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Stufenfestsetzung bei Übertragung einer vorübergehend höherwertigen Tätigkeit

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derkev:
Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung  ;D

MoinMoin:

--- Zitat von: derkev am 05.03.2025 22:02 ---Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung  ;D

--- End quote ---
Noch schlimmer, macht es nicht wirklich besser, wenn der so verblödet und unfassbar unfähig ist.

bzw einfach nur Ahnungslos!

derkev:
Mir ist dessen Unqualifiziertheit bekannt, genau das ist auch der Grund, weshalb ich hier noch einmal nachfrage ;)

MoinMoin:
Zulage muss rückwirkend ab der vorübergehenden Übertragung gezahlt werden und nein Bezahlung nach EG10 Stufe 3 ist hierüber nicht möglich.
Dieses Entgelt könntest du nur via zusätzlicher Zulage nach §16.5 bekommen.
Darüber wäre allerdings nur die Differenz von 9aS3 zur 9aS5 zahlbar.

VFA West:

--- Zitat von: derkev am 05.03.2025 22:02 ---Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung  ;D

--- End quote ---

PersonalLEITUNG? ... erschreckend

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