Autor Thema: Kostenübername bei ärztlichen Auflagen zur Wiedereinstellung  (Read 786 times)

Ste1701

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Guten Morgen,

mein Sohn hat seine Ausbildung bei der Polizei BW erfolgreich beendet, bekam aber vom ärztlichen Dienst noch Auflagen zur Wiedereinstellung. Diese Untersuchung ist allerdings keine Kassenleistung und wird nach unserer Kenntnis nicht von der Heilfürsorge übernommen. Hat vielleicht jemand bereits ähnliche Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten, diese ggf. über die Beihilfe abzurechnen?

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Guten Morgen,

mein Sohn hat seine Ausbildung bei der Polizei BW erfolgreich beendet, bekam aber vom ärztlichen Dienst noch Auflagen zur Wiedereinstellung. Diese Untersuchung ist allerdings keine Kassenleistung und wird nach unserer Kenntnis nicht von der Heilfürsorge übernommen. Hat vielleicht jemand bereits ähnliche Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten, diese ggf. über die Beihilfe abzurechnen?

Wenn der ärztliche Dienst weitere ärztliche Untersuchungen fordert wäre er auch der Ansprechpartner für die Kostenübernahme.

Ste1701

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So sehe ich das eigenlich auch, allerdings bekam ich telefonisch die Auskunft, dass die Auflage für dieses spezielle MRT wohl nicht durch die Kasse übernommen wird. Daher bleibe es bei der Option "Selbstzahler"

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So sehe ich das eigenlich auch, allerdings bekam ich telefonisch die Auskunft, dass die Auflage für dieses spezielle MRT wohl nicht durch die Kasse übernommen wird. Daher bleibe es bei der Option "Selbstzahler"

Was ist denn "die Kasse". Und was sagt der ärztliche Dienst auf die konkrete Kostenübernahme angesprochen?

Ste1701

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hier ist es die "Freie Heilfürsorge" welche ja vergleichbare Leistungen hat wie z.B. die AOK. Die radiologische Praxis verwies bereits bei Terminvergabe, dass dies aber keine Kassenleistung sei und wir daher eine Rechnung erhalten würden. Auf meine telefonische Nachfrage beim ärztlichen Dienst der Polizei kam dann die Auskunft "nun dann wird dies wohl nicht übernommen".

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hier ist es die "Freie Heilfürsorge" welche ja vergleichbare Leistungen hat wie z.B. die AOK. Die radiologische Praxis verwies bereits bei Terminvergabe, dass dies aber keine Kassenleistung sei und wir daher eine Rechnung erhalten würden. Auf meine telefonische Nachfrage beim ärztlichen Dienst der Polizei kam dann die Auskunft "nun dann wird dies wohl nicht übernommen".

Dann würde ich also den zur Fürsorge verpflichteten Dienstherren ansprechen, wie hier mit einer vom ärztlichen Dienst geforderten Untersuchung bzw. deren Kostenerstattung umzugehen ist.

Ste1701

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werden die Rechnung dann zumindest mal bei der Heilfürsorge nach Erhalt einreichen, wobei ich mir da nicht sehr große Hoffnungen machen werde. Ist aber schon irgendwie wiedersprüchlich, da der Dienstherr ja diese Untersuchung forderte, dann aber nicht bezahlen will...

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werden die Rechnung dann zumindest mal bei der Heilfürsorge nach Erhalt einreichen, wobei ich mir da nicht sehr große Hoffnungen machen werde. Ist aber schon irgendwie wiedersprüchlich, da der Dienstherr ja diese Untersuchung forderte, dann aber nicht bezahlen will...

Aktuell sagt ja nur der äD, dass die Leistung nicht übernommen werde. Daher der Hinweis auf den Dienstherren, den man ja auch fragen kann.

Ste1701

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werden es versuchen, ich berichte dann wie es weiter ging, danke

Casa

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