Autor Thema: Vergleich PKV Verbeamtung  (Read 1094 times)

Neuromancer

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Vergleich PKV Verbeamtung
« am: 10.03.2025 15:03 »
Hallo zusammen,

ich werde Ende des Jahres in des Beamtenverhältnis wechseln und bin dementsprechend auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung.

Kennt jemand aktuelle (vor allem gute und valide) Vergleiche diverses Anbieter? Oder eine Quelle bei der man sich schlau machen kann?

Gerne auch aktuelle Erfahrungsberichte (auch positive) bei einer vor kurzem vollzogenen Verbeamtung.

Kurze Eckdaten:
Bund
2 Kinder
34 Jahre alt
gehobener Dienst

Viele Grüße und Danke im Voraus,
Neuro

Casa

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #1 am: 10.03.2025 15:11 »
Concordia war für mich "damals" Preis-Leistungs-mäßig gut.
Ich kann dir den Vergleich auf check24 empfehlen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

yaykap

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #2 am: 10.03.2025 16:26 »
Ich bin bei der Signal Iduna mit den Deutscher Ring Tarifen. Am besten du machst dich hier schlau:
https://www.finanztip.de/pkv/
Da mal Vergleichen.

Roderick85

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #3 am: 10.03.2025 19:12 »
Für die reine Informationsgewinnung würde ich für eine erste Übersicht:

https://www.kv-fux.de/
https://www.check24.de/

nehmen.

Aus dem Kollegenkreis habe ich mitbekommen dass der Barmenia Nur-Für-Sie Tarif recht gefragt ist. In der "dicksten / größten Auswahl" soll er ziemlich gut abdecken, allerdings bei Kur / Reha eine kleine Schwäche haben, die man aber mit einem separaten Tarif (zur Not von einem anderen Anbieter) ein wenig ausgleichen kann.

Für alles weitere einen Makler mit einer anonymen Risikovoranfrage beauftragen und gucken welche Versicherungen sich melden. Daraus dann die beste Auswählen, die auf die persönliche Situation passt. Desweiteren kann direkt für die Kinder eine Anfrage mitgeschickt werden, da es in den meisten Fällen für einen Beamten sinnvoll ist die Kinder in die PKV zu holen.

Persönlicher Tipp, direkt nach einer DU gucken, da man erst nach 5 Jahren Anspruch auf die Mindestversorgung hat und die ist dann auch nicht die höchste (die Mindestversorgung hat man etwa nach knapp 20 Jahren überschritten) Ebenfalls sollte man darauf achten, dass der jeweilige Tarif den man wählt eine vernünftige Abdeckung für Kur / Reha hat, da es sonst teuer werden kann. In letzer Zeit habe ich viele Kollegen mitbekommen, die entweder in Kur / Reha gegangen (was teuer werden kann) oder aber Dienstunfähig geworden sind, dabei aber noch recht jung sind / waren.
Ebenfalls sollte man für den Anfang (auch wenn teurer) den jeweils größten Tarif der jeweiligen Versicherung nehmen, da sich der Gesundheitszustand immer mal verändert / schlechter wird und man dann nicht mehr nach oben aufstocken kann, wenn man es sich anders überlegt. Ein Downgrade ist quasi jederzeit möglich (wenn das Unternehmen nicht nur einen Tarif anbietet).
« Last Edit: 10.03.2025 19:29 von Roderick85 »

bab

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #4 am: 10.03.2025 22:51 »
... und wenn die Kinder jetzt noch nicht in die PKV sollen, bitte zumindest eine kleine Anwartschaft abschließen, womit der Gesundheitszustand der Kinder "eingefroren" wird. Nicht, dass sie am Ende noch Logopädie, Physiotherapie o.ä. brauchen und die PKV sie dann nicht mehr bereit ist aufzunehmen. Für vorerkrankte Kinder gibt es die Öffnungsklausel/Öffnungsaktion, aber nur in den ersten sechs Monaten (Vertragsabschluss) ab Verbeamtung (Wirkung).

Allgemeine Empfehlungen sind nur bedingt gut, ich würde immer über einen Makler gehen.

Und hole dir die Patientenquittung deiner GKV (auch für deine Kinder), angeben musst du bei den meisten PKV -3 Jahre ambulant, -5 Jahre stationär, -10 Jahr Psyche.

Neuromancer

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #5 am: 11.03.2025 19:32 »
Danke an Alle. Werde das soweit berücksichtigen.

Geplant war die Kinder so lange bis Sie sich selber versichern in der GKV meiner Frau zu lassen, wenn ich dass so grob durchrechne werde ich nie die Versicherungspflichtgrenze übersteigen.

Meine Patientquittungen der vergangenen 10 Jahre habe ich mir mal abgespeichert und genauer angesehen, wurde vor 7 Jahren einmal aufgrund eines persönlichen Ereignisses mit "leichten depressive Episode (F32.0)" eine Woche lang krank geschrieben (ohne jegliche weiteren Folgen, ohne Therapie etc.) ich hoffe das wird finanziell nicht so stark ins Gewicht fallen. Ich muss mir nochmal die Fragebögen der PKV's anschauen ob eine einmalige Krankschreibung tatsächlich relevant ist oder ob es erst mit einer durchgeführten Psychotherapie relevant ist. Ich glaube es wäre sinnvoller das trotzdem anzugeben (in der Hoffnung nicht das Doppelte zahlen zu müssen), dass ich da nicht in Probleme gerate FALLS mal was. Hat jemand bzgl. F32.0 selber einen ähnlichen Fall (gehabt)?

Die DU in den ersten 5 Jahren ist auch ein guter Hinweis, man weiß ja tatsächlich nie, und wenn doch was nach der Verbeamtung in den ersten 5 Jahren etwas passieren sollte ...

Bzgl. der PKV's haben mich jetzt ARAG und Barmenia am meisten angesprochen, werde dass aber nochmal über einen Makler prüfen lassen.

bab

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #6 am: 11.03.2025 21:56 »
Wichtig ist, dass du das dem Makler gegenüber angibst. Nicht alle Versicherungen wollen Psychodiagnosen der vergangenen zehn Jahre haben, manchen reichen weniger, bspw. der Allianz.
Kann sein, dass eine leichte Episode egal ist, kann sein, dass es zur Öffnungsaktion führt, das wirst du herausfinden. Aber ja, Hauptsache, du bist ehrlich. Ich würde mir keine Sorgen machen.
Du kannst gleichzeitig beim damaligen Arzt nachfragen, ob das eine Verdachtsdiagnose war oder gesichert.

Gewerbler

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #7 am: 12.03.2025 07:36 »
Verdacht oder gesichert erkennt man u.U. daran, ob da F32.0V bzw. F32.0G steht.
Mir wurde es (war eh wurscht wegen Öffnungsaktion) so gesagt, dass alle F-Diagnosen bei den psychischen Fragen anzugeben wären (obwohl ich das verwirrend formuliert finde). Ein Hausarzt ist ja eben kein Psychiater/Psychologe (zumindest nicht zwingend), zählt aber in dem Fall - so wurde mir gesagt - trotzdem als psychiatrische Behandlung. Ich hab es einfach im Beiblatt bei sonstiges hingeschrieben mit etwas Kontext und es ist zumindest im Versicherungsschein nicht in der Begründung zur Öffnungsaktion aufgetaucht.

Trina123

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #8 am: 12.03.2025 13:55 »
Bin gerade selbst auf der Suche nach einer passenden PKV und merke, wie unübersichtlich das Ganze ist. Vor allem die Gesundheitsfragen sind eine echte Herausforderung. Die Anbieter stellen sich natürlich immer im besten Licht dar, daher überlege ich, einen Makler hinzuzuziehen, frage mich aber auch, ob die wirklich unabhängig beraten...

Hans1W

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #9 am: 12.03.2025 16:00 »
Eine Unabhäninge Beratung gibt es beim Honoraberater, der bekommt von dir einen Stundenlohn gezahlt und keine Vergütung von der Versicherung(Makler/Vertreter).

bab

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #10 am: 12.03.2025 18:47 »
Verdacht oder gesichert erkennt man u.U. daran, ob da F32.0V bzw. F32.0G steht.
Mir wurde es (war eh wurscht wegen Öffnungsaktion) so gesagt, dass alle F-Diagnosen bei den psychischen Fragen anzugeben wären (obwohl ich das verwirrend formuliert finde). Ein Hausarzt ist ja eben kein Psychiater/Psychologe (zumindest nicht zwingend), zählt aber in dem Fall - so wurde mir gesagt - trotzdem als psychiatrische Behandlung. Ich hab es einfach im Beiblatt bei sonstiges hingeschrieben mit etwas Kontext und es ist zumindest im Versicherungsschein nicht in der Begründung zur Öffnungsaktion aufgetaucht.
Die Allianz fragt m.W. drei oder fünf Jahre zurück. Da wäre das also anders.
Ansonsten sind alle F-Diagnosen relevant, die eine weitere Handlung begründet haben, sei es eine Überweisung zur Psychotherapie oder eine Krankschreibung mit der Diagnose.

In einer Tabelle würde ich es so darstellen:
F-Diagnose, was aus meiner Sicht los war (bspw. erhöhter wochenlanger Stress bei der Arbeit, Tod von xy, ...) und wie es ausgeheilt ist (keine Beschwerden mehr seit x.x.xx), wie lange ich ggf. AU war (im Fall des TE eine Woche, das ist ja quasi nix).

Die unabhängigen Beratungen der Verbraucherzentralen sind auch nicht verkehrt, sie kosten 1 Euro pro Minute.

Grundsätzlich würde ich bei einem Honorberater darauf achten, dass er sich mit Beamten (also der Beihilfe) auskennt.


Öttchen

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #11 am: 13.03.2025 13:45 »
Hi,

wende dich mal an fairbeamtet.de
Die kennen sich aus :-) und verkaufen dir keinen Mist.

LG und viel Erfolg

bab

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #12 am: 14.03.2025 13:00 »
Naja, die einen sagen so, die anderen so... Ich würde da nicht unbedingt hingehen.

Saxum

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Antw:Vergleich PKV Verbeamtung
« Antwort #13 am: 20.03.2025 09:53 »
Die "Spitze" stellen meiner persönlichen Auffassung nach, jeweils immer mit dem "großen Beihilfeergänzungstarif" folgende Krankenversicherer dar - die Auflistung stellt kein Ranking dar und ist auch nicht zwingend richtig.

- Barmenia
- R+V
- ARAG
- Deutscher Ring

Die "Spitze" definiere ich selbst dadurch, dass hier sehr viele Leistungen abgedeckt werden - bei manchen aber in einigen Punkten etwas nachteilig wie z.B. Kuren mit Höchstsumme, das kann man aber dann mit einem Kur-Zusatztarif ausgleichen oder dass z.B. Heilmittel nur bis 1,1 fachen Satz erstattet werden und Hörgeräte Höchstsummen haben. Meine Auflistung ist nicht vollständig, ich habe ja als Laie auch nicht jetzt jeden einzelnen Tarif geprüft, die es auf dem Markt gibt.

Diese Krankenversicherungen kosten aber auch entsprechend Ihren Beitrag und prüfen auch die Gesundheit ziemlich genau. Ich persönlich bin beim zweiten Anbieter in der Liste, der für mich tatsächlich passt.

Was jeder aber individuell für sich selbst möchte, kann und soll man ja selbst beurteilen und aussuchen. Insbesondere würde ich persönlich immer sehr genau hinschauen generell bei "Hilfsmitteln", "Heilmitteln" (inkl. Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie), "Arzneimittel", "Behandlungspflege", "Ambulante Pallativbehandlung / Hospitz, "Zahnarzt", "Anschlussheilbehandlung" und "Rehabilitationsmaßnahmen" (Kuren sind keine Rehas, auch wenn es inhaltlich ähnlich aussieht) und ggf. noch "Ambulante Transportkosten" (zumindest Notfällen und Gehunfähigkeit).

Zudem sollten Behandlungen in "gemischten Anstalten" mindestens bei alleiniger Notfallbehandlung gestattet sein.

Hinschauen bedeutet: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Grundtarif und ggf. Ergänzungstarif Wort für Wort lesen und die Leistungen kumulieren. Beispielsweise kann auf den ersten Blick in den Allgemeinen Bedingungen allgemein etwas ausgeschlossen sein, es aber im Grund- oder Ergänzungstarif doch noch dabei bzw. eingeschlossen sein.

Nur als Beispiel, bei meinem Versicherer heißt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (warum auch immer), dass das jeweilige Hilfsmittel nur höchstens einmal im Kalenderjahr erstattungsfähig ist. Also dass man separat voneinander beispielweise z.B. einen Rollstuhl oder Hörgeräte nur einmal im Kalenderjahr anschaffen kann - auch wenn das jetzt nicht so die Hilfsmittel sind die man tagtäglich kauft, hätte es aber vielleicht Bedeutung wenn es darum geht, dass man zwei- oder viermal im Jahr Fußeinlagen, orthopädische Hilfsmittel oder ähnliche Verbrauchsmittel braucht.

Wenn wir aber jetzt allerdings in den Grundtarif schauen, dann heißt es dort erweiternd, dass die Hilfsmittel doch "ohne Begrenzung der Anzahl" erstattungsfähig sind. Damit kann man also alle beispielhaft benannten Auflistungen mehrmals im Jahr erwerben - solange tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, was bei allen Versicherern ohnehin Standard ist.

Im (großen) Ergänzungstarif geht es dann nochmals etwas weiter, dass hier die Restkosten übernommen werden, die nach der Erstattung der beihilfefähigen Hilfsmittel durch die Beihilfe selbst verbleiben. Das Hilfsmittel muss also zumindest durch die Beihilfe erstattet worden sein.

So sind die Versicherungsbedingungen kausal zu lesen, so dass ggf. ein vermeintlicher Nachteil in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen doch tatsächlich nicht so bestehen würde. Warum ich diesen Hinweis anbringe? Die Vergleichsportale bereiten das nicht immer korrekt auf und sagen dann z.B. bei XYZ gibt es diese Leistung nicht.

Eine Versicherung die zu 100% alles abdeckt wird es eher kaum geben, man kann nur schauen, welche Versicherung es für einen selbst am besten abdecken würde und welchen Beitrag man auch bereit ist dafür zu bezahlen.