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Entlassung Beamter auf Zeit - Beihilfeanspruch, Übergangsgeld

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bab:
Wäre auch meine Idee. Unter die JAEG zu fallen, kann er steuern. Schlimmer wäre es, wenn er dir Altersgrenze (55 Jahre) erreicht hätte.

jonesnatelye:

--- Zitat von: PolareuD am 12.03.2025 12:21 ---https://www.anwalt.de/rechtstipps/beamter_auf_zeit#:~:text=Die%20Verbeamtung%20auf%20Zeit%20stellt,und%20im%20Beamtenstatusgesetz%20(BeamtStG)/rechtstipps/Geometry Dashb0(BeamtStG).

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Der Artikel erläutert ausführlich die Rechtsgrundlagen

Casiopeia1981:
Ich würde erstmal die Versorgungsansprüche prüfen lassen.

Nach meinem Verständnis müsste das Beamtenverhältnis auf Zeit durch Zeitablauf enden. Es könnte ein Versorgungsanspruch entstanden sein, so dass dein Mann in den Ruhestand tritt: Pension plus Beihilfe. Die Lage müsste so konzipiert werden, dass dein Mann Pension plus Beihilfe bekommt. Er kann dann entsprechend LBeamtVG hinzuverdienen bis zur Obergrenze. Dann gibt es Beihilfe, Pension plus Arbeitsentgelt.

Das kann man aber nicht eben in einem Forum klären:

1. Pensionsbehörde plus Dienstherrn einbinden. Keine Entlassung beantragen!
2. Nebentätigkeit für die neue Aufgabe beantragen und gleichzeitig um Beratung über zulässigen Umfang der Nebentätigkeit bitten.

toboci:

--- Zitat von: PolareuD am 12.03.2025 12:21 ---https://www.anwalt.de/rechtstipps/beamter_auf_zeit#:~:text=Die%20Verbeamtung%20auf%20Zeit%20stellt,und%20im%20Beamtenstatusgesetz%20(BeamtStG)bitlife.

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Das ist eine sehr interessante Einschätzung! Vielen Dank für die detaillierte Erklärung.

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