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Vergleich PKV Verbeamtung

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bab:

--- Zitat von: Gewerbler am 12.03.2025 07:36 ---Verdacht oder gesichert erkennt man u.U. daran, ob da F32.0V bzw. F32.0G steht.
Mir wurde es (war eh wurscht wegen Öffnungsaktion) so gesagt, dass alle F-Diagnosen bei den psychischen Fragen anzugeben wären (obwohl ich das verwirrend formuliert finde). Ein Hausarzt ist ja eben kein Psychiater/Psychologe (zumindest nicht zwingend), zählt aber in dem Fall - so wurde mir gesagt - trotzdem als psychiatrische Behandlung. Ich hab es einfach im Beiblatt bei sonstiges hingeschrieben mit etwas Kontext und es ist zumindest im Versicherungsschein nicht in der Begründung zur Öffnungsaktion aufgetaucht.

--- End quote ---
Die Allianz fragt m.W. drei oder fünf Jahre zurück. Da wäre das also anders.
Ansonsten sind alle F-Diagnosen relevant, die eine weitere Handlung begründet haben, sei es eine Überweisung zur Psychotherapie oder eine Krankschreibung mit der Diagnose.

In einer Tabelle würde ich es so darstellen:
F-Diagnose, was aus meiner Sicht los war (bspw. erhöhter wochenlanger Stress bei der Arbeit, Tod von xy, ...) und wie es ausgeheilt ist (keine Beschwerden mehr seit x.x.xx), wie lange ich ggf. AU war (im Fall des TE eine Woche, das ist ja quasi nix).

Die unabhängigen Beratungen der Verbraucherzentralen sind auch nicht verkehrt, sie kosten 1 Euro pro Minute.

Grundsätzlich würde ich bei einem Honorberater darauf achten, dass er sich mit Beamten (also der Beihilfe) auskennt.

Öttchen:
Hi,

wende dich mal an fairbeamtet.de
Die kennen sich aus :-) und verkaufen dir keinen Mist.

LG und viel Erfolg

bab:
Naja, die einen sagen so, die anderen so... Ich würde da nicht unbedingt hingehen.

Saxum:
Die "Spitze" stellen meiner persönlichen Auffassung nach, jeweils immer mit dem "großen Beihilfeergänzungstarif" folgende Krankenversicherer dar - die Auflistung stellt kein Ranking dar und ist auch nicht zwingend richtig.

- Barmenia
- R+V
- ARAG
- Deutscher Ring

Die "Spitze" definiere ich selbst dadurch, dass hier sehr viele Leistungen abgedeckt werden - bei manchen aber in einigen Punkten etwas nachteilig wie z.B. Kuren mit Höchstsumme, das kann man aber dann mit einem Kur-Zusatztarif ausgleichen oder dass z.B. Heilmittel nur bis 1,1 fachen Satz erstattet werden und Hörgeräte Höchstsummen haben. Meine Auflistung ist nicht vollständig, ich habe ja als Laie auch nicht jetzt jeden einzelnen Tarif geprüft, die es auf dem Markt gibt.

Diese Krankenversicherungen kosten aber auch entsprechend Ihren Beitrag und prüfen auch die Gesundheit ziemlich genau. Ich persönlich bin beim zweiten Anbieter in der Liste, der für mich tatsächlich passt.

Was jeder aber individuell für sich selbst möchte, kann und soll man ja selbst beurteilen und aussuchen. Insbesondere würde ich persönlich immer sehr genau hinschauen generell bei "Hilfsmitteln", "Heilmitteln" (inkl. Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie), "Arzneimittel", "Behandlungspflege", "Ambulante Pallativbehandlung / Hospitz, "Zahnarzt", "Anschlussheilbehandlung" und "Rehabilitationsmaßnahmen" (Kuren sind keine Rehas, auch wenn es inhaltlich ähnlich aussieht) und ggf. noch "Ambulante Transportkosten" (zumindest Notfällen und Gehunfähigkeit).

Zudem sollten Behandlungen in "gemischten Anstalten" mindestens bei alleiniger Notfallbehandlung gestattet sein.

Hinschauen bedeutet: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Grundtarif und ggf. Ergänzungstarif Wort für Wort lesen und die Leistungen kumulieren. Beispielsweise kann auf den ersten Blick in den Allgemeinen Bedingungen allgemein etwas ausgeschlossen sein, es aber im Grund- oder Ergänzungstarif doch noch dabei bzw. eingeschlossen sein.

Nur als Beispiel, bei meinem Versicherer heißt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (warum auch immer), dass das jeweilige Hilfsmittel nur höchstens einmal im Kalenderjahr erstattungsfähig ist. Also dass man separat voneinander beispielweise z.B. einen Rollstuhl oder Hörgeräte nur einmal im Kalenderjahr anschaffen kann - auch wenn das jetzt nicht so die Hilfsmittel sind die man tagtäglich kauft, hätte es aber vielleicht Bedeutung wenn es darum geht, dass man zwei- oder viermal im Jahr Fußeinlagen, orthopädische Hilfsmittel oder ähnliche Verbrauchsmittel braucht.

Wenn wir aber jetzt allerdings in den Grundtarif schauen, dann heißt es dort erweiternd, dass die Hilfsmittel doch "ohne Begrenzung der Anzahl" erstattungsfähig sind. Damit kann man also alle beispielhaft benannten Auflistungen mehrmals im Jahr erwerben - solange tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, was bei allen Versicherern ohnehin Standard ist.

Im (großen) Ergänzungstarif geht es dann nochmals etwas weiter, dass hier die Restkosten übernommen werden, die nach der Erstattung der beihilfefähigen Hilfsmittel durch die Beihilfe selbst verbleiben. Das Hilfsmittel muss also zumindest durch die Beihilfe erstattet worden sein.

So sind die Versicherungsbedingungen kausal zu lesen, so dass ggf. ein vermeintlicher Nachteil in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen doch tatsächlich nicht so bestehen würde. Warum ich diesen Hinweis anbringe? Die Vergleichsportale bereiten das nicht immer korrekt auf und sagen dann z.B. bei XYZ gibt es diese Leistung nicht.

Eine Versicherung die zu 100% alles abdeckt wird es eher kaum geben, man kann nur schauen, welche Versicherung es für einen selbst am besten abdecken würde und welchen Beitrag man auch bereit ist dafür zu bezahlen.

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