Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorweggewährung falsch
troubleshooting:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 10.03.2025 22:42 ---Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)
--- Zitat ---Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
--- End quote ---
Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...
--- End quote ---
Das ist leider genau die wenig konstruktive Einstellungen, die MA dazu treibt, ganz schnell den ÖD wieder zu verlassen.
Albeles:
Bist Du auf den Job angewiesen, oder könntest Du problemlos woanders unter kommen?
Danach würde ich meine Entscheidungen abhängig machen. Wenn Du die Wahl hast, einfach mit deinem Vorgesetzten reden und ihm klar machen das Du so nicht bleibst. Nächster Schritt wäre ein gemeinsamer Gang zur Personalabteilung und Verhandeln. Meine Stufe wurde auch erst nach 3 Monaten festgelegt. 16.5 hilft Dir nur bedingt, weil es glaube ich auch nur 2 Stufen mehr werden kann als Du eingruppiert bist.
Das ganze muss vorher ist oft nur Gerede, auch wenn es tariflich korrekt ist. Wenn sie dich brauchen, finden sie auch einen Weg. Und nur sprechenden Menschen kann in dem Fall geholfen werden. Ist nicht das erste mal im ÖD das eine Bewertung zu förderlichen Zeiten geändert wird.
Wenn dein Chef natürlich sagt, Du bist problemlos ersetzbar, ist die VB sehr gering.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: troubleshooting am 11.03.2025 08:05 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 10.03.2025 22:42 ---Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)
--- Zitat ---Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
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Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...
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Das ist leider genau die wenig konstruktive Einstellungen, die MA dazu treibt, ganz schnell den ÖD wieder zu verlassen.
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Das bleibt ihm ja unbelassen, beim jetzigen Arbeitgeber zu kündigen. Er hat halt zu den Konditionen, die ihm der Arbeitgeber angeboten hat, nun mal den Arbeitsvertrag schlussendlich so unterschrieben. Er kann natürlich versuchen, mit dem jetzigen AG noch einmal zu verhandeln und eine nachträgliche Korrektur zu verlangen. Gegebenenfalls ist die Androhung einer Kündigung durch den AN das richtige Mittel der Wahl. Aber: Wenn die sich nicht darauf einlassen, muss man als AN auch den Mut haben, den AG wieder zu verlassen. Nur einen Rechtsanspruch aus dem TVöD auf eine höhere Stufe als die 1 hat er nicht, es sei denn, es läge tatsächlich einschlägige Berufserfahrung vor, was aber im Regelfall zu verneinen ist.
Pinky2024:
Ich verstehe leider noch immer nicht genau, warum jetzt bei mir keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.
Kündigen ist natürlich eine Sache. Ansonsten bleibt ja wohl nur nochmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, oder?
troubleshooting:
Jein, der/die Vorgesetzte haben in der Regel keine Befugnisse dahingehend.
Da musst du schon bei der Pers. vorstellig werden. Allerdings kann die Unterstützung durch den/die Vorgesetzte durchaus hilfreich sein bzw. ohne Unterstützung sind die Karten denkbar schlecht.
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