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GdB-30; Gleichstellung beantragen?

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Lupe:
Hallo,
(Inwiefern)Schade ich meinem Arbeitsverhältnis, wenn ich aufgrund eines GdB 30 eine Gleichstellung beantrage? Dem AG wurde der GdB vor und nach der Einstellung verheimlicht. Ich weiß, dass es nicht anständig war, aber bei potentiellen AG's vorher, bei denen ich dies ehrlich handhabte, kam ich immer nur bis zum Vorstellungsgespräch.:-[

cyrix42:
Moin,

Es besteht keine Verpflichtung eine Behinderung dem Arbeitgeber anzuzeigen. Geschieht dies nicht, dann kann man nur keine weiteren Rechte (z.B. besonderer Kündigungsschutz) daraus ableiten.

Dem Arbeitgeber sollte es gelegen kommen, wenn er von der Schwerbehinderung oder Gleichstellung seiner Angestellten weiß — er muss ja einen bestimmten Prozentsatz an solchen Personen beschäftigen; oder sonst eine Ausgleichszahlung leisten. Insofern bringt es ihm geringere Ausgaben, wenn er von einer weiteren Person weiß, die darunter fällt.

Mit einer Gleichstellung erhältst du i.W. einen etwas verbesserten Kündigungsschutz. Inwiefern dies bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, bei dem betriebsbedingte Kündigungen eh völlig die Ausnahme sein sollten, von Relevanz ist, müsstest du für dich selbst entscheiden.

ich1974:
Hallo, ich bin Schwerbehindertenvertreter und habe bereits einige Anträge auf Gleichstellung mit unseren Mitarbeitern bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Leider wurden die letzten Anträge immer abgelehnt, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorlag. Eine Gleichstellung war erfolgreich, hier wurde jedoch der Abfrage an den AG und die SBV nicht zugestimmt, die Arbeitsagentur hat hier dann nach Aktenlage entschieden.

Bei Bewerbungen bzw. Vorstellungsgesprächen darf der zukünftige AG nicht nach einer Schwerbehinderung/Gleichstellung fragen genauso wie nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden darf. Fragen hierzu müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Casa:

--- Zitat --- Leider wurden die letzten Anträge immer abgelehnt, da bereits ein besserer Kündigungsschutz vorlag.
--- End quote ---

Welcher bessere Kündigungsschutz lag vor?


Ich habe ein paar mal erlebt, dass die BA die Gleichstellung ablehnt, weil der Mitarbeiter im öD beschäftigt ist und im öD praktisch nie eine ordentliche Kündigung erfolgt.

Lupe:
@cyrix42, danke.

Da ich eine Überlastungsanzeige einreichte und deswegen ein "Gespräch " mit Vorgesetzten hatte, fürchte ich eher eine gesundheitsbedingte Kündigung.

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