Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst
BAT:
--- Zitat von: Warnstreik am 24.03.2025 16:42 ---
2. Ich habe noch von keinem - KEINEM - Vollzeitjob gehört, der auch nur annährend an die 48h bzgl. Regelarbeitszeit rankommt.
3. Ist das Beispiel mit dem Unterhalt ein Grenzfall, der wahrscheinlich so nie zum Ansatz kommt. Da wurde mal von einem Richter in einem Fall entschieden.
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Nein, unterhaltsrechtlich sind im Zweifelsfall 48 Stunden, auch mit drei Jobs zu fordern.
Und darum geht es doch, dass man dies auch bei der Sozialhilfe als Forderung so ansetzt, damit gibt es fast keine Aufstocker mehr.
Ich stimme Dir zu, dass diese Forderungen auch realistisch sein muss. Aber Jobs gibt es seit Jahren ausreichend.
Ich persönlich bin ja immer ein Befürworter eines hohen Mindestlohnes, inzwischen auch durchaus eines gesetzlichen. Aber ich sehe bei harter Vorgehensweise bei niedrigen Löhnen keinen Rückfall in die Sozialsysteme.
BAT:
--- Zitat von: bebolus am 24.03.2025 19:05 ---
Schafft das einer der hier schreibenden Protagonisten..? Vorher brauchen wir uns keine Gedanken darüber machen, ob eine bundesweit versetzbare Reinigungskraft unterbezahlt sein könnte.
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Es geht beim Mindestlohn um Arbeitnehmer.
Warnstreik:
--- Zitat von: bebolus am 24.03.2025 16:59 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 24.03.2025 16:42 ---
@Bebolus
Wie sieht das Verhältnis von alleinerziehenden Müttern und ihrer Kinder aus, die keine Unterstützung vom Vater bekommen und vor allem vom Staat hier alleinegelassen werden?
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Das kann ich nicht beziffern. Ich bin im Bereich der Vollstreckung tätig und kann locker sagen, dass ein nicht unerheblicher Teil meines Klientels,, Bürgergeld oder Mindestlohn + Aufstockung bezieht, kein Kindesunterhalt zahlt und sich dadurch bei den Jugendämtern hohe 5-stellige Summen ansammeln, die bei Annahme einer Mindestlohn-Vollzeitstelle mutmaßlich auf unter Bürgergeld Niveau runtergepfändet würden.
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Genau das ist auch das Problem - würden die Behörden flächendeckend ordentlich arbeiten, würde man solch ein Verhalten nicht hinnehmen. Bei älteren Kindern gibt es nichtmal einen Unterhaltsvorschuss - da bleiben die Frauen und die Kinder komplett im Regen stehen. Dazu kommt Getrickse, welches so offensichtlich ist aber von den Behörden schlicht nicht beachtet wird. Wie kann es sein, dass ein Anwalt bei seiner Frau zu Mindestlohn angestellt ist und nicht dazu gezwungen wird einen Job anzunehmen, der seinen Kindern einen ausreichenden Unterhalt gewährleisten?
BAT:
Ja, die völlige Umkehrung der Verantwortlichkeiten geht weiter? Warum hat da eine Behörde was nicht gemacht, warum tut der Staat hier nichts und hier nichts? Da wird Unterhaltsvorschuss stark ausgeweitet auf 18 Jahre statt 6 Jahre und dann gibt es ab Volljährigkeit nichts mehr, Unverschämtheit.
Es gibt ausreichend Möglichkeiten der Durchsetzung (privat) von Unterhalt aufgrund der Regelungen im BGB und der Anrufung der Gerichte. Bei Minderjährigen bietet der Staat noch das Institut der Beistandschaft an. Und es reicht immer noch nicht?
(Der Anwalt in dem Fall wäre natürlich klar unterhaltspflichtig, allerdings würde bei einer staatlichen Durchsetzung für UVG nicht so viel durchgesetzt werden können wie einer privaten Herangehendweise)
Warnstreik:
--- Zitat von: BAT am 25.03.2025 11:33 ---Ja, die völlige Umkehrung der Verantwortlichkeiten geht weiter? Warum hat da eine Behörde was nicht gemacht, warum tut der Staat hier nichts und hier nichts? Da wird Unterhaltsvorschuss stark ausgeweitet auf 18 Jahre statt 6 Jahre und dann gibt es ab Volljährigkeit nichts mehr, Unverschämtheit.
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Das wurde erst kürzlich geändert, oder? Sehr gut wenn dem so ist. Ich habe (leider) einige Fälle von sehr dichtem erleben müssen - und hatten die Kinder so ziemlich überall das Nachsehen und am Ende hat man einfach verzichtet. (Es gibt aber auch wirklich genug, die gerne ihren Pflichten nachkommen und ihren Teil zum Lebensunterhalt beitragen)
--- Zitat von: BAT am 25.03.2025 11:33 ---Es gibt ausreichend Möglichkeiten der Durchsetzung (privat) von Unterhalt aufgrund der Regelungen im BGB und der Anrufung der Gerichte. Bei Minderjährigen bietet der Staat noch das Institut der Beistandschaft an. Und es reicht immer noch nicht?
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Ich habe Fälle erlebt, da hat das nicht funktioniert. Da wurden Nachweise so lange vorenthalten, das Verfahren so lange verschleppt, Unterlagen nicht abgegeben, Unterschriften nicht geleistet, Vermögen nicht offengelegt oder eben offenbar verschoben. Das war jeweils ein absoluter und unendlicher Spießrutenlauf - es ging immer wieder von Vorne los.
--- Zitat von: BAT am 25.03.2025 11:33 ---(Der Anwalt in dem Fall wäre natürlich klar unterhaltspflichtig, allerdings würde bei einer staatlichen Durchsetzung für UVG nicht so viel durchgesetzt werden können wie einer privaten Herangehendweise)
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Wie gesagt: Meine Erfahrungen aus zweiter Hand sind recht alt. Vielleicht hat sich mittlerweile etwas geändert - wäre ja super. Oft gab es eben ein Machtgefälle - und die Behörden haben oft nur mit der Schulter gezuckt.
Edit: Hat mit dem Mindestlohn aber nichts zu tun. Spannend gestern abend bei Hart aber Fair: Ein Bäckermeister hat einen validen Punkt aufgebracht: Gerade junge Leute würden eher für einen guten Mindestlohn jobben als sich eine Ausbildung ans Bein hängen. Ist zwar natürlich zu kurz gedacht - kann aber real ein Problem sein.
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