Autor Thema: Eingruppierung verhandeln  (Read 2436 times)

Leonora1987

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Eingruppierung verhandeln
« am: 02.03.2025 22:16 »
Hallo Zusammen,

gibt es eine Möglichkeit eine höhere Eingruppierung bei einer Bewerbung zu verhandeln?

Es wurden neue Stellen geschaffen, die lediglich mit 9c eingestuft worden sind, obwohl sie mit Führungsverantwortlichkeit zutun haben. Es gibt zwar nur eine Funktiongruppe die man führen muss aber es sind ja trotzdem Menschen und persönlichekeiten und Charaktere.
Kann man während des Vorstellungsgesprächs eine höhere Eingruppierung verhandeln?

Gibt es eine Übersicht, welche Aufgaben man innehaben muss für eine EG 10? Ist eine Verhandlung von Entgeldgruppen überhaupt im Öffentlichen Dienst Kommunen möglich?


Sjuda

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Antw:Eingruppierung verhandeln
« Antwort #1 am: 03.03.2025 06:51 »
Nein.
Nein.
Da hilft ein Blick in die Entgeltordnung. Entgelt mit zwei T.
Nein.

Wenn die Aufgaben feststehen, gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Eine höhere Eingruppierung wäre nur dann möglich, wenn Tätigkeiten übertragen werden, welche die Merkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllen.
« Last Edit: 03.03.2025 07:00 von Sjuda »

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung verhandeln
« Antwort #2 am: 03.03.2025 08:53 »
So ein klares Nein Nein sehe ich nicht, auch wenn es grundsätzlich so ist, dass der AG vorher sich Gedanken macht, was er für Tätigkeiten braucht und danach sich die Eingruppierung richtet, so kann es gerade bei neuen Stellen durchaus sein, dass der AG beim Zuschnitt oder bei der Interpretation der Tätigkeiten sich korrigieren kann.

Also wenn du den AG davonüberzeugen kannst, dass er mit seiner Einschätzung bzgl. der EG durch Zuschnitt/Zeitanteile oder zusätzliche Aufgaben mehr anbieten kann, dann kannst du eine höhere EG erreichen.

Und natürlich kann man immer verhandeln. Sei es vor oder im Gespräch, dass man darauf hinweist, dass man Interesse an der Tätigkeit hat, sie aber nur antreten wird, wenn da mehr höherwertige Aufgaben bei sind, die zu einer höheren EG führen.

Aber so wie die Kommunen gestrickt sind, ist das was ich oben geschrieben habe eher Utopie als Realität.

Wir habe allerdings tatsächlich durchaus schon Stellen mit EG11 ausgeschrieben und im Gespräch deutlich gemacht, dass in naher Zukunft daraus eine 12 werden kann.

Sjuda

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Antw:Eingruppierung verhandeln
« Antwort #3 am: 03.03.2025 11:46 »
Wir sprechen hier über eine Bewerbung und demzufolge eine unbesetzte Stelle. Da es um die Eingruppierung geht: genauer gesagt über Tätigkeiten, die jemandem übertragen werden sollen.

Wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen des Bewerberverfahrens vor Abschluss eines Arbeitsvertrages dazu überreden lässt - lassen wir diesen höchst theoretischen Ansatz mal zu - eine höhere Eingruppierung zu ermöglichen und demzufolge andere Tätigkeiten  als vorgesehen zu übertragen , dann müsste das Verfahren abgebrochen und neugestartet werden mit einer neuen Stellenausschreibung.  Eine individuelle Verhandlungsbasis kann und darf es eigentlich nicht geben. Der Ansatz ist, wir suchen einen Bewerber für unsere Tätigkeiten - nicht aber, wir suchen Tätigkeiten für einen bestimmten Bewerber.

Unabhängig davon kann sich nach der Übertragung der Tätigkeiten im Laufe der Zeit Änderungsbedarf ergeben. Das wäre dann aber eine andere Situation.
« Last Edit: 03.03.2025 11:53 von Sjuda »

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung verhandeln
« Antwort #4 am: 03.03.2025 14:13 »
Wir sprechen hier über eine Bewerbung und demzufolge eine unbesetzte Stelle. Da es um die Eingruppierung geht: genauer gesagt über Tätigkeiten, die jemandem übertragen werden sollen.

Wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen des Bewerberverfahrens vor Abschluss eines Arbeitsvertrages dazu überreden lässt - lassen wir diesen höchst theoretischen Ansatz mal zu - eine höhere Eingruppierung zu ermöglichen und demzufolge andere Tätigkeiten  als vorgesehen zu übertragen , dann müsste das Verfahren abgebrochen und neugestartet werden mit einer neuen Stellenausschreibung.  Eine individuelle Verhandlungsbasis kann und darf es eigentlich nicht geben. Der Ansatz ist, wir suchen einen Bewerber für unsere Tätigkeiten - nicht aber, wir suchen Tätigkeiten für einen bestimmten Bewerber.

Unabhängig davon kann sich nach der Übertragung der Tätigkeiten im Laufe der Zeit Änderungsbedarf ergeben. Das wäre dann aber eine andere Situation.
Nun, sofern eine konkrete EG in der Ausschreibung genannt wird und nicht abgemildert wurde, hast du Recht.
Aber bei uns werden Ausschreibung immer mit einem voraussichtlich EGx versehen und damit muss nicht abgebrochen werden.
Und auch wenn im Bewerbungsgespräch nachgefragt wird, ob auch höherwertige Tätigkeiten möglich wären, dann kann man es bejahen oder verneinen und muss deswegen auch nicht abbrechen.
Und solange alle die gleichen Antworten bekommen, denke ich ist das Verfahren auch nicht zu bemängeln.