Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: Sachbearbeiterin Kreditoren-/Anlagenbuchhaltung
Albeles:
Ich würde da anrufen und das vorher klären. Keiner von uns geht arbeiten aus Langeweile und das Gehalt ist ein wichtiger Teil der Arbeit. Augenhöhe ist das Zauberwort, weshalb sollte das doof sein nachzufragen was man verdient???
KingTut:
--- Zitat von: SarahS am 10.03.2025 14:46 ---IHRE AUFGABEN
[...] Erstellung des Jahresabschlusses
[...]
Unterstützung beim Jahresabschluss nach KHBV und HGB
--- End quote ---
Das finde ich widersprüchlich.
SarahS:
--- Zitat von: KingTut am 11.03.2025 09:38 ---
--- Zitat von: SarahS am 10.03.2025 14:46 ---IHRE AUFGABEN
[...] Erstellung des Jahresabschlusses
[...]
Unterstützung beim Jahresabschluss nach KHBV und HGB
--- End quote ---
Das finde ich widersprüchlich.
--- End quote ---
Das erste bezieht sich vermutlich auf den Teil für die Anlagenbuchhaltung.
SarahS:
Ich habe nun doch kurz angerufen und wurde an den Personalreferenten verwiesen. Ergebnis E8 oder 9a, kann man erst mit den Unterlagen genau sagen, verstehe ich eigentlich nicht, da die Stelle ja relevant ist. Aber gut.
Für die Stelle reicht eine kaufmännische Ausbildung, Bilanzbuchhalter wird nicht benötigt.
Wieso man es dann als "gerne" mit reinschreibt, wenn man es nicht vergüten möchte/kann ist mir auch ein rätsel.
Rowhin:
--- Zitat von: SarahS am 11.03.2025 09:49 ---Ich habe nun doch kurz angerufen und wurde an den Personalreferenten verwiesen. Ergebnis E8 oder 9a, kann man erst mit den Unterlagen genau sagen, verstehe ich eigentlich nicht, da die Stelle ja relevant ist. Aber gut.
--- End quote ---
Danke fürs Update. Der Irrtum, die EG läge auch an Bewerberin oder Bewerber, ist leider (auch unter manchen Personalern) weit verbreitet. Vielleicht druckst man noch ein bisschen rum mit "wir haben noch ein paar höherwertige Tätigkeiten in ausreichendem Zeitanteil rumliegen die eine höherqualifizierte Person mit machen könnte und dann ginge E9, aber dringend müssen die E8 Tätigkeiten gemacht werden daher nehmen wir auch jemand nur dafür", aber eigentlich hast du natürlich Recht. Ausschlaggebend sollten nur die Tätigkeiten sein.
Solltest du dich dennoch entscheiden, dich zu bewerben, wünsche ich dir viel Erfolg!
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