Autor Thema: GdB-30; Gleichstellung beantragen?  (Read 4643 times)

clarion

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #15 am: 06.03.2025 06:52 »
Dein Problem löst Du nicht durch Gleichstellung,  sondern indem Du nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause gehst. Den Vorgesetzten ist anzuzeigen, was liegen geblieben ist, und er ist ggf. zu befragen, was prioritär zu bearbeiten ist.

Es ist normal und auch erlaubt, dass die Arbeit umverteilt wird, wenn Kollegen ausfallen. Das darf natürlich nicht dauerhaft zu einer Überlastung führen. Wenn es zu viel an Arbeit ist, muss etwas liegen bleiben,  oder Prozesse müssen abgekürzt oder verschlankt werden.

Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #16 am: 06.03.2025 08:47 »
Dein Problem löst Du nicht durch Gleichstellung,  sondern indem Du nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause gehst. Den Vorgesetzten ist anzuzeigen, was liegen geblieben ist, und er ist ggf. zu befragen, was prioritär zu bearbeiten ist.

Es ist normal und auch erlaubt, dass die Arbeit umverteilt wird, wenn Kollegen ausfallen. Das darf natürlich nicht dauerhaft zu einer Überlastung führen. Wenn es zu viel an Arbeit ist, muss etwas liegen bleiben,  oder Prozesse müssen abgekürzt oder verschlankt werden.
danke für deine Ratschläge. Mein Problem vordergründig ist die Furcht vor einer krankheitsbedingten Kündigung, oder anderen negativen Konsequenzen, weil ich eine Ü.anzeige aufgrund der Mehrarbeit und die damit einhergehende Mehrverantwortung( über junge, behinderte Menschen) geschrieben hatte. Mit einer Gleichstellung erhoffe ich mir, gegen etwaige Konsequenzen besser gewappnet zu sein.

ich1974

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #17 am: 06.03.2025 10:23 »
Eine Gleichstellung schützt nicht vor Kündigung. Es ist lediglich zusätzlich die SBV und das Integrationsamt zu beteiligen.

Thomber

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #18 am: 06.03.2025 10:44 »
Das Arbeitsamt lehnt grundsätzlich eine Gleichstellung ab, solange einen Job hat und das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet ist.
Sollte es gefährdet sein, würde das AA mit PerRat und SBV sprechen müssen, um den Sachverhalt zu erfahren.
Dann wird geschaut, ob die Gleichstellung überhaupt etwas bewirken würde.

Das AA geht sehr restriktiv mit der Gleichstellung um. Bekommt nicht jeder, nur, weil man GdB 30 hat.


Du hat einen Job, bist dort überlastet und warst schon mehrfach AU? Interessiert das AA NICHT.
Erst, wenn DU ohne Job bist und einen neuenb suchst - kannst du wieder einen neuen Antrag erfolgreich stellen.




ImöDBeschäftigt

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #19 am: 06.03.2025 13:12 »
Wann allerdings ein Arbeitsverhältnis gefährdet ist, ist relativ.
Je nach genauer Art der gesundheitlichen Einschränkung kann auch die Überlastung den Zustand so verschlechtern, dass man selbst das Arbeitsverhältnis gefährdet sieht. Wenn man das schlüssig darlegen kann, könnte ein Gleichstellungsantrag durchaus positiv ausgehen, auch wenn der AG nicht vor hat den Mitarbeiter zu kündigen.

Casa

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #20 am: 06.03.2025 15:42 »
Zitat
Ich war in den 5 Jahren ÖD-Arbeitsleben insgesamt vielleicht 6-7 Wochen krank.
Ob es sich in Zukunft häufen könnte? Schon, wenn seitens Vorgesetztem vereinbarte Zuständigkeiten ignoriert bzw. abgestritten werden, und ich dadurch als alleiniger Ansprechpartner für interne und externe Menschen und Angelegenheiten herhalten muss, wenn er sich weiterhin auf meine Zuverlässigkeit(syn. Dummheit?)verlässt und mir weiterhin durch sein Direktionsrecht und Ignoranz die Arbeit von erkrankten und/oder versetzten Kollegen aufdrückt

6-7 Wochen in 5 Jahren ist nix. Bei 6-7 Wochen im Jahr kann man mal drüber nachdenken.


Deine Aufgaben ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag und deiner Stellenbeschreibung. Du musst das tun was vertraglich vereinbart ist und das so gut du kannst. Dabei reicht es eine Arbeit mittlerer Art und Güte zu leisten.
Wenn etwas unerledigt bleibt, bist zu verpflichtet dies deinem Vorgesetzten mitzuteilen. Aus Gründen des Selbstschutzes solltest du unerledigte Arbeiten mitteilen. Bestenfalls beides nachweisbar.

Eine Überlastungsanzeige ist kein Grund zur Kündigung.


Ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Mach deine Arbeit, melde Überlastungen nachweisbar und verhalte dich vertragskonform.




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Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #21 am: 06.03.2025 18:34 »

6-7 Wochen in 5 Jahren ist nix. Bei 6-7 Wochen im Jahr kann man mal drüber nachdenken.


Deine Aufgaben ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag und deiner Stellenbeschreibung. Du musst das tun was vertraglich vereinbart ist und das so gut du kannst. Dabei reicht es eine Arbeit mittlerer Art und Güte zu leisten.
Wenn etwas unerledigt bleibt, bist zu verpflichtet dies deinem Vorgesetzten mitzuteilen. Aus Gründen des Selbstschutzes solltest du unerledigte Arbeiten mitteilen. Bestenfalls beides nachweisbar.

Eine Überlastungsanzeige ist kein Grund zur Kündigung.


Ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Mach deine Arbeit, melde Überlastungen nachweisbar und verhalte dich vertragskonform.
Danke für die Rückmeldung.
Eine doofe Frage: Kannst du mir bitte
Dabei reicht es eine Arbeit mittlerer Art und Güte zu leisten. näher definieren? Die Empfehlung zu bestimmten Situationen "Arbeit mittlerer Art und Güte leisten" las ich hier im Forum einige Male, nur ist er für mich nicht so griffig...

Casa

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #22 am: 06.03.2025 19:06 »
Gemeint ist eine durchschnittliche Anzahl bei durchschnittlicher Schwierigkeit. Es muss eine Betrachtung im Einzelfall erfolgen.
Es gibt einen Fall eines Fließbandarbeiters, der 70 Stück schaffte, während der Durchschnitt 100 Stück schaffte. In dem Falle war die Arbeit nicht mehr durchschnittlicher Art (und Güte). Pi mal Daumen würde ich sagen, alles ab 80% Quantität rechtfertigt keine Kündigung. Um das quantitative Merkmal zu unterschreiten muss man schon sehr langsam sein. Für die sichere Messung bedarf es hinreichend vieler vergleichbarer Arbeitnehmer, also an 10 aufwärts. Du beschreibst meiner Meinung nach Aufgaben, die im Laufe der Zeit hinzugekommen sind und Krankheitsvertretung von Kollegen. Es gibt zudem keinen oder wenig andere AN, die diese Aufgaben erledigen (können). Daher sagte ich, du musst dir wegen quantitativer Minderleistung keine Gedanken machen. Qualitative Minderleistung ist noch schwerer feststell- und beweisbar. Auch diesbezüglich musst du dir keine Gedanken machen. Gleichwohl kann ein AG immer kündigen. Der AN kann gegen die Kündigung klagen.
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Lupe

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #23 am: 06.03.2025 19:51 »
Wann allerdings ein Arbeitsverhältnis gefährdet ist, ist relativ.
Je nach genauer Art der gesundheitlichen Einschränkung kann auch die Überlastung den Zustand so verschlechtern, dass man selbst das Arbeitsverhältnis gefährdet sieht. Wenn man das schlüssig darlegen kann, könnte ein Gleichstellungsantrag durchaus positiv ausgehen, auch wenn der AG nicht vor hat den Mitarbeiter zu kündigen.
Danke auch Dir für die Einschätzung. Vielleicht ist es tatsächlich nur eine "Kopfsache", das Arbeitsverhältnis fälschlicherweise als gefährdet zu sehen, vielleicht habe ich in den Äußerungen der Vorgesetzten zuviel "zwischen den Zeilen gelesen"....

Casa

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #24 am: 06.03.2025 22:52 »
Zitat
Danke auch Dir für die Einschätzung. Vielleicht ist es tatsächlich nur eine "Kopfsache", das Arbeitsverhältnis fälschlicherweise als gefährdet zu sehen, vielleicht habe ich in den Äußerungen der Vorgesetzten zuviel "zwischen den Zeilen gelesen"....

Das was ich von dir lese bestätigt die Kopfsache mit der Kündigung. Ich wollte dir bereits mehr als einmal sagen, dass du nicht zu sehr "overthinking" betreiben solltest.
Denke über dich und deine Umwelt nach und sei achtsam mit dir und deiner Umwelt. Du solltest aber ein gesundes Maß dafür finden. Das zu lernen hat bei mir (auch) ein paar Jahrzehnte gedauert.
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clarion

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #25 am: 06.03.2025 23:57 »
Eine Überlastungsanzeige ist natürlich für Vorgesetzte blöd,  vor allem dann, wenn sie nix machen können, weil einfach keine Leute da sind. Vielleicht war er deswegen ein wenig unwirsch. Wenn Du deine arbeitsvertragliche Pflichten einhälst, kann Dir nichts passieren. Wenn man Dich rausschmeißen wollen würde, wäre ja noch einer weniger.

Vielleicht überlegst Du noch respektiv an welcher Stelle,  die Kommunikation nicht geklappt hat und was man zukünftig besser machen kann.

Saggse

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #26 am: 10.03.2025 08:41 »
Vielleicht ist es tatsächlich nur eine "Kopfsache", das Arbeitsverhältnis fälschlicherweise als gefährdet zu sehen, vielleicht habe ich in den Äußerungen der Vorgesetzten zuviel "zwischen den Zeilen gelesen"....
Die unmittelbaren Vorgesetzten sind üblicherweise nicht diejenigen, die auch befugt sind, eine Kündigung auszusprechen. :)

Kingrakadabra

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #27 am: 10.03.2025 12:55 »
Die direkten Vorgesetzten sind eh nicht an Änderungen interessiert.

Auch eine Kollegin und ich fochten über längere Zeit den Kampf gegen diese Windmühlen.
Arbeit wurde ständig mehr, Fälle anderer Kollegen mussten zur Entlastung auf alle (inkl. SBs) aufgeteilt werden.
SB befreit nicht von Mehrarbeit. Das wollten wir auch gar nicht, den anderen Kollegen zuliebe. Trotzdem traurig, wie wenig den AG die Gesundheit wert ist.
Der Abteilungsleiter riet zu "Dienst nach Vorschrift". Alle Gespräche, auch mit dem SB-Vertreter prallten an ihm ab wie bei einer Teflonpfanne... Es wurde nur gebetsmühlenartig die tollen Errungenschaften gelobt. Das wars...

UNameIT

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #28 am: 10.03.2025 13:08 »
Der Abteilungsleiter riet zu "Dienst nach Vorschrift".

Und genau das hättet ihr machen müssen, den nur das gibt ihm die Möglichkeit Druck nach oben auszuwirken. Soundso viele Fällen sind liegen geblieben, Untätigkeitsklagen, etc.

Wenn ihr das versucht mit Überstunden aufzufangen, kämpft ihr eigentlich gegen euch selbst.

Kingrakadabra

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Antw:GdB-30; Gleichstellung beantragen?
« Antwort #29 am: 10.03.2025 15:40 »
Der Abteilungsleiter riet zu "Dienst nach Vorschrift".

Und genau das hättet ihr machen müssen, den nur das gibt ihm die Möglichkeit Druck nach oben auszuwirken. Soundso viele Fällen sind liegen geblieben, Untätigkeitsklagen, etc.

Wenn ihr das versucht mit Überstunden aufzufangen, kämpft ihr eigentlich gegen euch selbst.

Auf jeden Fall, das wurde auch so gemacht. Im Endeffekt muss man aber trotzdem gegen sein schlechtes Gewissen "ankämpfen".
Mal im Ernst, Untätigkeitsklagen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben werden. Ein guter Abteilungsleiter übt "Druck nach oben" aus. Es sei denn, er kuscht, will auch weiter nach oben kommen oder er ist einfach fehl am Platze.