Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen

Angeblich fehlerhafte Ernennung

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Thomber:
In Stellenausschreibungen lese ich ab und zu etwas von Laufbahnbefähigung Bund...  stimmt und zu den rechtlichen Grundlagen fehlen mir Wissen, Erfahrung und Zeit.... aber ich kann aus der Praxis sagen, dass ich noch nie (!) so ein Problem in der Realität getroffen habe. Ich selbst und VIELE andere wechselten vom Land zum Bund oder umgekehrt und noch nie gab dieses Problem. Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber wie kommt man denn darauf, dass es unterschiedliche Laufbahnbefähigungen gibt?

Und nehmen wir an, es gäbe diese Unterschiede... Dann müsste JEDER Welchsler seine LB anerkennen lassen oder würde es genügen, wenn es einen Präzedenzfall schon gäbe?

Während Abitur deutschlandweit und Hochschulabschlüsse weltweit Anerkennung finden, ..... sollte es da noch so ein Problem im Beamtenrecht hier geben?   Komisch..,.

Casa:

--- Zitat ---Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber wie kommt man denn darauf, dass es unterschiedliche Laufbahnbefähigungen gibt?
--- End quote ---

Beamtenrecht der Bundesländer ist abgesehen von der konkurrierenden Gesetzgebung zum Statusrecht der Beamten, wovon der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht hat, Landesrecht, Art. 70 I, 74 I Nr. 27 GG. 16 Länder, 16 Beamtengesetze. Entsprechend gibt es 16 Laufbahnbefähigungen für bspw. den mittleren nichttechnischen Dienst. Hinzu kommt das Bundesbeamtenrecht.



--- Zitat ---Und nehmen wir an, es gäbe diese Unterschiede... Dann müsste JEDER Welchsler seine LB anerkennen lassen oder würde es genügen, wenn es einen Präzedenzfall schon gäbe?
--- End quote ---

Oder der Landesgesetzgeber bspw. Saarland erkennt die Laufbahnbefähigung bspw. mD ntD BaWü für seinen Hoheitsbereich durch Gesetz an. So haben es einige Bundesländer gemacht, NRW aber nicht.



--- Zitat ---Während Abitur deutschlandweit und Hochschulabschlüsse weltweit Anerkennung finden, ..... sollte es da noch so ein Problem im Beamtenrecht hier geben?
--- End quote ---

Das ist kein Automatismus, sondern musste erst durch Gesetz geregelt werden. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Schulbildung haben die Bundesländer.



--- Zitat ---Komisch..,.
--- End quote ---

Eher nicht.

Rheini:
Du schreibst das deine Kommune informiert wird.

Ist das schon erfolgt? Wenn ja, was sagt deine Kommune dazu? Wenn nein, ist derjenige der das festgestellt hat dazu verpflichtet dies deiner Kommune oder jemand anderen zur Kenntnis zu bringen, bzw. warum ist das trotz Ankündigung noch nicht erfolgt? Hat derjenige Dir nur mündlich die Auskunft gegeben? Warum nicht oder noch nicht schriftlich? Wurdest Du schriftlich die Zusage zur Einstellung, zurück genommen? Wenn nein, warum ist das noch nicht erfolgt?

 

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