Beamter007:
Hallo zusammen,
Kurzzusammenfassung:
Ich habe meinen Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst in der Bundesverwaltung gemacht und diesen erfolgreich abgeschlossen. Habe die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erhalten.
Nach Abschluss habe ich mich bei einer kleinen Kommune in NW beworben und wurde dort zum Beamten auf Probe ernannt, im Anschluss Beamter auf Lebenszeit und mehrfach über die Jahre befördert sodass ich mittlerweile im Endamt A9 bin.
Aufgrund eines Tapetenwechsels habe ich mich bei einem Landesministerium NW beworben und auch eine Zusage erhalten. Nach Sichtung der Personalakte wurde mir mitgeteilt, dass die Anerkennung der Laufbahnbefähigung fehlen würde.
Auf Nachfrage was das heißt wurde mir mitgeteilt, dass die Laufbahnbefähigung Bund und Land unterschiedlich sei und ich diese hätte anerkennen bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen müssen.
Man könne dies auch nicht heilen, da die Laufbahnen nicht gleichwertig seien.
Meine Ernennung und Beförderungen seien rechtswidrig erfolgt, man würde mich nicht einstellen und meine Kommune darüber informieren, dass die Ernennungen zurückgenommen werden sollen.
Zum einen habe ich jetzt Angst zum anderen finde ich weder im Landesbeamtengesetz noch in der Laufbahnverordnung so eine Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung.
Daher meine Fragen:
1. Stimmt das was das Ministerium so sagt und meine Kommune hatte keine Ahnung und hat mich falsch ernannt?
2. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage?
3. Kann die Kommune nach all den Jahren noch eine Rückabwicklung meiner Beamtenlaufbahn durchführen?
4. Kann man das wirklich nicht heilen, bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen? Das einzige Fach was die Landesanwärter haben was ich nicht hatte ist Sozialrecht.
5. Soll ich wieder in die Bundesverwaltung „flüchten“ um mich bzw. mein Beamtenverhältnis zu retten?
Vielen Dank und Viele Grüße!
Greif:
Landesrecht ist nicht so mein Steckenpferd. Hingegen weiß ich genau, was die Kommunal-Fürsten alles können:
Sich vor Allem aus den Abhängigkeiten der Verordnungen und Gesetze die Inhalte so auszulegen, wie sie es gerade benötigen
Was soll das Landesministerium machen? Deine Kommune auffordern einzugestehen, dass diese seit vielen Jahren die Vorschriften nicht kannte und sich auf einen Rechtsstreit mit dir einlassen, da Du in Treu und Glauben von einer existierenden Fürsorgepflicht mit Annahme von mehreren Ernennungsurkunde ausgegangen bist?
Eine von Dir gesuchte Gleichwertigkeitsfeststellung wäre eher ein Erlass oder eine Weisung. Ansonsten müssten die Landes- und Bundesgesetze bei Änderungen und mit den zeitlichen Abhängigkeiten andauernd angepasst werden.
Hast Du Dir von dem Landesministerium die Dokumente nennen lassen, auf welche sie sich beziehen?
Goldene Vier:
Vielleicht hilft das
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=123844.0
Casa:
--- Zitat ---Zum einen habe ich jetzt Angst zum anderen finde ich weder im Landesbeamtengesetz noch in der Laufbahnverordnung so eine Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung.
Daher meine Fragen:
1. Stimmt das was das Ministerium so sagt und meine Kommune hatte keine Ahnung und hat mich falsch ernannt?
2. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage?
3. Kann die Kommune nach all den Jahren noch eine Rückabwicklung meiner Beamtenlaufbahn durchführen?
4. Kann man das wirklich nicht heilen, bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen? Das einzige Fach was die Landesanwärter haben was ich nicht hatte ist Sozialrecht.
5. Soll ich wieder in die Bundesverwaltung „flüchten“ um mich bzw. mein Beamtenverhältnis zu retten?
--- End quote ---
Die Ernennung ist nicht gem. § 11 BeamtStG nichtig. Allenfalls kann eine Rücknahme erfolgen. Ich bezweifle doch sehr stark, dass überhaupt irgendjemand ernsthaft über die Rücknahme der Ernennung nachdenken wird. Erfolg hätte die Rücknahme m. E. auch nicht.
M. E. musst du dir keine Sorgen um deinen Status machen. Einerseits kann eine Gleichwertigkeit der Laufbahn mD Bund und mD NW zum Zeitpunkt der Einstellung gegolten haben und ggf. immer noch gelten. Andererseits kann die Laufbahnbefähigung durch berufspraktische Zeiten erworben werden. Im Endamt hast du diese ca. 1,5 Jahre - je nach Laufbahn - ganz sicher voll. Sofern du keine Laufbahnbefähigung mD NW hast, kann die Laufbahnbefähigung durch deine oberste Dienstbehörde zuerkannt werden, §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 LVO NW.
Für die Bewerbung möge dir die neue Dienststelle doch freundlicherweise die Laufbahnbefähigung anerkennen (Antrag stellen) oder du regelst das Ganze mit deinem bisherigen Dienstherren (Antrag stellen).
Ich sehe keinen Grund dich vom Bewerbungsverfahren auszuschließen, da "nur" ein anerkennender Akt fehlt.
10481178:
Was Casa schreibt ist richtig! Zudem ist die Rücknahme ebenfalls nicht möglich. Die Ernennungen mögen vielleicht rechtswidrig sein, aber die Rücknahme ist nur in den engen Möglichkeiten des § 12 BeamtStG möglich.
Rechtsgrundlage ist hier § 10 LBG NRW. Interessant wäre noch zu erfahren, wann die Laufbahnbefähigung erworben wurde (ggfs. auch welche)?
Ebenfalls wäre es interessant, welches Buchstabenministerium soetwas von sich gibt. Das IM wird es ja wohl kaum sein...
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