Autor Thema: Stellenzulage  (Read 1323 times)

NIPA

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Stellenzulage
« am: 12.03.2025 14:19 »
Hallo zusammen,

ich bin noch nicht so in der öD Matrix  ;D ;D.

Ich habe die Befähigung zum mittleren Dienst. Aktuell bin ich in der EG8/2 eingruppiert.

Da ich keine Befähigung für den gD habe, komme ich aktuell nicht höher als eine 9a, richtig? 

Angenommen mir werden höherwertige Tätigkeiten übertragen, die beispielsweise einer 9c zugeordnet werden. Ich würde ja in der EG8 bleiben und erhalte dafür die Differenz zur EG9c/3 als Zulage, verstehe ich das richtig?

Kommt das in Behörden vor, dass mit dieser Praxis die höhere EG über die Zulage bezahlt wird anstatt der tatsächlichen Eingruppierung beispielsweise durch fehlende Eignung für gd oder höherer Dienst?

Thomber

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Antw:Stellenzulage
« Antwort #1 am: 12.03.2025 14:25 »
Nein.

Als Tarifbeschäftigter unterliegst Du NICht dem Laufbahnprinzip  ;)
Du kannst theoretisch bis E15 AT aufsteigen.....   

MoinMoin

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Antw:Stellenzulage
« Antwort #2 am: 12.03.2025 14:53 »
Hallo zusammen,

ich bin noch nicht so in der öD Matrix  ;D ;D.

Ich habe die Befähigung zum mittleren Dienst. Aktuell bin ich in der EG8/2 eingruppiert.

Da ich keine Befähigung für den gD habe, komme ich aktuell nicht höher als eine 9a, richtig? 

Angenommen mir werden höherwertige Tätigkeiten übertragen, die beispielsweise einer 9c zugeordnet werden. Ich würde ja in der EG8 bleiben und erhalte dafür die Differenz zur EG9c/3 als Zulage, verstehe ich das richtig?

Kommt das in Behörden vor, dass mit dieser Praxis die höhere EG über die Zulage bezahlt wird anstatt der tatsächlichen Eingruppierung beispielsweise durch fehlende Eignung für gd oder höherer Dienst?
Falsch , wenn du eine Tätigkeiten mit EG15 übertragen bekommen würdest, dann würdest du mindestens in  EG14 eingruppiert werden, egal welcher Ausbildungsstand auch als Schulabbrecher.
So das Tarifrecht.

Wenn du 9c übertragen bekommst, dann bist du mindestens in der 9b (sofern Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen) oder 9c sofern es keine Voraussetzungen gibt.
Im allgemeinen Verwaltungsteil geht es via 9b Fallgruppe 2 kommt auch ohne HS zur 9c

TVOEDAnwender

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Antw:Stellenzulage
« Antwort #3 am: 12.03.2025 17:40 »
Wenn Du in einem Bundesland beschäftigt bist (Westdeutschland), in welchen ggfls. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt (Vorbemerkung Nr. 7 zur Anlage 1 - Entgeltordnung) und dir zB dann durch den AG Tätigkeiten der 9b Fg. 2 übertragen würden, müsste der AG dich zum VL II schicken. Ab Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeit würde sich dann ein Zulagenanspruch nach der Vorbemerkung Nr. 7 ergeben (und nicht nach § 14) und zwar solange, bist Du den VL/AL II abgeschlossen hast.