Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 979 times)

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 13.03.2025 08:33 »
Das soll also heißen, dass die Arbeitgeber JEDEN Frischeingestellten AN runtergruppieren/ verarschen könnten?
Dass Angaben im Vertrag nur aus Spaß stehen sollen....Und auf welcher Grundlage gibt der AG dann dem AN Tätigkeiten?  Darf er sich also alles frei selbst überlegen?   

Oh, Herr Direktor, wir brauchen eigentlich aktuell eher einen Pförtner....Wir weisen Ihnen eine anderen Tätigkeit zu ....Nicht E15 sondern E3.....  oder wie?   


Mal etwas handfestes:

DAS steht bei uns in Verträg:

§ 4
Eingruppierung
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe xx TVöD eingruppiert.

Und DAS ist nicht deklaratorisch.  Aber vermutlich, sind wir da eine Ausnahme....  ;D  ;)

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 13.03.2025 09:15 »
Das soll also heißen, dass die Arbeitgeber JEDEN Frischeingestellten AN runtergruppieren/ verarschen könnten?
Dass Angaben im Vertrag nur aus Spaß stehen sollen....Und auf welcher Grundlage gibt der AG dann dem AN Tätigkeiten?  Darf er sich also alles frei selbst überlegen?   

Oh, Herr Direktor, wir brauchen eigentlich aktuell eher einen Pförtner....Wir weisen Ihnen eine anderen Tätigkeit zu ....Nicht E15 sondern E3.....  oder wie?   


Mal etwas handfestes:

DAS steht bei uns in Verträg:

§ 4
Eingruppierung
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe xx TVöD eingruppiert.

Und DAS ist nicht deklaratorisch.  Aber vermutlich, sind wir da eine Ausnahme....  ;D  ;)

Das ist ein typisches Beispiel für eine deklaratorische Nennung der Entgeltgruppe, da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer die Eingruppierung festlegen können.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 13.03.2025 10:25 »

Nur wenn deine Tätigkeiten keine Entsprechung in der EGO haben, ist das nicht deklaratorisch.
Sonst eben nicht, grosser Irrtum.
Aber sobald die ersten Tätigkeiten übertragen wurden, ist man aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und dann ganz egal ob du den Text da stehen hast.

Nicht deklaratorisch wäre mW der Satz.

Dem AN werden Tätigkeiten übertragen, die mindestens zu einer EGx führen.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 13.03.2025 11:57 »
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt.  Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 13.03.2025 12:09 »
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt.  Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.

Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.

Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.

NWB

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 13.03.2025 13:29 »
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt.  Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.

Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.

Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.

Zumal dieser Umstand dem AG regelmäßig auch nicht bekannt ist...

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 13.03.2025 19:45 »
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt.  Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.

Korrekt. Der AG geht davon aus, dass das die zutreffende Entgeltgruppe ist. In der Praxis hat dies auch regelmäßig die Auswirkung, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt entsprechend dieser Eingruppierung erhält.

Es ist lediglich eine juristische Spitzfindigkeit, wenn nicht Klugscheisserei, dass der AG eben nicht die Eingruppierung feststlegen kann.

Zumal dieser Umstand dem AG regelmäßig auch nicht bekannt ist...
Und wenn er aufwacht, dann kann er jedoch hjederzeit höherwertige Aufgaben übertragen, damit das Geld stimmt.
Egal was man dan an Aufgaben ausübt 😀

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 13.03.2025 19:51 »
Was deklaratorisch bedeutet, ist bekannt.  Stellt sich dann aber die Frage, WAS der AV bestätigt/ feststellt?
Die Deklaration muss sich ja auf etwas beziehen. Vor dem AV gibt es eine Stellenausschreibung mit Nennung der Entgeltgruppe und ggf. auch schriftliche Korrespondenzen.
Der AV beschreibt genau das, was in ihm steht.
Und wenn die Tätigkeiten nicht drin stehen, dann stehen sie nicht drin.
Und wenn man Tätigkeiten übertragen bekommt und ausübt und nicht dagegen angeht, dass diese in einer niedrigeren EG sind, als erwartet oder was man dachte vereinbart zu haben, dann ist man deswegen eben nicht höher eingruppiert.
Spitzfindig, sicherlich.
Relevant?
in der Regel nicht, da man dann halt hW Tätigkeiten übertragen bekommt und der AG auf die Nachzahlung verzichtet. Wenn es ein beiderseitiger Irrtum ist und man sich einig ist.

Aber Verträge sind nicht für die Einigkeiten da.