Aus Erfahrung kann ich dir dazu folgendes sagen ... es kommt darauf an ... nämlich auf die Behörde, das Ressort und das Bundesland. Die Stellenpläne sind eng gestrickt und zB in NRW gilt zzt., dass Stellenneubesetzungen nur mit Kompensation durch eine Einsparung erfolgen können.
In der Finanzverwaltung NRW (dazu gibt es Gerichtsurteile) wirst du mit deiner letzten Beurteilung in die Beförderungsliste einsortiert. Das ist mW nach in allen Ressorts so. Vor einer Versetzung ist eine Beförderung nur in der alten Dienststelle möglich. Danach kommt es darauf an, welchen Listenplatz du in der Beförderungsliste hast. Sollte deine alte Dienststelle keine gute Beurteilung oder eine ohne Beförderungseignung ausgestellt haben, dauert es bis zur nächsten Beurteilung in der neuen Dienststelle. Beurteilungen werden in NRW nach der LVO alle 3 Jahre durchgeführt. In anderen Bundesländern mag es anders sein.
Bedenke: In jeder Behörde arbeiten Leute, die die gleiche Besoldungsgruppe haben wie du ... jene, die dort schon länger gute Arbeit leisten sollen hinten runterfallen, weil du kommst? Ich weiß, das ist eine provokante Frage, aber sie ist nur als Denkanstoß gedacht.