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Wann höher Gruppierung Sinnvoller ?
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speedy7:
Hallo zusammen,
ich hab bei der Einstellung die EG 8 Stufe 5 bekommen.
Ich bin jetzt etwas über ein Jahr dort und fühle mich wohl und komme auch mit allen Kollegen zurecht.
Was in der heutigen Zeit ja auch nicht mehr so einfach ist wie früher mal war.
Mein Tätigkeitsfeld wird in nächster Zeit größer/mehr und Intensiver und mache mir jetzt Gedanken was Sinnvoller wäre und was man nun anstreben sollte/könnte.
Macht es Eurer Meinung mehr Sinn noch ca. 4 Jahre zu warten um in die EG 8 Stufe 6 zukommen um dann den Stufenaufstieg zu nehmen.
Oder sollte man bei Gelegenheit mit dem Vorgesetzen ein Gespräch suchen in naher Zukunft für einen Stufenaufstieg ?
Ist es richtig wenn man einen Stufenaufstieg macht, das man in der Stufe zurück fällt (EG 9 Stufe 4) und einen Ausgleichsbetrag bekommt oder behält man dann einfach die Stufe 5 ? (EG 9 Stufe 5)
Weil vom Betrag wäre es ja etwas mehr als in früheren Gruppierung (EG 8 Stufe 5)
Wie oder Wonach ergibt sich der Ausgleichsbetrag und wann kommt er zum Einsatz gibt es da eine feste Regel?
Danke Euch schon mal
Rowhin:
--- Zitat von: speedy7 am 06.03.2025 22:06 ---Hallo zusammen,
ich hab bei der Einstellung die EG 8 Stufe 5 bekommen.
Ich bin jetzt etwas über ein Jahr dort und fühle mich wohl und komme auch mit allen Kollegen zurecht.
Was in der heutigen Zeit ja auch nicht mehr so einfach ist wie früher mal war.
--- End quote ---
Freut mich, dass du eine Stelle gefunden hast, auf der du dich wohl fühlst!
--- Zitat von: speedy7 am 06.03.2025 22:06 ---Mein Tätigkeitsfeld wird in nächster Zeit größer/mehr und Intensiver und mache mir jetzt Gedanken was Sinnvoller wäre und was man nun anstreben sollte/könnte.
Macht es Eurer Meinung mehr Sinn noch ca. 4 Jahre zu warten um in die EG 8 Stufe 6 zukommen um dann den Stufenaufstieg zu nehmen.
--- End quote ---
In deinem Fall wahrscheinlich nicht - siehe unten.
--- Zitat von: speedy7 am 06.03.2025 22:06 ---Oder sollte man bei Gelegenheit mit dem Vorgesetzen ein Gespräch suchen in naher Zukunft für einen Stufenaufstieg ?
Ist es richtig wenn man einen Stufenaufstieg macht, das man in der Stufe zurück fällt (EG 9 Stufe 4) und einen Ausgleichsbetrag bekommt oder behält man dann einfach die Stufe 5 ? (EG 9 Stufe 5)
Weil vom Betrag wäre es ja etwas mehr als in früheren Gruppierung (EG 8 Stufe 5)
--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass du in die Stufe 9a höhergruppiert werden würdest, nicht die E9b. In dem Fall wäre es egal, ob du aus E8/5 kommst oder E8/6, wie der Rechner (Credit an E15TVL) aktuell ergibt:
Bei E8/5, Ausgangsbetrag 3958.47 EUR: Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4366.72 EUR)
Bei E8/6, Ausgangsbetrag 4045.01 EUR: Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4366.72 EUR)
--- Zitat von: speedy7 am 06.03.2025 22:06 ---Wie oder Wonach ergibt sich der Ausgleichsbetrag und wann kommt er zum Einsatz gibt es da eine feste Regel?
Danke Euch schon mal
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Mehr Infos gibt's hier: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Der Garantiebetrag regelt sich wie folgt:
--- Zitat ---Liegt der Gehaltszuwachs (brutto) dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (Regelung seit 2019).
--- End quote ---
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