Autor Thema: Wechsel von TV-L in den TVÖD VKA - was passiert mit der VBL  (Read 1230 times)

Hanibal

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Moin Moin,

ich ziehe in Betracht meine Stelle beim Land NRW zu kündigen und eine Stelle im Tvöd VKA anzunehmen.

Nun habe ich gesehen, dass die Vorsorgungskasse eine andere ist (Betriebsrente).

Nun meine Frage, was passiert mit den eingezahlten Beiträge in den VBL.

Können diese übertragen werden?
Können die Beiträge zurück gefordert werden?

Vielen Dank im Voraus.

DepletedWorker

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Hallo Hanibal,

ich bin auch vor ein paar Jahren von TV-L in den TVÖD gewechselt.
Wenn deine vorherige Stelle ebenfalls in die VBL eingezahlt hat, behältst du diese und sie werden weiter aufgestockt. Wenn du in einer anderen Versorgungseinrichtung versichert warst, kommt es ganz auf die Bedingungen dieser an.

Mehr dazu findest du hier:
https://www.vbl.de/de/überleitung

Den Antrag den Klamme Kassen meinte findest du hier:
https://www.vbl.de/documents/20142/132279/Antrag+auf+Überleitung%2C+V44.pdf/6f489a06-97f3-2165-6d18-39ac10d1fb32?t=1707469023717

KlammeKassen

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Moin Moin,

ich ziehe in Betracht meine Stelle beim Land NRW zu kündigen und eine Stelle im Tvöd VKA anzunehmen.

Nun habe ich gesehen, dass die Vorsorgungskasse eine andere ist (Betriebsrente).

Nun meine Frage, was passiert mit den eingezahlten Beiträge in den VBL.

Können diese übertragen werden?
Können die Beiträge zurück gefordert werden?

Vielen Dank im Voraus.

Zwischen den einzelnen Versorgungskassen des öffentlichen Dienstes gibt es ein Abkommen, dass die Ansprüche unmittelbar übertragen werden. Dafür musst du aber einen Antrag bei der neuen Versorgungskasse stellen.

Verloren geht dir hier also nichts  ;)

https://www.vbl.de/de/%C3%BCberleitung

https://www.versorgungskassen.de/zusatzversorgung/pflichtversicherung/arbeitgeberwechsel.html

Gewerbler

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Als Ergänzung, so wurde es mir vor Jahren mal gesagt (damals Wechsel RZVK Saarland zu VBL, evtl. ist es anderswo natürlich anders geregelt):
Es werden nur die berücksichtigungsfähigen Zeiten gegenseitig anerkannt, z.B. zur Erfüllung der Mindesteinzahlzeit von 5 Jahren. Auszahlen tut aber jeder selbst bzw. muss die Rente dort beantragt werden. D.h. in meinem Fall kriege ich 12,50 € von der VBL und 1,25 € von der RZVK (beispielhafte Werte :P)
Fände es aber auch schöner, wenn das Geld tatsächlich verrechnet würde, damit ich nicht später mal aus 10 Töpfen anteilige Beträge kriegen würde, aber gut.