Autor Thema: MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?  (Read 3267 times)

Highspeed0302

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Hallöchen!

Ich habe da mal eine Frage. Im Herbst 2024 kam eine Email von der Bereichsleitung, dass man sich bis Ende 2024 als Begleitung für Freizeiten mit den Klienten melden soll. Sollten sich bis dorthin zu wenige Mitarbeiter finden, werden einfach von der Chefin welche eingeplant.
Nun traf  es einen Kollegen von mir, er hat sich nicht dafür gemeldet, muss nun allerdings mit. Kollege war bei der Chefin und erklärte nochmalig, dass er keine Freizeit begleiten kann/will. (Genaue Gründe kenne ich leider nicht)
Die Chefin erklärte ihm daraufhin, dass Freizeiten ein Teil der Arbeitszeiten des Vereins sind und der Kollege ihr 2024 Rückmeldung geben hätte können/müssen, dass er keine Freizeit begleiten kann.
Somit MUSS der Kollege nun die Freizeit begleiten. Ist dies überhaupt erlaubt? Muss er das nun machen?
LG

maxlll

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #1 am: 04.03.2025 12:22 »
Wenn die Freizeiten innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, sollte es doch möglich sein

Highspeed0302

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #2 am: 04.03.2025 12:26 »
Es handelt sich hierbei um eine Freizeit welche eine Woche dauert. Täglich werden 10 Stunden bezahlt, sowie 2 Stunden Bereitschaft für die Nacht.
Ist also nicht in der näheren Umgebung, sondern wirklich außerhalb des Wohnheims.

Johann

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #3 am: 04.03.2025 12:50 »
Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

Sjuda

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #4 am: 04.03.2025 12:59 »
Wir wissen relativ wenig zum Sachverhalt und den Rahmenbedingungen. Was ist das für ein Arbeitgeber? Gilt der TVöD? Was ist im Arbeitsvertrag insbesondere zu den Tätigkeiten geregelt? Usw...

Daher müssen wir mit dem arbeiten, was bekannt ist.

Wenn die Chefin sagt, die Freizeiten sind Teil der Arbeitszeiten des Vereins, dann gehören diese anscheinend zu den Arbeitsaufgaben. Insofern erscheint es mir als ziemlich ungünstig, wenn der Kollege sagt, er kann oder möchte keine Freizeiten begleiten. Da scheint es einen grundsätzlichen Konflikt zu geben.

Unabhängig davon halte ich es für wenig konstruktiv, als Vorgesetzte von den Mitarbeitern freiwillige Meldungen abzufordern und hinterher mitzuteilen, man hätte auch eine Fehlmeldung bzw. Verhinderung mitteilen sollen.

Highspeed0302

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #5 am: 04.03.2025 13:27 »
Es handelt sich hierbei um den TVöD SuE!
Der Arbeitgeber ist ein e.V. für Menschen mit Behinderungen, der Arbeitsplatz ist eine stationäre Wohngruppe.
Im Arbeitsvertrag ist zum Thema Freizeiten nichts niedergeschrieben. Arbeitsaufgaben im Vertrag beziehen sich nur auf den stationären Wohnbereich.
Der Kollege war bisher, seit knapp 10 Jahren jedes Jahr auf mindestens einer Freizeit dabei. Dieses Jahr ist das erste Jahr in dem er dies nicht möchte.
Die Chefin meinte, sie kann nicht jeden Mitarbeiter persönlich fragen warum er/sie sich nicht gemeldet hat, darum werden einfach welche eingetragen.

Highspeed0302

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #6 am: 04.03.2025 13:34 »
Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

Nein, es steht nichts davon in der Tätigkeitsbeschreibung

MoinMoin

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #7 am: 04.03.2025 14:18 »
Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

Nein, es steht nichts davon in der Tätigkeitsbeschreibung
Dann wird es wahrscheinlich bald drin stehen.

Thomber

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #8 am: 04.03.2025 14:27 »
Was MUSS und was getan wird, ist in manchen Bereichen nicht ganz so wichtig.

Schaut euch mal die Betreuungskräfte mit EG2 aber auch die S8-Erzieherinnen an.
Da werden Dienstpläne ohne jegliche Frist gebastelt, sponta Dienstbesprechungen angesetzt, für die die Leute mal eben halt 2x am Tag zur Arbeitsstelle fahren. Da wird erwartet, dass die Leute auch zwischendurch putzen...da sagt man vorher nicht, wie der Urlaub geregelt ist, da steht im Vertrag, dass man an ALLE Dienstvereinbarungen teilnimmt, aber so stimmt das halt nicht. Es gibt schon feste Arbeitszeiten und plötzlich aber mal ne Stunde mehr,....

na ja, will nur sagen:  JA, es gibt Bereiche wird von den Beschäftigten mehr verlangt wird, mal legal, mal illegal....

Der Chef SOLL sein Diensthandy am besen immer an haben.... usw... 

ABER über Nacht woanders hinfahren, arbeiten usw... ist schon ne harte Nummer



MoinMoin

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #9 am: 04.03.2025 14:38 »
ABER über Nacht woanders hinfahren, arbeiten usw... ist schon ne harte Nummer
Insbesondere wenn man das schon jahrelang macht.

monkey

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #10 am: 04.03.2025 15:09 »
Mit ein wenig "Eier" könnte man es ja drauf ankommen lassen und die Sache dadurch eskalieren und zur Klärung bringen.

Nicht mitfahren trotz Anweisung > Abmahnung kassieren > gerichtlich dagegen vorgehen > gewinnen oder verlieren > Sache ist für Zukunft geregelt

clarion

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #11 am: 04.03.2025 18:51 »
Oder es mal im Guten klären. Andere Kollegen sind wahrscheinlich nicht jedes Jahr mitgefahren. Das kann man auch mal in einer Teamsitzung ansprechen.

Thomber

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #12 am: 05.03.2025 08:47 »
Mit ein wenig "Eier" könnte man es ja drauf ankommen lassen und die Sache dadurch eskalieren und zur Klärung bringen.

Nicht mitfahren trotz Anweisung > Abmahnung kassieren > gerichtlich dagegen vorgehen > gewinnen oder verlieren > Sache ist für Zukunft geregelt


Kann man machen, gibt aber auch Menschen, die Angst um ihren Job haben, aus der Wirtschaft kommen und gelernt haben "zu schlucken".   Die Vorgesetzten sollten diese Eier haben, um diese Missstände zu beseitigen.

SozPädinJH

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #13 am: 05.03.2025 17:19 »
Da braucht man sich nicht wundern, wenn einem die MA weglaufen im sozialen Bereich.

Wir machen auch jedes Jahr eine Ferienfreizeit mit unseren Jugendlichen, aber ich würde nie auf die Idee kommen, einen MA dazu zu ZWINGEN, diese zu begleiten. Wenn sich keiner findet, der mit fahren möchte, fällt die Freizeit halt aus.
Natürlich kann man das mit allen Beteiligten besprechen, dafür ist man doch Führungskraft.

Ich würd es als MA drauf ankommen lassen und ggfs. die Abmahnung kassieren.

Thomber

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Antw:MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?
« Antwort #14 am: 06.03.2025 10:35 »
Der Grundproblem ist die fehlende offene und ehrliche Kommunikation.

Dass Geringverdiener im öD nebenher ab und zu mal hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten sollen, mag grundsätzlich kein Beinbruch sein, und, dass diese Kollegen und Kolleginnen schlechter Urlaub nehmen können als Lehrkräfte, mag halt in der Natur der Sache liegen, ABER WARUM sagt man es den Bewerbern nicht vorher?

"Ja, natürlich können Sie eine Woche Urlaub im April bekommen...."
"Urlaub im April?  Äh...ja, okay,aber dann fehlen Ihnen ja diese Tage, um die Schließzeiten der Einrichtung abzudecken....."   Habe bisher noch keine Kommune gesehen, wo man fair mit den kleinsten Beschäftigten umgeht.

Hauptsache neues Personal anlocken und einstellen und, wenn denen dann etwas, was sie hinterher erfahren nicht passen sollte.... sie können ja kündigen....    Hätte früher nicht geglaubt, dass es in Deutschland so einen Umgang im öD mit Beschäftigten gibt.