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PKV & Beihilfe: Mutter-Kind-Kur

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Magda:
Hallo zusammen,

ich bin beihilfeberechtigte Beamtin in Bremen und bei der Debeka versichert. Ich würde gerne eine Mutter-Kind-Kur beantragen und bin gerade dabei die notwendigen Informationen zusammen zu sammeln. Meine Ärztin unterstützt dies natürlich, allerdings kann sie mir bei den formalen Schritten in Bezug auf PKV und Beihilfe nicht weiterhelfen, da ihr da die Erfahrung fehlt.

Ich wollte die Kur schon mal beantragen und bekam damals von der Performa die Information, dass die Hürden groß sind und die Kinder auch entsprechend "schlimme" Diagnosen bräuchten. Ich hab das Thema damals nicht weiter verfolgt, aus Gründen ist das Thema für mich aber nun wieder relevant.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung und möchte sie teilen.

Beantrage ich die Kur für mich parallel oder erst bei der Beihilfe und dann bei der PKV? Oder andersherum? Und worauf muss ich achten? Meine beiden Kinder sind gesetzlich versichert.

Und wie lange dauert die Bewilligung und wie lange dauert es, bis man einen passenden Platz bei einem Träger bekommt?

bab:
Ich habe das noch nicht im Beamtenstatus gemacht, würde aber definitiv über die Beihilfe gehen und mit der Zusage zur PKV.
Allerdings habe ich eine sehr nette und hilfreiche Beihilfe-Sachbearbeitung. Sonst sähe das ggf. anders aus.

clarion:
Für wen ist denn die Kur gedacht?  Für Dich oder die Kinder?

Saxum:
Keine Gewähr und keine Erfahrung, aber eine kurze Recherche ergab, dass man bei Mutter-Kind-Kuren pauschal grob mit 70 € / Tag und Kind als Begleitung 50 € / Tag rechnen sollte.

Die Debeka erstattet für den hier privat versicherten Elternteil voraussichtlich bis zu vier Wochen 15 € / Tag im Grundtarif und ggf. + 22 € / Tag im Ergänzungstarif bei stationärer Behandlung(? Mutter-Kind-Kuren sind stationär oder?). Das wären also schonmal 15 oder 37 € für diesen pro Tag.

Ich gehe hier mal für Bremen (mit der speziellen Beihilfe) spontan von 70% Beihilfe aus, also 30% Debeka Erstattung. Kann aber auch hier der Tarif B35 mit 2,50 € mehr sein(?), das möge die Beihilfeberechtigte in Bremen wissen.

Die Private Krankenversicherung sieht hier für gesetzlich Versicherte Kinder keine Erstattung vor. Die gesetzliche Krankenversicherung wird für die Kinder auch nichts bezahlen, wenn die Kinder gesetzlich versichert sind und mit dem privat versicherten Elternteil in die Mutter-Kind-Kur geht. Umkehrschluss aus Bundesozialgericht Kassel, 28.05.2019 Az.: B 1 KR 4/18 R.

Hier ist dann zu prüfen, ob hier nicht ersatzweise die Beihilfe von Bremen dann aus Fürsorgegründen für die Mutter-Kind-Kur zumindest die Beihilfesätze für das berücksichtigungsfähige Kind übernehmen würde. Also hier 80%. Für Bayern beispielsweise wäre das möglich gewesen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen übernimmt oder ggf. welche übrig blieben die aber noch nicht die Leistungen der Beihilfe erreicht haben - was eher kaum vorkommt.

Da die Mutter-Kind Kur wohl 3 Wochen (21 Tage) dauert würde ich persönlich dann mir vorstellen:

Kosten: 21 Tage x (70 € + 50 €) = 2.520 €

Debeka 30%: 21 Tage x 15 € = 315 €

ggf. Debeka BC: 21 Tage x 22 € = 462 €

Beihilfe: 21 Tage x (70% von Kosten: 1.764 €)

Insgesamt müsste man also je nachdem ohne Ergänzungstarif 441 € dazuzahlen oder mit Ergänzungstarif erhält man 21 € dazu.

Mir ist vollkommen klar, dass die 70% auf die Gesamtkosten jetzt zu pauschal berechnet sind, es müsste dann natürlich aufgesplittet sein, dass die 70% auf die 70€/Tag also 1.470 € für den Elternteil und die 80% auf die 50 € / Tag 1.050 € entfallen. Wenn wir das aber jetzt zusammenrechnen kommen wir auf 1.029 € + 840 € also 1.869 € als Erstattung. Da ich aber jetzt nicht mich "en Detail" mit der Beihilfe in Bremen beschäftigten wollte habe ich pauschal die 70% hergenommen. Die 1.869 € wäre per se natürlich eine bessere Erstattung.

Zudem ist es auch hier grob vereinfacht, in den Kosten sind ja vermutlich Unterkunft + Verpflegung mit drinnen, die die Beihilfe hier aber nicht mit z.B. 70% erstattet sondern es pauschal mit einem Tagessatz abgilt, das müsste man dann auch anderes berechnen dann etwa:

Unterkunft + Verpflegung: 21 Tage x (70% von 16 €: 11,20 €) = 235,20 €

Unterkunft + Verpflegung 1 Kind: 21 Tage x (80% von 16 €: 12,80 €) =268,80 €

was man dann von den Gesamtkosten herausnehmen müsste.

Am besten immer zuerst bei der Beihilfe bewilligen lassen und dann damit zur PKV gehen, auch gleich von der Beihilfe klären lassen, ob der Beihilfeanteil für die Kinder aus Fürsorgegründen übernommen wird, weil hier die GKV ja nichts dazuzahlt.

Meine Angaben und Berechnungen sind rein beispielhafte Gedankenspiele und bieten keine Gewähr. Insbesondere da ich mich mit dem Beihilferecht in Bremen noch weniger auskenne.

Rentenonkel:
Ist das Kind auch beihilfeberechtigt und privat krankenversichert?

Zunächst ist die Mutter Kind Kur bei der Performa zu beantragen. Den Vordruck findet man hier:

https://performanord.bremen.de/dokumente/beihilfe-heilfuersorge-3590

1. Der Antrag ist zweifach bei Performa Nord – P 3 – einzureichen.

2. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest mit detaillierter Begründung über die Notwendigkeit der
Heilmaßnahme beizufügen.

3. Dieser Antrag ist Ihrer Beschäftigungsdienststelle zwecks Kenntnisnahme hinsichtlich eines
evtl. zu gewährenden Sonderurlaubs vorzulegen.


Nach der Anerkennung der Beihilfefähigkeit wendet man sich dann an die private Versicherung.

Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur entstehen Kosten in unterschiedlichen Bereichen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung einfach alle Kosten durch die Kurklinik direkt bei der Krankenkasse abgerechnet werden, müssen privat versicherte Beamtinnen und Beamte alle Kostenarten genau im Blick behalten.

Eine Mutter-Vater-Kind Kur setzt sich aus folgenden Kostenarten zusammen:

•   Kosten für ärztliche Leistungen
Diese umfassen jegliche medizinische Maßnahmen, welche während der Kur durchgeführt werden: Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, Physiotherapie, Krankengymnastik, Wannenbäder, Psychotherapie, Therapiegruppen, Sportkurse usw.).

•   Kosten für Verpflegung
Kosten für Vollverpflegung während der gesamten Kurzeit, inkl. medizinisch notwendiger Sonderkost.

•   Kosten für die Unterkunft
Die Kosten für die Unterbringung in einem Zimmer/Apartment während der gesamten Kurdauer inkl. Reinigung, Bettwäsche, usw.

Auch in der privaten Krankenversicherung werden die ärztlichen Leistungen übernommen. Weitere Kosten sind zunächst nicht durch die private Krankenversicherung abgesichert (Unterkunft, Verpflegung, Anfahrt), es sei denn, man hat zusätzliche Bausteine abgesichert.

Mutter Kind Kuren werden meistens mit Pauschalen abgerechnet, so dass sich nicht immer im Detail die Kosten aufschlüsseln lassen. Manchmal werden auch Kosten im Rahmen der Kulanz ganz oder teilweise übernommen.

Hier empfiehlt es sich, nach der Bewilligung der Beihilfe das Gespräch mit der Debeka zu suchen. Meistens haben die Einrichtungen auch Wartezeiten von bis zu einem Jahr, so dass man noch ausreichend Zeit hat, sich das Ganze zu überlegen. Man verpflichtet sich mit dem Antrag ja nicht dazu, eine solche Kur auch tatsächlich anzutreten.

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