Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade folgende Frage:
Könnte plausibel bei der Leitung des Gebäudemanagements (nicht technischer MA) eine hohe wissenschaftliche Methodenkompetenz bejaht werden?
Die KGSt sagt, in der GK5 wird eine entsprechende Methodenkompetenz nicht gesehen und die Eingruppierung erfolgt in E12.
Aufgrund der, zumindest gefühlten, immer stärkeren Einflussnahme von Nutzergruppen (Eltern, Schulleitungen, Anwohner, Vereine, Feuerwehren) würde ich mittlerweile dazu tendieren, dass hier doch eine entsprechende Kompetenz vorhanden sein muss. Somit würde ich tatsächlich eher zu einer Eingruppierung E 13 oder gar höher tendieren.
Bei jedem Bauvorhaben, ob Sanierung oder Neubau, sind mittlerweile Partizipationsprozesse notwendig. Das Konfliktpotential ist in den letzten Jahren gestiegen. Gerade bei Bautätigkeiten in Schulen oder Kindertagesstätten sind umfangreiche Gespräche und Moderationen notwendig, da hinter jeder Tätigkeit von manchen Personen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird.
Ein jährliches Finanzvolumen konsumtiv von 4–5 Mio. € sowie 10 Mio. € investiv liegt hier vor. 37 Mitarbeiter unterliegen der AL. 4 Verwaltung MA – 16 technische MA – 15 Hausmeister
Ich bin gespannt auf die Meinungen.