Als Ergänzung, so wurde es mir vor Jahren mal gesagt (damals Wechsel RZVK Saarland zu VBL, evtl. ist es anderswo natürlich anders geregelt):
Es werden nur die berücksichtigungsfähigen Zeiten gegenseitig anerkannt, z.B. zur Erfüllung der Mindesteinzahlzeit von 5 Jahren. Auszahlen tut aber jeder selbst bzw. muss die Rente dort beantragt werden. D.h. in meinem Fall kriege ich 12,50 € von der VBL und 1,25 € von der RZVK (beispielhafte Werte

)
Fände es aber auch schöner, wenn das Geld tatsächlich verrechnet würde, damit ich nicht später mal aus 10 Töpfen anteilige Beträge kriegen würde, aber gut.