Hallo in die Runde,
Ich bin neu hier und hoffe, dass sich unter euch jemand findet, der mir weiterhelfen kann.
Ich wurde zum 01.06.2018 bei meinem Landkreis als Sachbearbeiter eingestellt, allerdings mit EG 9c, da ich keinen Abschluss als Ingenieur habe. Meine Ingenieurkollegen bekommen die EG 10. Die Stufe 3 wurde mir bei Einstellung nach einigen Diskussionen zuerkannt.
Mir wurde gesagt, dass ich nach 6 Jahren einen Antrag auf 'Gleichstellung' und Höhergruppierung in EG 10 stellen kann.
Letztes Jahr waren die 6 Jahre rum, allerdings befand ich mich im 4. Jahr der Stufe 4.
So fragte ich per mail in meiner Personalabteilung an, ob es Sinn macht, im 4. Jahr in Stufe 4 einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, oder lieber noch zu warten. Ich war so naiv zu glauben, eine kollegiale und faire Antwort zu erhalten.
Man erklärte mir telefonisch, dass die höhere LG ja nicht mit höherwertigen Aufgaben verbunden sei. Wenn ich von Beginn an und auch weiterhin die gleiche Tätigkeit ausübe, könne Ermessen geltend gemacht werden und ich könne die Stufenlaufzeit mitnehmen.
So stellte ich zum 01.08.2024 im guten Glauben den Antrag auf Gleichstellung mit dem Zusatz 'unter Beibehaltung meiner Stufenlaufzeit'.
Am 27.01.25 wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass mein Antrag bewilligt und ich zum 01.08.24 der EG 10 zugeordnet werden soll. Auf die Stufenlaufzeit wurde kein Bezug genommen.
So rief ich in der Personalabteilung an, um mich zu erkundigen und wurde informiert, dass die Stufe 4 auf 0 gesetzt wird und in EG 10 wieder von vorn beginnt! Ich hätte mich im Vorfeld ja beraten lassen können!
Genau das wollte ich verhindern und fragte dazu vorher an (Nachweise sind vorhanden)!!!
Ich forderte mir Gespräche ein und selbst die Sachgebietsleiterin sicherte mir zu, dass Ermessen immer möglich ist und nochmals geprüft werde.
Das Ende vom Lied ist jedoch, dass plötzlich grundsätzlich kein Ermessen möglich ist und mir auch niemals zugesichert wurde. Es tauchen bei jedem Gespräch neue Argumente auf, angeblich wäre auch bei Antragstellung in Stufe 5 rückwirkend zum 01.06.24 geprüft worden und ich hätte wieder in Stufe 4 begonnen.
Das hat doch alles kein Hand und Fuß, ich fühle mich hier absolut hintergangen.
Mit der Gleichstellung in EG 10 soll ich nun endlich für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden, durch die Rückstufung werde ich nun aber wieder benachteiligt gegenüber Ingenieurkollegen, die zum gleichen Zeitpunkt eingestellt wurden.
Nun kenne ich mich leider mit Tarifrecht (im Gegensatz zu Baurecht) nicht aus, vom vielen Recherchieren qualmt mir schon der Kopf und ich werde nicht schlauer, da mein Fall nirgends Erwähnung findet.
Hat jemand eine Idee, was ich hier machen kann?
Gibt es Ermessen? Wenn ja, muss die Nicht Ausübung von Ermessen begründet werden? Kann ich meinen Antrag wegen falscher Beratung im Vorfeld zurückziehen und mit Stufe 5 nochmals stellen? Es ist verzwickte...
Den gesamten Schrift-und Telefonverkehr habe ich gespeichert.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar und bedanke mich bereits im Voraus bei jedem, der sich Gedanken macht!
Beste Grüße von SB Hochbau