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Kostenübername bei ärztlichen Auflagen zur Wiedereinstellung

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Organisator:

--- Zitat von: Ste1701 am 06.03.2025 11:13 ---hier ist es die "Freie Heilfürsorge" welche ja vergleichbare Leistungen hat wie z.B. die AOK. Die radiologische Praxis verwies bereits bei Terminvergabe, dass dies aber keine Kassenleistung sei und wir daher eine Rechnung erhalten würden. Auf meine telefonische Nachfrage beim ärztlichen Dienst der Polizei kam dann die Auskunft "nun dann wird dies wohl nicht übernommen".

--- End quote ---

Dann würde ich also den zur Fürsorge verpflichteten Dienstherren ansprechen, wie hier mit einer vom ärztlichen Dienst geforderten Untersuchung bzw. deren Kostenerstattung umzugehen ist.

Ste1701:
werden die Rechnung dann zumindest mal bei der Heilfürsorge nach Erhalt einreichen, wobei ich mir da nicht sehr große Hoffnungen machen werde. Ist aber schon irgendwie wiedersprüchlich, da der Dienstherr ja diese Untersuchung forderte, dann aber nicht bezahlen will...

Organisator:

--- Zitat von: Ste1701 am 06.03.2025 11:26 ---werden die Rechnung dann zumindest mal bei der Heilfürsorge nach Erhalt einreichen, wobei ich mir da nicht sehr große Hoffnungen machen werde. Ist aber schon irgendwie wiedersprüchlich, da der Dienstherr ja diese Untersuchung forderte, dann aber nicht bezahlen will...

--- End quote ---

Aktuell sagt ja nur der äD, dass die Leistung nicht übernommen werde. Daher der Hinweis auf den Dienstherren, den man ja auch fragen kann.

Ste1701:
werden es versuchen, ich berichte dann wie es weiter ging, danke

Casa:
Bitte einen Antrag stellen, statt nur nachzufragen.

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