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Androhung einer Runtergruppierung - Wie realistisch ist das?
Wassereis:
Hallo zusammen,
ich bin seit 11 Jahren im öD (Bund) beschäftigt. Eingestiegen bin ich mit E11, hatte damals schon meinen Bachelor (B. Eng.) und 2 Jahre Berufserfahrung. Ich verblieb seither auch in der E11, bin inzwischen in Stufe 5.
Nebenberuflich habe ich seither außerdem meinen Master abgeschlossen. Meine Tätigkeiten wurden entsprechend angepasst, ich trage mehr Verantwortung, arbeite fast ausschließlich in Projekten und bereite regelmäßig Unterlagen für die Geschäftsführung vor, die ich dort auch präsentiere.
Von einer Höhergruppierung allerdings will meine Vorgesetzte nichts wissen. Woraufhin ich Ende des letztens Jahres anmerkte, dass ich dann auch nur noch Dienst nach Vorschrift machen werde und das, was in meiner Stellenbeschreibung steht und nichts darüber hinaus. Sie wiederum drohte mir dann an, eine Runtergruppierung über die Personalabteilung prüfen zu lassen, weil sie meine aktuelle Stelle eher für eine 9a oder maximal 9b hält und ich ursprünglich, ihrer Ansicht nach, viel zu hoch eingruppiert wurde.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie realistisch es ist, dass sie damit durchkommt. Eventuell hat jemand damit Erfahrung. Danke.
MoinMoin:
Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.
Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..
Wassereis:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2025 11:20 ---Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.
Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..
--- End quote ---
Sie hat ja aber meine Tätigkeiten einfach abgeändert vor ca. 3 Jahren und mir deutlich mehr Verantwortung übertragen. In meinem Arbeitsvertrag steht bspw. etwas von "gelegentlichen Dienstreisen". Inzwischen habe ich Reisetätigkeiten von rund 40 %.
Ich bemängle, dass ich nicht entsprechend bezahlt werde und man meine Stelle nicht offiziell anpasst.
--> Sie reagiert mit "Wenn du dich quer stelltst, gruppiere ich dich runter."
MoinMoin:
--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 11:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2025 11:20 ---Ein Eingruppierungsirrtum seitens des AGs ist nicht selten. Insofern muss sie mit nichts durchkommen, sondern man muss nur wissen, welche auszuübenden Tätigkeiten man hat und sich eine gefestigte eigene Rechtsmeinung darüber machen, wie diese eingruppiert sind.
Und Dienst nach Vorschrift heißt doch nur, du machst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und leistest nicht anderes oder mehr als du darfst..
--- End quote ---
Sie hat ja aber meine Tätigkeiten einfach abgeändert vor ca. 3 Jahren und mir deutlich mehr Verantwortung übertragen.
--- End quote ---
Und waren es eingruppierungsrelevante Änderungen?
Ist da das tarifliche Merkmal nicht besondere Schwierigkeit und Bedeutung? Und nicht mehr Verantwortung?
Falls EG relevant:
hat sie ? und war sie dazu befugt ? also darf sie Arbeitsverträge unterschreiben?
und wenn ja, warum bekommst du dann nicht das höhere Entgelt? Was sagt die PA dazu, die es dann ja wissen sollten, oder hast du denen deine Tätigkeitsänderung nicht mitgeteilt und der PR weiß der davon?
--- Zitat ---In meinem Arbeitsvertrag steht bspw. etwas von "gelegentlichen Dienstreisen". Inzwischen habe ich Reisetätigkeiten von rund 40 %.
--- End quote ---
Dann Frage beim PA nach, warum du soviel fahren sollst.
--- Zitat ---Ich bemängle, dass ich nicht entsprechend bezahlt werde und man meine Stelle nicht offiziell anpasst.
--> Sie reagiert mit "Wenn du dich quer stelltst, gruppiere ich dich runter."
--- End quote ---
Was heißt offiziell, was sagt die Personalstelle dazu?
Wie will sie dich runtergruppieren, wenn sie dich nicht hochgruppieren darf.
Sowohl hoch als auch runter Gruppierung geht nur einvernehmlich.
Casa:
Vielleicht hat die Chefin recht oder vielleicht entsprechen die Tätigkeiten nach Änderung der E11?
Das sollte man zumindest im Hinterkopf behalten.
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