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Streichung der Urlaubstage/Mehrstunden während Langzeiterkrankung
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raimund88:
Liebes Forum,
ich bin seit über einem Jahr krank geschrieben. Ich hatte noch 10 Tage aus 2023, 30 aus 2024 sowie knapp 40 Mehrstunden. Sowohl die 10 Urlaubstage aus 2023 sowie die Mehrstunden wurden mir in der Zwischenzeit gestrichen, für 2025 müsste es doch weitere 30 Urlaubstage geben, die Frist an dem die Urlaubstage des Vorjahres erlischen ist der 30.09., jedoch nicht bei Krankheit oder habe ich einen Denkfehler? Da während der Wiedereingliederung kein Urlaub in Anspruch genommen werden kann, müsste ich meinen Urlaub aus dem Vorjahr (30 Tage) bis spätestens 30.09. einlösen ist das richtig?
Danke für eure Hilfe und Antworten im voraus!
Casa:
Urlaub verfällt bei Dauererkrankung frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Für 2023 also frühestens Ende März 2025.
Über den Verfall der 10 Tage aus 2023 zu Ende März 2025 ließe sich, abhängig von der Erfüllung der Informationspflicht des AG, streiten.
Nach § 8 Abs. 2 TVöD sind die Mehrarbeitsstunden abzugelten, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres genommen werden (können) und wenn kein Langzeitkonto besteht.
raimund88:
Danke dir @Casa
Könntest du mir auch folgendes beantworten: wenn ich seit Anfang März 2024 krankgeschrieben bin (Krankengeld seit Mitte April 2024), erhalte ich dieses also bis Mitte August 2025, richtig? Wie wäre es im Falle eine Eingliederung (Krankenkasse zahlt KG) und einem überschreiten (Aussteuerung?) der maximal 72 Wochen Krankengeld? Also wenn ich beispielsweise erst Anfang August mit der Eingliederung anfinge, erhalte ich dann innerhalb der Eingliederung, die sich mehrere Monate strecken kann auch Krankengeld oder erhalte ich dann ALG1?
Vielen Dank!
Casa:
--- Zitat ---wenn ich seit Anfang März 2024 krankgeschrieben bin
--- End quote ---
Dann könnten die Urlaubstage aus 2023 auch bereits Ende März 2024 verfallen sein. Du hattest vor der Erkrankung vermutlich die Möglichkeit die Urlaubstage zu nehmen?
--- Zitat ---Also wenn ich beispielsweise erst Anfang August mit der Eingliederung anfinge, erhalte ich dann innerhalb der Eingliederung, die sich mehrere Monate strecken kann auch Krankengeld oder erhalte ich dann ALG1?
--- End quote ---
Es kommt ALG im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung in Betracht. Die notwendige Verfügbarkeit wird dabei fingiert und die Wiedereingliederung (mit Arbeitsleistung) ist unschädlich.
Rentenonkel:
Zunächst einmal erstreckt sich eine stufenweise Eingliederung nach dem Hamburger Modell in der Regel auf einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Eine längere Wiedereingliederung ist zwar grundsätzlich möglich, wird in der Praxis allerdings selten genehmigt.
Sofern man Sozialleistungen zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung bezieht, ist die vorherige Zustimmung des jeweiligen Sozialleistungsträgers (Krankenkasse oder Arbeitsamt oder Rentenversicherung) notwendig. Auch muss die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden.
Wird Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III gezahlt, kann die Agentur für Arbeit den Leistungsbezieher auffordern, entweder eine medizinische Reha, eine berufliche Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Während eines solchen Verfahrens bei der Rentenversicherung steht die Agentur dem Wunsch nach stufenweiser Wiedereingliederung tendenziell eher skeptisch gegenüber, da ohne eine Rückmeldung der Rentenversicherung sie nicht sicher beurteilen kann, ob der aktuelle Job noch leidensgerecht ist und somit die Wiedereingliederung genehmigt werden kann.
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