Autor Thema: Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst  (Read 5692 times)

BAT

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Eine AZV im TVÖD würde das Problem ebenso für alle Entgeltgruppen aus der Welt schaffen.

Womit auch die Absurdität gesetzlicher Regelungen, welche Tarifautonomie ersetzen, ersichtlich ist.

Faunus

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Wenn der Amazon Bote mehr verdient, dann wird halt das Paket teurer und der Kunde zahlt weiter oder geht wieder in die Innenstadt und kauft selber ein.

Ja, aber...
das Innenstadtparkhaus wird auch wieder teurer
das Objekt der Begierde wird auch wieder teurer
das ...

Müssen den alle anderen auch mehr verdienen, reicht doch wenn ich und vielleicht noch meine Branchenkollegen eine ordentliche Tariferhöhung erhalten.
Oder aber: ich kann mir die Teuerung leisten, daher möchte ich bei gleichem Lohn weniger Arbeiten. Ob andere über die Runden kommen, Hauptsache ich muss dann keinen Teilzeitantrag durchboxen ;)

Und so hat jeder seine persönlichen Vorlieben und ein Miteinander - huch das ist Sozialismus - geht garnicht!
Ich persönlich nenne das übrigens völlig von Ideologien losgelöst: Empathie.

Empathie ist ein nicht unwesentlicher Teil der menschlichen Intelligenz.




Hugo Stieglitz

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert. Außerdem konsumieren Menschen, die Mindestlohn erhalten mehr Dienstleistungen und Produkte, die von anderen Menschen, die ebenfalls Mindestlohn verdienen, als das Besserverdiener machen. So wird dann ein Teil der Gehaltssteigerung wieder entwertet. Im Verhältnis zum ÖD wird die Gehaltsspreizung zu dieser Gruppe abnehmen. Wer unterhalb dieser Produktivitätsgrenze liegt wird vom Markt ausgepreist und erhält TAFKA Bürgergeld.

FGL

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Ich persönlich finde das ok - eben auch weil das oft die Jobs sind, die ich selber nie machen möchte. Gleichzeitig steigt dann natürlich auch der Abstand zum Bürgergeld/Sozialhilfe, und das ist ja in der Breite durchaus gewünscht.
Tja, mal schreien sie Arbeit soll sich wieder lohnen und dann sorgt man dafür, das der Abstand zum BG ausgeweitet wird und dann ist es auch nicht Recht.....
Vielleicht, weil die recht üppigen deutschen Transferleistungen die Untergrenze bereits recht hoch ansetzen.

Geschädigter

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Nein, das hat keine direkte oder unmittelbare Auswirkungen auf Menschen, die oberhalb des neuen Mindestlohnes verdienen, egal ob im öD oder in der pW.

Ähm... Einspruch! ;)

Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

Faunus

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!


Faunus

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Nein, das hat keine direkte oder unmittelbare Auswirkungen auf Menschen, die oberhalb des neuen Mindestlohnes verdienen, egal ob im öD oder in der pW.

Ähm... Einspruch! ;)

Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).

Ne, der 15 EUR-Typ hat gelernt sich einzuschränken - leider auch bei wichtigeren Sachen (Bildung/3.-Rentenstandbein/gesündere Ernährung, Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, usw.)  und der Besserverdiener muss wieder lernen sich einzuschränken und zw. Winter-/Oster-/SommerUrlaub/großes Auto auf der einen Seite oder sich auf der anderen Seite dann halt Wohneigentum gönnen ;)

« Last Edit: 12.03.2025 19:04 von Faunus »

FearOfTheDuck

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Interessant ist im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage wie das bei Azubis nach BBIG geregelt ist. Hier gibt es im Zuge des Mindestlohns auch eine Mindestvergütung und § 17 Abs 3 sagt:

Angemessen ist auch eine für den Ausbildenden nach § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes geltende tarifvertragliche Vergütungsregelung, durch die die in Absatz 2 genannte jeweilige Mindestvergütung unterschritten wird. Nach Ablauf eines Tarifvertrages nach Satz 1 gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird.

Dort darf also die tarifliche Vergütung die Mindestvergütung bis zur neuen Tarifeinigung unterschreiten.

MoinMoin

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Nein, das hat keine direkte oder unmittelbare Auswirkungen auf Menschen, die oberhalb des neuen Mindestlohnes verdienen, egal ob im öD oder in der pW.

Ähm... Einspruch! ;)

Durch 15€ Mindestlohn wird "alles" teurer... ergo auch für den Besserverdiener, welcher dadurch weniger Geld zur Verfügung hat (und der 15€-Typ hat von der Erhöhung überhaupt gar nichts, da auch für ihn alles teurer wird).
Was an den Worten direkt und unmittelbar hast du nicht verstanden?

Hugo Stieglitz

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

Faunus

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Die Vergütung von Auzubis unterliegt doch garnicht dem Mindestlohn - war ich bisher der Meinung.
Im §17 des BBiG ist die mindestens "angemessene" Höhe der Vergütung mit Zahlen geregelt und diese liegen mit 515, 550, 585, 620 Euro gut unter dem Mindestlohn.

Faunus

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert  ;D

Hugo Stieglitz

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert  ;D
Du fehlinterpretierst. Ich halte diese EU-Regelung für falsch, ebenso wie viele andere EU-Regeln auch. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass man sich auch an die Regeln halten muss, die einem nicht gefallen. Allerdings dem Wähler vorzuspielen, dass man ihm etwas gäbe (Mindestlohn von 15 EUR) was ihm qua Gesetz ohnehin zusteht, ist der Gipfel des sozialdemokratischen Populismus.

MoinMoin

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Man hat dafür eine Kommission eingesetzt und die wirt mal wieder umgangen. Das finde ich im Verfahren schon bescheuert.


Halbwahrheiten/Falschinformationen/populistsiche Manipulation finde ich "interessant": 8)

Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!
Populistisch empfinde ich es eher, dass die SPD alle 4 Jahre den Mindestlohn aus dem Hut zieht, um Wählerstimmen zu gewinnen. Es gibt eine Kommission und die soll diesen Mindestlohn festlegen. Wenn sie den auf 14 EUR festgelegt hätte, würde ich keine Kritik am Verfahren üben. An dieser Meinungsäußerung ist nichts manipulativ oder populistisch.

Dann bist Du ja für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 EUR, die bitte zum Verhandlungspaket nach den Wahlen kam - aus guten Grund (s. EU-Mindestlohnrichtlinie).
Sorry, ich hatte Deine Aussage völlig anders interpretiert  ;D
Du fehlinterpretierst. Ich halte diese EU-Regelung für falsch, ebenso wie viele andere EU-Regeln auch. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass man sich auch an die Regeln halten muss, die einem nicht gefallen. Allerdings dem Wähler vorzuspielen, dass man ihm etwas gäbe (Mindestlohn von 15 EUR) was ihm qua Gesetz ohnehin zusteht, ist der Gipfel des sozialdemokratischen Populismus.
Stimmt.
Die SPD hätte sagen müssen, wir sind für 15€ weil die EU das uns so vorgibt und wir EU Recht umsetzen wollen.

Und die anderen hätten sagen müssen, wir geben keine 15€. denn wir wollen gegen EU Vorgaben verstoßen.

So sagen aber einige, die Spinnen diese Sozis von der SPD.


Ein hoch auf die Ahnungslosigkeit.

Schmitti

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Die SPD hätte sagen müssen, wir sind für 15€ weil die EU das uns so vorgibt und wir EU Recht umsetzen wollen.
Und die anderen hätten sagen müssen, wir geben keine 15€. denn wir wollen gegen EU Vorgaben verstoßen.
Beide sollte man dann mal fragen, was die EU konkret für einen Mindestlohn vorgibt, ob der überall gleich ist, ob es überhaupt in allen EU-Mitgliedern einen geben muss,...
Natürlich kann nicht der komplette Niedriglohnsektor in andere Länder auswandern, und gerade im öD wird die Putzfrau das Hamburger Rathaus nicht in Österreich putzen können. Manche Arbeitgeber der PW könnten aber aus den genannten Fragen heraus ihre Schlussfolgerungen ziehen.