Personalabteilung Aufgabe der SVA oder Schulsekretärin?

Begonnen von SVANrw, 17.02.2025 19:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tiffy

SVANrw, was genau erhoffst Du Dir denn im Erfolgsfall von der Umsetzung Deiner Forderung? Dass Du höhergruppiert wirst? Dass die 1. Sekretärin heruntergruppiert wird (sehr unwahrscheinlich)? Dass die 1. Sekretärin von ihrem hohen Ross heruntergeholt wird? Dass die 2. Sekretärin entlastet wird? Dass Schulleiter und 1. Sekretärin nicht mehr mit Dir reden? (t.b.c.)

Schmitti

Was für Personalfälle und Angelegenheiten macht die "Sekretärin" denn? Die des Schulpersonals/Land, oder die des (zahlenmäßig wohl kleineren) kommunalen Personals, oder was genau? Und was machen die jeweiligen Personalverwaltungen im Hintergrund dann noch? Wie sind die Sekretärinnen eingruppiert, wie die SVA? Und was änderte sich daran bei entsprechender Änderung der Aufgabenverteilung? Und machen die dann zu beteiligenden Stellen das auch alle mit?

SVANrw

Zur Info: Die Angelegenheit wurde abschließend geklärt. Die Aufgabe der Personalangelegenheiten ist der SVA zu übertragen. Ging ja doch schneller als ich dachte.

Schmitti

Meine Fragen würde ich dann trotzdem aufrecht halten. Stand jetzt könnte man das so verstehen: Die Landesbedienstete, deren Stelle erfunden wurde um Schulleitung und Lehrer zu entlasten, übernimmt teils kommunale, teils Landesaufgaben reiner Verwaltungsarbeit von der Kommunalbeschäftigten.  ???

SVANrw

Sie hat bisher die Personalangelegenheiten der städtischen Mitarbeiter und die Landesangestellten gekümmert. Sie ist in E8 und ich in 9a eingruppiert. Es wird sich ändern, dass meine Kollegin, die in Teilzeit arbeitet, entlastet werden würde, da die andere Sekretärin nun mehr Zeit hat, sich um ihre eigentlichen Aufgaben zu kümmern. Was sonst noch im Hintergrund läuft, kann ich dir nicht sagen.

Schmitti

Und wie entlastet das Lehrer oder Schulleitung?
Ich würde das Konstrukt jedenfalls gegenüber dem Land nicht zu sehr bewerben, sonst könnte man da schnell Einsparpotential erkennen.

FearOfTheDuck

Damit wir eine Vorstellung davon haben: Was sind das für Personalangelegenheiten, um die du dich nun kümmerst?

Tiffy

Vielleicht wird das Sekretariat ja dauernd mit Beförderungsanträgen der Lehrer bombardiert... Ansonsten gilt natürlich auch hier: Arbeit in der öffentlichen Verwaltung wächst immer automatisch in genau dem Maße an, in welchem Arbeitskraft für sie zur Verfügung gestellt wird.

Flying

Ich hab SVA vorher noch nie gehört und musste mich erstmal schlau machen, was das nun schon wieder ist..
Jetzt weiß ich, was die Abkürzung bedeutet - mir ist aber immer noch nicht klar, wo der Unterschied zur Sekretärin ist und warum es dafür noch eine Berufsbezeichnung braucht?

Organisator

Zitat von: Flying in 19.02.2025 14:59
Ich hab SVA vorher noch nie gehört und musste mich erstmal schlau machen, was das nun schon wieder ist..
Jetzt weiß ich, was die Abkürzung bedeutet - mir ist aber immer noch nicht klar, wo der Unterschied zur Sekretärin ist und warum es dafür noch eine Berufsbezeichnung braucht?

Weil Sekretärinnen typischerweise keine Verwaltungsausbildung haben und deren Tätigkeiten sich eher im Assistenzbereich befinden.

Albeles

#25
Also als SVA ist man eigentlich Angestellter des Landes und im TV-L angesiedelt und nicht bei einer Kommune. Zudem Unterscheidet man zwischen SVA Büro, Verwaltung und Technik. Des weiteren dürfen SVA keine Tätigkeiten der Kommunalen Angestellten ausführen. Sprich weder Sekretärin noch Hausmeister oder ähnlichen Stellen. Die SL ist einem Weisungsbefugt, aber nicht der direkte Vorgesetzte. Was er aber in der Praxis eigentlich schon ist ;-)
Was für einen SVA Posten hast Du denn und in welcher Schulform?
Zudem werden die einzelnen SVA unterschiedlich entlohnt. Büro EG8, Verwaltung EG9b, Technik E10.
Zumindest in NRW!

Eine Sekretärin kümmert sich hauptsächlich um Schüler und deren Angelegenheiten. An kleinen Schulen sicherlich auch Dinge, die ein SVA Verwaltung machen würde. Schulkonto führen usw. Wenn allerdings ein SVA da ist, müssen ihm diese Aufgaben auch übertragen werden, was nur von der Bezirksregierung möglich ist. Und diese wird den SL einfach überstimmen, wie auch in diesem Fall geschehen ist.

NWB

Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn der Arbeitgeber nichts anderes bestimmt, kannst du da nichts machen.

Und bloß weil eine Maßnahme sinnvoll ist heißt das noch lange nicht, dass sie auch umgesetzt wird - da könnte ja jeder kommen...