Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenfestsetzung bei Übertragung einer vorübergehend höherwertigen Tätigkeit
derkev:
Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: derkev am 05.03.2025 22:02 ---Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung ;D
--- End quote ---
Noch schlimmer, macht es nicht wirklich besser, wenn der so verblödet und unfassbar unfähig ist.
bzw einfach nur Ahnungslos!
derkev:
Mir ist dessen Unqualifiziertheit bekannt, genau das ist auch der Grund, weshalb ich hier noch einmal nachfrage ;)
MoinMoin:
Zulage muss rückwirkend ab der vorübergehenden Übertragung gezahlt werden und nein Bezahlung nach EG10 Stufe 3 ist hierüber nicht möglich.
Dieses Entgelt könntest du nur via zusätzlicher Zulage nach §16.5 bekommen.
Darüber wäre allerdings nur die Differenz von 9aS3 zur 9aS5 zahlbar.
VFA West:
--- Zitat von: derkev am 05.03.2025 22:02 ---Die Auskunft kam von keinem Beamten, sondern von unserer tarifbeschäftigten Personalleitung ;D
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PersonalLEITUNG? ... erschreckend
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