Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 1936 times)

Der Geograph

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Höhergruppierung
« am: 13.03.2025 09:52 »
Hallo zusammen,

ich habe im Dezember letzten Jahres den Antrag auf Anhebung meiner Stelle / Stellenbewertung (von EG 11 auf EG12) eingereicht.

Sieht laut Rücksprachen sehr gut aus und meine positive Neubewertung wurde ebenfalls in den Stellenplan für 2025  berücksichtigt.

Offizielle Infos habe ich über die Neubewertung noch nicht erhalten. Ende letzten Jahres habe ich die Info bekommen, dass bei uns die Neubewerungen immer Dezember sowie Juni eines Jahres in Kraft treten.

Angenommen ich bekomme die höhere EG - habe ich Anspruch auf Rückwirkende Zahlungen (Differenz EG 11 -12) ab Antragsstellung (Dezember 24) bis zur Eigentlichen Höhergruppierung (Juni 25)?

Danke für die Infos

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 13.03.2025 10:04 »
Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

Der Geograph

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 13.03.2025 10:11 »
Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

Die Aufgaben an sich mache ich schon seit meiner Anstellung vor ein paar Jahren gemäß meiner Stellenbeschreibung…habe aber Druck gemacht wie ich mehr Geld bekommen kann auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen und riesigem Aufgabengebiet…Den Antrag mit Stellenbewertung habe ich entsprechend meiner aktuellen Tätigkeiten aufgefüllt und eingereicht…

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 13.03.2025 10:15 »
Man wird ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit höhergruppiert und auch bezahlt.
Stellenplan und anderes gedöns ist da tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant. Nennt sich Tarifautomatik.

Also solltest du schon die hwT auszuüben haben, solltest du dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Wenn geplant ist sie dir erst später offiziell zu übertragen, dann halt erst ab dem Zeitpunkt.

Die Aufgaben an sich mache ich schon seit meiner Anstellung vor ein paar Jahren…habe aber Druck gemacht wie ich mehr Geld bekommen kann auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen und riesigem Aufgabengebiet…Den Antrag mit Stellenbewertung habe ich entsprechend meiner aktuellen Tätigkeiten aufgefüllt und eingereicht…
Wenn sie dir also übertragen wurden, dann wirst du seit dem vom AG verarscht, weil er dich wahrscheinlich untertariflich bezahlt.
Geld konkret einfordern wg paragraf 37 und dann kriegt man die letzte 6 Monate nachgezahlt.


Der Geograph

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 13.03.2025 10:22 »
Von sich aus wird der AG wohl nicht die letzten 6 Monate „nachzahlen“…werde zunächst mit der Personalabteilung sprechen wenn ich die entsprechende Mitteilung erhalten werde und mich auf den Paragrafen 37 beziehen- dann bekomme ich wenigstens die 6 Monate ab Antragsstellung nachgezahlt

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 13.03.2025 10:39 »
Von sich aus wird der AG wohl nicht die letzten 6 Monate „nachzahlen“…werde zunächst mit der Personalabteilung sprechen wenn ich die entsprechende Mitteilung erhalten werde und mich auf den Paragrafen 37 beziehen- dann bekomme ich wenigstens die 6 Monate ab Antragsstellung nachgezahlt
Nein, du musst dein dir zustehendes Entgelt in Euronen schriftlich einfordern, dann muss der AG auch nachzahlen. Sofer er dich tatsächlich falsch Bezahlt hat.

Tarifautomatik!!

Aber gerne kannst du dich weiter verarschen lassen.

Neulich hat ein Kollege 2Jahre rückwirkend sein Geld bekommen, weil er auf drängen von mir vor 1,5 Jahren das Geld eingefordert hat.
Alles stressfrei und freiwillig, der AG hatte halt keinen Personaler der eine korrigierte Rechtsmeinung sich bilden konnte. Ärgerlich, dass er nicht 2 Jahre vorher schon auf mein Rat gehört hat, aber er wollte erst mal abwarten……


Der Geograph

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 13.03.2025 10:44 »
Von sich aus wird der AG wohl nicht die letzten 6 Monate „nachzahlen“…werde zunächst mit der Personalabteilung sprechen wenn ich die entsprechende Mitteilung erhalten werde und mich auf den Paragrafen 37 beziehen- dann bekomme ich wenigstens die 6 Monate ab Antragsstellung nachgezahlt
Nein, du musst dein dir zustehendes Entgelt in Euronen schriftlich einfordern, dann muss der AG auch nachzahlen. Sofer er dich tatsächlich falsch Bezahlt hat.

Tarifautomatik!!

Aber gerne kannst du dich weiter verarschen lassen.

Neulich hat ein Kollege 2Jahre rückwirkend sein Geld bekommen, weil er auf drängen von mir vor 1,5 Jahren das Geld eingefordert hat.
Alles stressfrei und freiwillig, der AG hatte halt keinen Personaler der eine korrigierte Rechtsmeinung sich bilden konnte. Ärgerlich, dass er nicht 2 Jahre vorher schon auf mein Rat gehört hat, aber er wollte erst mal abwarten……

Ok das ist krass…dann werde ich für die letzten Jahre Nachfordern…das gibt einen dicken Batzen Geld …
Wie sind die Erfahrungen ? Weigert sich der AG dies zu Leisten oder klappt das idr reibungslos ?

brian

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 13.03.2025 10:47 »
Letzten Jahre wird nichts wie bereits mit Verweis auf § 37 gesagt wurde. allenfalls die letzten Monate.

Der Geograph

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 13.03.2025 12:02 »
Danke für eure Antworten - werde zumindest die letzen 6 Monate einfordern mit dem Verweis auf Paragraf 37..

KlammeKassen

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 14.03.2025 07:27 »
Von sich aus wird der AG wohl nicht die letzten 6 Monate „nachzahlen“…werde zunächst mit der Personalabteilung sprechen wenn ich die entsprechende Mitteilung erhalten werde und mich auf den Paragrafen 37 beziehen- dann bekomme ich wenigstens die 6 Monate ab Antragsstellung nachgezahlt
Nein, du musst dein dir zustehendes Entgelt in Euronen schriftlich einfordern, dann muss der AG auch nachzahlen. Sofer er dich tatsächlich falsch Bezahlt hat.

Tarifautomatik!!

Aber gerne kannst du dich weiter verarschen lassen.

Neulich hat ein Kollege 2Jahre rückwirkend sein Geld bekommen, weil er auf drängen von mir vor 1,5 Jahren das Geld eingefordert hat.
Alles stressfrei und freiwillig, der AG hatte halt keinen Personaler der eine korrigierte Rechtsmeinung sich bilden konnte. Ärgerlich, dass er nicht 2 Jahre vorher schon auf mein Rat gehört hat, aber er wollte erst mal abwarten……

Ok das ist krass…dann werde ich für die letzten Jahre Nachfordern…das gibt einen dicken Batzen Geld …
Wie sind die Erfahrungen ? Weigert sich der AG dies zu Leisten oder klappt das idr reibungslos ?

Wenn ich die Ausssage richtig verstanden habe, hat der entsprechende Kollege damals vor 1,5 Jahren den Antrag gestellt. D.h. 1,5 Jahre + die 6 Monate nach § 37 TVöD sind heute dann 2 Jahre rückwirkend.

Wenn du aber erst heute den Antrag stellst, kannst du jetzt 6 Monate zurückgehen.
Bekommst du deine Bewilligung dann auch erst in 1,5 Jahren, bekommst du in 1,5 Jahren dann auch 2 Jahre zurückgezahlt  ;)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 14.03.2025 07:50 »
Wenn ich die Ausssage richtig verstanden habe, hat der entsprechende Kollege damals vor 1,5 Jahren den Antrag gestellt. D.h. 1,5 Jahre + die 6 Monate nach § 37 TVöD sind heute dann 2 Jahre rückwirkend.
Und zur Vervollständigung der Verwirrung: die Höhergruppierung des gutgläubigen Kollegen wurde 3,5 Jahre rückwirkend durchgeführt. ;D
Ich hatte es ihm gleich gesagt, dass er den 3 Zeiler schreiben soll, aber er wollte keinen Ärger. :-[

Jetzt sind aber alle glücklich....

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 16.03.2025 17:22 »
Danke für eure Antworten - werde zumindest die letzen 6 Monate einfordern mit dem Verweis auf Paragraf 37..

Ich würde den Verweis auf § 37 weglassen. Fordere den dir zustehenden Unterschiedsbetrag zurück und nenne den Zeitpunkt der Übertragung der Aufgaben. Es soll Personaler geben, die auch den § 37 TVÖD nicht kennen und dann von Beginn an das korrekte Gehalt nachzahlen. Dem schlaueren AG ist die Ausschlussfrist durchaus selbst bewusst. ;)