Autor Thema: [BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer  (Read 3010 times)

wolrus

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Hallo zusammen,

Ist das richtig, dass Verbeamtete Lehrer in Berlin keinen Anspruch auf allgemeine Stellenzulage haben? Ich habe von Personal eine Antwort bekommen, dass nur Studienräte haben diesen Anspruch. Es geht um Grundschullehrer

VG
« Last Edit: 14.03.2025 03:57 von Admin »

Johann

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Antw:Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #1 am: 04.03.2025 17:19 »
Einerseits fragst du, ob es richtig sei, dass verbeamtete Lehrer keinen Anspruch hätten und im nächsten Satz sagst du, dass Studienräte (= verbeamtete Lehrer) Anspruch hätten.

Was deine Frage wohl eigentlich meint ist, ob es korrekt ist, dass Lehrer nur bis einschließlich A13 (= Studienrat) Anspruch auf die allgemeine Stellenzulage haben. Das ist meiner Recherche nach korrekt, weil die gefundenen Tabellen jeweils immer nur bis zur A13 reichen, drüber gibts nichts. Oberstudienräte und drüber haben entsprechend keinen Anspruch auf diese Zulage.

Siehe dazu Abschnitt 27. Allgemeine Stellenzulage, insb. Absatz 1, Buchstabe d:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BBesGBEV19AnlageI

(PDF Download) Infoschreiben über Besoldungstabellen des DGB (veraltet). Seite 5 des PDFs im Abschnitt "Ausgewählte Zulagen – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge)":
https://berlin-brandenburg.dgb.de/++co++71523f0c-7f69-11ed-8328-001a4a160123

wolrus

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Antw:Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #2 am: 04.03.2025 19:22 »
Laut meiner Recherche A13 ist nicht gleich Studienrat, da Gymnasiallehrer ebenso A13 kriegen und Studienräte sind, daher nochmal die Frage mit Verlinkung(fall möglich) auf entsprechendes Gesetz, ob Grundschullehrer zu Studienräten gehören? In meinen Unterlagen, die ich von Personal bekam, steht nirgendwo, dass ich Studienrat bin.

speckrippchen

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Antw:Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #3 am: 04.03.2025 21:40 »
Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung erhalten in Berlin alle A13.
Aber bei bestimmten Laufbahnen gibt es noch Zulagen, z.B. bei:
Lehrer an Sonderschulen / für Sonderpädagogik mit Amtszulage
und
Studienrat mit Studienratszulage.

Für Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen gibt es keien Zulage.

Nachzulesehn hier:
https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/besoldung-verbeamtete-lehrkraefte.pdf


Ob du zum Studienrat ernannt wurdest, kannst du relativ einfach auf deiner Ernennungsurkunde nachlesen.

Thomber

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Antw:[BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #4 am: 24.03.2025 11:07 »
Ebenso verhält es sich bei der Hauptstadtzulage.
Bis einschließlich A13 bekommen alle die 150€ brutto dazu und ab A14 halt nicht mehr.

OliviaParker

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Antw:[BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #5 am: 15.05.2025 10:55 »
Verbeamtete Grundschullehrer in Berlin haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Stellenzulage, da eine solche in der Lehrkräftezulagenverordnung nicht vorgesehen ist. Stellenzulagen werden nur für spezifische Funktionen gewährt (z. B. Fachseminarleiter, Sonderschulen, Strafvollzug), und diese gelten sowohl für Grundschullehrer (A12/A13) als auch für Studienräte (A13/A14), sofern die Funktion ausgeübt wird. Die Aussage der Personalabteilung, dass „nur Studienräte“ Anspruch haben, ist ungenau, da die Zulagen funktionsabhängig sind, nicht laufbahnabhängig. Ohne eine herausgehobene Funktion gibt es keine Stellenzulage, weder für Grundschullehrer noch für Studienräte.

speckrippchen

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Antw:[BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #6 am: 15.05.2025 14:19 »
Verbeamtete Grundschullehrer in Berlin haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Stellenzulage, da eine solche in der Lehrkräftezulagenverordnung nicht vorgesehen ist. Stellenzulagen werden nur für spezifische Funktionen gewährt (z. B. Fachseminarleiter, Sonderschulen, Strafvollzug), und diese gelten sowohl für Grundschullehrer (A12/A13) als auch für Studienräte (A13/A14), sofern die Funktion ausgeübt wird. Die Aussage der Personalabteilung, dass „nur Studienräte“ Anspruch haben, ist ungenau, da die Zulagen funktionsabhängig sind, nicht laufbahnabhängig. Ohne eine herausgehobene Funktion gibt es keine Stellenzulage, weder für Grundschullehrer noch für Studienräte.

Das wird so in Berlin aber nicht umgesetzt.
Studienräte erhalten pauschal die Studienratzulage, unabhängig vom Einsatz und Funktion.
Ich bin z.B. Sonderpädagoge und arbeite an einem Förderzentrum GE.
Trotz Studium und Ref in Sonderpädagogik wurde ich der Laufbahn der Studienräte zugeordnet und erhalte ebenfalls die Studienratzulage.
Auch all meine KuK in den Laufbahnen der Studienräte erhalten die Studienratzulage pauschal, unabhängig von Einsatzort und Funktion.

Atzinator

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Antw:[BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #7 am: 16.05.2025 21:45 »
Auch wenn ich aus Thüringen bin gebe ich mal meinen Senf dazu. Der Gymnasiallehrer wird hier in der A13 als StudienRAT eingestellt. Die Amtsbezeichnung weist also auf einen HÖHEREN Dienst hin. Der Grundschullehrer wird ebenfalls als A13, jedoch mit der einfachen Bezeichnung "Grundschullehrer" eingestellt. Dies entspricht keiner standardisierten Benennung eines Beamten im gD oder hD. Jedoch ist diese A13 als eine Stelle im GEHOBENEN Dienst zu verstehen (ähnlich wie der erste Polizeihauptkommisar A13 gD ist und der Polizeirar A13 hD).

Das ThürBG sieht nun die allgemeine Stellenzulage für Beamte des gD mit Eingangsamt A9 und A10 sowie hD mit Eingangsamt A13 vor. Da das Eingangsamt des Grundschullehrers A13 (also nicht A9 oder A10) ist, erhält er in Thüringen keine allgemeine Stellenzulage im Vergleich zum Gymnasiallehrer. Der hat das Eingangsamt A13 hD und somit die Stellenzulage.

Ich vermute mal, dass es in Berlin ähnlich sein könnte, ohne im Gesetz nachgelesen zu haben.

Thomber

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Antw:[BE] Allgemeine Stellenzulage Berlin Grundschullehrer
« Antwort #8 am: 19.05.2025 08:02 »
Ja, Grundschullehrer in Berlin gehören dem gD an, selbst, wenn sie eine A14-Stelle inne haben.
Der GS-Lehrer fing bei A12 und wurde daher dem gD zugeordnet. Selbstm, wenn er heute mit A13 startet bedeutet das keinen Laufbahnwechsel.