Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 2209 times)

Albinuta

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Höhergruppierung
« am: 11.03.2025 07:35 »
Die Stellen in unserer Abteilung wurden glaube ich 2009 runtergestuft. D.h. wenn jemand neues kam auf eine alte Stelle wurde nicht mit TVÖD 10 sondern mit TVÖD 9b bezahlt. Eine Stelle von den alten, wurde ein Fehler gemacht, so dass diese einzige mit TVÖD 10 ausgeschrieben werden musste. Für alle anderen mit 9b (auch meine) wurde am AL schon zwei mal eine Höhergruppierung beantragt. Beide male abgelehnt. Wir haben alle die gleichen Aufgaben und auch ähnliche Qualifikationen. Jetzt war ich beim Anwalt und er hat mir gesagt, dass es gut aussieht, wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Hat schon jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 11.03.2025 08:32 »
Ja, auch ich habe es schon erlebt, dass Rechtsanwälte komischen Bull Shit sprechen.
Denn ein Gleichbehandlungsgrundsatz ist kein tarifliches Merkmal.
Denn die Eingruppierung ist kein Wünsch dir was und auf die Eingruppierung der Tätigkeiten hat der AG keinen Einfluss, kann also nicht ungleich behandeln.

Entweder der Ag irrt in seiner Meinung zur Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeiten oder nicht.
Und wenn ihr alle identische Tätigkeiten mit identischen Zuständigkeiten und identischen Zeitanteile macht, dann kann man davon ausgehen, dass es auch zur identischen Eingruppierung durch die Tarifautomatik führt. (alle 9b oder 10)
Egal wie wo was ausgeschrieben wird.
Das ist alles.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 11.03.2025 12:00 »
Sollte die Bewertung nach EG10 falsch sein, so wäre das leider irrelevant (Keine Gleichbehandlung im Unrecht").

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 11.03.2025 13:20 »
Sollte die Bewertung nach EG10 falsch sein, so wäre das leider irrelevant (Keine Gleichbehandlung im Unrecht").
dann dürfte die Eingruppierung der Person, die jetzt die EG10 bezahlt bekommt korrigiert werden und sie bekommt nur noch 9b und darf 6 Monate zurück zahlen.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 11.03.2025 20:28 »
Man müsste noch wissen, was im AV der 10-Person steht. Oder ob er ggf. übertariflich bezahlt wird.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 12.03.2025 07:59 »
Niemand muss etwas zurückzahlen, wenn das PersReferat jemanden falsch eingruppiert hat.
Diese Rückforderung wäre im Übrigen mehr als peinlich für den AG.   

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 12.03.2025 08:08 »
Niemand muss etwas zurückzahlen, wenn das PersReferat jemanden falsch eingruppiert hat.
Diese Rückforderung wäre im Übrigen mehr als peinlich für den AG.   
§37 gilt für AN und AG
also ist deine Aussage Falsch!

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 12.03.2025 08:52 »
§ 37 ...Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis...
Ist es denn so, dass ein Eingruppierungsfehler des AG zu einem Anspruch gegen den AN führt?

Bekomme ich plötzlich statt E9 eine E11 ausgezahlt oder statt Erfahr.Stufe 4 steht plötzlich die 6 auf der Abrechnung werde ich das wohl merken müssen, aber eine Eingruppierung E10 statt 9 ist ein anderer Schuh.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 12.03.2025 11:44 »
§ 37 ...Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis...
Ist es denn so, dass ein Eingruppierungsfehler des AG zu einem Anspruch gegen den AN führt?

Bekomme ich plötzlich statt E9 eine E11 ausgezahlt oder statt Erfahr.Stufe 4 steht plötzlich die 6 auf der Abrechnung werde ich das wohl merken müssen, aber eine Eingruppierung E10 statt 9 ist ein anderer Schuh.
Natürlich, warum denn nicht?

Wenn der AG dir EG6er Tätigkeiten überträgt aber das Geld der EG9a bezahlt, dann muss du das Geld 6 Monate rückwirkend zurückzahlen, ab Geltendmachung.
So wie der AG im umgekehrten Fall es dir auch nachzahlen muss.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 12.03.2025 13:11 »
Nochmal:   Wenn ein AG, eineE10 ausschreibt, danach per Vertrag und Gehaltsüberweisung auch noch alles bestätigt, besteht Treu und Glauben für den AN und er darf das Geld verbrauchen. Würde mich sehr wundern, wenn es auch nur 1 Urteil geben würde, was in so einem Fall anders lauten würde.  Entreicherung....fertig.

PS: Wenn ich eine Ausschreibung nach E10 gewonnen und einen entsprechenden Vertrag bekommen habe, ist die Eingruppierung nicht fehlerhaft (!). Sollte der AG für mich keine E10-Tätigkeit haben....  Tja, wenn ich das als Problem sehen würde, würde ich den AG auffordern mir passende Aufgaben zuzuweisen.   So herum läuft der Hase.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 12.03.2025 13:38 »
Nochmal:   Wenn ein AG, eineE10 ausschreibt, danach per Vertrag und Gehaltsüberweisung auch noch alles bestätigt, besteht Treu und Glauben für den AN und er darf das Geld verbrauchen. Würde mich sehr wundern, wenn es auch nur 1 Urteil geben würde, was in so einem Fall anders lauten würde.  Entreicherung....fertig.

PS: Wenn ich eine Ausschreibung nach E10 gewonnen und einen entsprechenden Vertrag bekommen habe, ist die Eingruppierung nicht fehlerhaft (!). Sollte der AG für mich keine E10-Tätigkeit haben....  Tja, wenn ich das als Problem sehen würde, würde ich den AG auffordern mir passende Aufgaben zuzuweisen.   So herum läuft der Hase.

Wenn du irgendwas gewonnen hast und einen AV hast, in dem steht, dass du Tätigkeiten, die zu der EG10 führen übertragen bekommst, dann hast du ein Anrecht auch entsprechendes übertragen zu bekommen, vollkommen richtig.

Entreicherung ist eine andere Geschichte.

Wenn du aber Tätigkeiten übertragen bekommst (z.B. bei einer Höhergruppierung) und unwidersprochen ausübst, die der EG6 entsprechend und man dir EG10 auszahlt, dann musste es zurückzahlen, wenn es bemerkt wird!
Treu und Glauben ist da kein tarifliches Merkmal. Du musst dich an den Tarif genauso halten wie der AG.

Aber wenn du mir ein Urteil zeigen kannst, dass ein AN das Geld wegen Treu und Glauben nicht zurückzahlen musste, nehme ich gerne.
Ich wüsste nicht warum der Tarifvertrag bzgl. §37 nur in einer Richtung gelten sollte!

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 12.03.2025 14:21 »
Nun, hier geht es um eine Ausschreibung und nicht um eine Höhergruppierung, daher Stelle nach E10 gewonnen und damit auch den Anspruch auf entsprechende Beschäftigung erlangt.

Urteil:  Nun, ich war bereits Adressat einer Rückforderungen... War leider entreichert und fertig.   Die Behörden prüfen natürlich, ob der Betrag und der Sachverhalt den Gang zum Gericht lohnen.   


Bei mir UND hier auch würde die Behörde verlieren. 

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 12.03.2025 14:48 »
Nochmal, wenn er 10er übertragen bekommt alles Palletti, wenn sie keine 10er haben aber 10er ausgeschrieben haben, fast alles palletti, wenn man im AV drin stehen hat, dass man 10er Tätigkeiten bekommt.

Wenn jedoch nichts dergleichen im AV vereinbart ist, dann kann es Eng werden.

Das es bei dir geklappt hat, glaube ich dir gerne, glaube aber fest daran, dass es nicht wegen einem Gerichtsurteil geklappt hat, sondern wegen dem Versagen oder Faulheit der Personalabteilung

Und in deinem Fall hätte eine andere Personalabteilung dir monatlich 50€ abgezogen vom Gehalt und dann hättest du den Gang zum Gericht gehen müssen.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 12.03.2025 14:54 »
AV ohne Angabe der Entgeltgruppe?     Okay...kenne ich nicht.

MoinMoin

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« Antwort #14 am: 12.03.2025 15:02 »
AV ohne Angabe der Entgeltgruppe?     Okay...kenne ich nicht.
Sofern sie dort nicht nur deklaratorisch drin steht entfalten sie eine Wirkung.

Sonst jedoch nicht und du bist entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Die reine Angabe der EG im AV entfaltet jedoch idR nur die deklaratorische Wirkung.