Autor Thema: Androhung einer Runtergruppierung - Wie realistisch ist das?  (Read 3242 times)

Wassereis

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Hallo zusammen,
ich bin seit 11 Jahren im öD (Bund) beschäftigt. Eingestiegen bin ich mit E11, hatte damals schon meinen Bachelor (B. Eng.) und 2 Jahre Berufserfahrung. Ich verblieb seither auch in der E11, bin inzwischen in Stufe 5.
Nebenberuflich habe ich seither außerdem meinen Master abgeschlossen. Meine Tätigkeiten wurden entsprechend angepasst, ich trage mehr Verantwortung, arbeite fast ausschließlich in Projekten und bereite regelmäßig Unterlagen für die Geschäftsführung vor, die ich dort auch präsentiere.
Von einer Höhergruppierung allerdings will meine Vorgesetzte nichts wissen. Woraufhin ich Ende des letztens Jahres anmerkte, dass ich dann auch nur noch Dienst nach Vorschrift machen werde und das, was in meiner Stellenbeschreibung steht und nichts darüber hinaus. Sie wiederum drohte mir dann an, eine Runtergruppierung über die Personalabteilung prüfen zu lassen, weil sie meine aktuelle Stelle eher für eine 9a oder maximal 9b hält und ich ursprünglich, ihrer Ansicht nach, viel zu hoch eingruppiert wurde.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie realistisch es ist, dass sie damit durchkommt. Eventuell hat jemand damit Erfahrung. Danke.

MoinMoin

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Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.

Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..

Wassereis

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Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.

Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..
Sie hat ja aber meine Tätigkeiten einfach abgeändert vor ca. 3 Jahren und mir deutlich mehr Verantwortung übertragen. In meinem Arbeitsvertrag steht bspw. etwas von "gelegentlichen Dienstreisen". Inzwischen habe ich Reisetätigkeiten von rund 40 %.
Ich bemängle, dass ich nicht entsprechend bezahlt werde und man meine Stelle nicht offiziell anpasst.
--> Sie reagiert mit "Wenn du dich quer stelltst, gruppiere ich dich runter."

MoinMoin

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Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.

Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..
Sie hat ja aber meine Tätigkeiten einfach abgeändert vor ca. 3 Jahren und mir deutlich mehr Verantwortung übertragen.
Und waren es eingruppierungsrelevante Änderungen?
Ist da das tarifliche Merkmal nicht besondere Schwierigkeit und Bedeutung? Und nicht mehr Verantwortung?
Falls EG relevant:
hat sie ? und war sie dazu befugt ? also darf sie Arbeitsverträge unterschreiben?
und wenn ja, warum bekommst du dann nicht das höhere Entgelt? Was sagt die PA dazu, die es dann ja wissen sollten, oder hast du denen deine Tätigkeitsänderung nicht mitgeteilt und der PR weiß der davon?
Zitat
In meinem Arbeitsvertrag steht bspw. etwas von "gelegentlichen Dienstreisen". Inzwischen habe ich Reisetätigkeiten von rund 40 %.
Dann Frage beim PA nach, warum du soviel fahren sollst.
Zitat
Ich bemängle, dass ich nicht entsprechend bezahlt werde und man meine Stelle nicht offiziell anpasst.
--> Sie reagiert mit "Wenn du dich quer stelltst, gruppiere ich dich runter."
Was heißt offiziell, was sagt die Personalstelle dazu?
Wie will sie dich runtergruppieren, wenn sie dich nicht hochgruppieren darf.

Sowohl hoch als auch runter Gruppierung geht nur einvernehmlich.


Casa

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Vielleicht hat die Chefin recht oder vielleicht entsprechen die Tätigkeiten nach Änderung der E11?
Das sollte man zumindest im Hinterkopf behalten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Wassereis

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Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

Sie hat meine Tätigkeiten inoffiziell (mündlich) angepasst, mich die letzten 3 Jahre damit vertröstet, ich müsse mich erstmal beweisen. Ich sollte dann meinen Master noch machen. Das habe ich. Sie war nie unzufrieden mit mir oder hat grundsätzlich in Frage gestellt, dass ich das, was sie mir übertragen hat, nicht gut (genug) mache. Im Gegenteil, habe ich nun drei Jahre in Folge eine Leistungsprämie zum Jahresende erhalten.

Nach 3 Jahren möchte ich allerdings in der E11 nicht mehr solche Verantwortung tragen, ohne dass entsprechend offiziell eingruppiert zu sein. Daraufhin hat sie mir mit einer Runtergruppierung in die 9a/9b gedroht.

Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

Casa

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Stelle hier bitte deine gesamte Stellenbeschreibung und Tätigkeiten ein, gegliedert nach 1) Stellenbeschreibung, 2) Mündlich übertragene Aufgaben und 3) Tatsächlich ausgeführte Aufgaben. Die vorgegebenen und von dir grob geschätzten Zeitansätze müssen auch enthalten sein.

Du sprichst zudem von Geschäftsführung. Kannst du deine Dienststelle / die Körperschaft präzisieren?

Gibt es bei euch vergleichbare ITler mit Bachelor oder Master? Bei 3 vergleichbaren Personen sieht der Handlungsspielraum anders aus, als bei 30 Personen.
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MoinMoin

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Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).
und inwiefern wäre das eine eingruppierungsrelevante Änderung?
Wo genau bist du in der EGO eingruppiert?Allgmeien Verwaltung?
Zitat
Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!
2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

Organisator

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Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).

Sie hat meine Tätigkeiten inoffiziell (mündlich) angepasst, mich die letzten 3 Jahre damit vertröstet, ich müsse mich erstmal beweisen. Ich sollte dann meinen Master noch machen. Das habe ich. Sie war nie unzufrieden mit mir oder hat grundsätzlich in Frage gestellt, dass ich das, was sie mir übertragen hat, nicht gut (genug) mache. Im Gegenteil, habe ich nun drei Jahre in Folge eine Leistungsprämie zum Jahresende erhalten.

Nach 3 Jahren möchte ich allerdings in der E11 nicht mehr solche Verantwortung tragen, ohne dass entsprechend offiziell eingruppiert zu sein. Daraufhin hat sie mir mit einer Runtergruppierung in die 9a/9b gedroht.

Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.

Deine Cheffin kann dich nicht höher oder herabgruppieren.
Deine Cheffin kann dir keine Aufgaben übertragen (Es sei denn, sie ist die Personalleiterin).

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Aufgaben durch den Personalbereich. Ändern sich diese Aufgaben, kann sich die Eingruppierung ändern. Sonst nicht.

FearOfTheDuck

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Ich empfehle schnellstens ein Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen. Es erscheint mir dringend nötig, die auszuübende Tätigkeit zu klären.

xap

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Beispiel:
In meiner Stellenbeschreibung aus 2013 steht “Mitarbeit in Projekten …”
Daraus hat sie gemacht: “Leitung von Projekten” (einfach nur mündlich abngekündigt bei mir, dass wir das jetzt mal versuchen, ob ich das kann).
und inwiefern wäre das eine eingruppierungsrelevante Änderung?
Wo genau bist du in der EGO eingruppiert?Allgmeien Verwaltung?
Zitat
Ich habe akzeptiert, dass sie mich nicht höher eingruppieren möchte.
Allerdings ist die einzige Alternative offensichtlich, dass ich weiterhin in der E11 etwas tue, wofür andere in der E13 eingruppiert sind, weil sie ihre Drohung sonst wahrmacht.
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!
2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

Tut mir leid das sagen zu müssen, aber weichen Mehrwert haben deine Feststellungen für den Fragenden? Die Chefin ist in der Regel gar nicht berechtigt neue, insbesondere für die Eingruppierung relevante, Aufgaben zu übertragen. Das macht das Personalreferat in seiner Vertretung für den AG. Die wichtigen Punkte wurden durch Casa benannt. Darstellung der wirksam übertragenden Tätigkeiten in Form einer TD. Am Ende würde ich die Alte einfach auflaufen lassen, soll sie ihren Scheiß alleine machen. Aber das ist nur meine persönliche unbedeutende Meinung.

clarion

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Ich vermute, die Chefin wollte @Wassereis (nicht uneigennützig) fordern und fördern. Die Chefin scheint bis Dato auch zufrieden mit der geleisteten Arbeit zu sein. Die Chefin wäre auch nicht die erste, die eine Förderung von Kollegen praktiziert, dieses aber nicht vorher mit der befugten Stelle abspricht und sich dann eine blutige Nase holt, wenn es um Höhergruppierungen geht. Manche Personalabteilungen reagieren mitunter harsch auf die Wünsche der Vorgesetzten. Nun könnte guter Rat teuer sein, sie hat Dir Dinge in Aussicht gestellt,  die sie gar nicht erfüllen kann und nun könnte sie auf denkbar ungeeignete Weise reagiert haben.

Es könnte so gewesen sein, vielleicht ist Deine Chefin auch nur eine gemeine Ausbeuterin. Who knows?

Wer nicht höher gruppieren kann auch nicht herab gruppieren. Um mehr Klarheit zu bekommen,  wirst Du selbst in der Abteilung HR vorstellig werden müssen. Oder Du suchst Dir einen anderen Job

MoinMoin

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Tut mir leid das sagen zu müssen, aber weichen Mehrwert haben deine Feststellungen für den Fragenden? Die Chefin ist in der Regel gar nicht berechtigt neue, insbesondere für die Eingruppierung relevante, Aufgaben zu übertragen.
Korrekt und was anderes sagte ich auch nicht:
1.) Wenn deine dir übertragenden Tätigkeiten der EG11 entsprechen, dann kann sie dich nicht heruntergruppieren!





Zitat
Das macht das Personalreferat in seiner Vertretung für den AG. Die wichtigen Punkte wurden durch Casa benannt. Darstellung der wirksam übertragenden Tätigkeiten in Form einer TD. Am Ende würde ich die Alte einfach auflaufen lassen, soll sie ihren Scheiß alleine machen. Aber das ist nur meine persönliche unbedeutende Meinung.
Stimmt eine kleine Ungenauigkeit ist da in meinem Satz:

2.) Wenn sie dir keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen lassen will, dann kannst du diese Tätigkeiten halt nicht ausüben oder der bei der PA nachfragen, ob du diese Tätigkeiten ausüben sollst und ob der PA sie dir offizielle überträgt.

Der Mehrwert in der Aussage liegt darin, dass es zwei Situationen gibt:
wenn die Vorgesetzte, die höherwertige Aufgaben einem nicht geben will, dann wird es auch das Personalreferat nicht machen.

Wenn sie jedoch verlangt, dass du Tätigkeiten machst, die uU eingruppierungsrelevant sind, dann musst du das mit dem Personalreferat klären. Denn entweder sind sie nicht EG relevant (was ich vermute) und dann hast du sie zu machen (Weisungsbefugnis der Chefin)
oder sie sind EG relevant, dann muss das Personalreferat davon Kenntnis bekommen und einen diese übertragen (inkl. Tarifautomatik und Höhergruppierung) oder es unterbinden und der Chefin  auf die Finger klopfen, da sie ihre Kompetenzen überschritten hat.


Dein Tipp sie einfach auflaufen zu lassen, ist allerdings nicht sonderlich hilfreich, da das zu einer Abmahnung führen kann, wenn die Tätigkeiten eben nicht EG relevant sind.

Denn eine Chefin ist sehr wohl in der Regel berechtigt neue Aufgaben zu übertragen! Keine Ahnung wie das bei euch läuft.
Sie darf in der Regel keine eingruppierungsrelevante Aufgabenänderungen übertragen und das sollte man vorher prüfen, bevor man bockig wird.

und aus Mitarbeit in Projekten eine Leitung von Projekten zu machen heißt nicht automatisch, dass es eine EGrelevant Änderung ist.
Auch wenn es sich so anfühlt.

Faunus

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Hallo zusammen,
ich bin seit 11 Jahren im öD (Bund) beschäftigt. Eingestiegen bin ich mit E11, hatte damals schon meinen Bachelor (B. Eng.) und 2 Jahre Berufserfahrung. Ich verblieb seither auch in der E11, bin inzwischen in Stufe 5.

Die Stelle mit ihren Tätigkeitsmerkmalen wurde also zum Zeitpunkt der Einstellung mit EG 11 bewertet und ziemlich sicher damit auch von der Personalabt.


Und im Laufe der Jahre hat die Vorgesetzte festgestellt, dass der MA ein intelligentes und williuges Kerlchen ist und mehr (höherwertige) Arbeiten zugewiesen. Hat sie sich selbst dabei entlastet? Hat Sie das mit der Geschäftlleitung abgesprochen?


Wer nicht höher gruppieren kann auch nicht herab gruppieren. Um mehr Klarheit zu bekommen,  wirst Du selbst in der Abteilung HR vorstellig werden müssen. Oder Du suchst Dir einen anderen Job

So sehe ich das auch - zumal EG 11 für die Tätigkeit zu Beginn war.

Hast Du eine Arbeitsrechtschutz-Versicherung? Dann lass Dich beraten. Ein guter Arbeitsrechtler wird Dir wahrscheinlich empfehlen erst mal ein Gespräch persönlich mit der Leitung/Personalabt. zu führen und sich im HG mit ein paar ordentlichen Infos halten.

Balle1967

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Ich würde dir auf jeden Fall raten, dich professionell beraten zu lassen, bevor du weitere Schritte unternimmst. Der Personalrat oder eine Gewerkschaft sind da gute Anlaufstellen.