Hallo zusammen

ich habe das gesamte Forum durchsucht, aber leider keine hilfreichen Antworten gefunden. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit dem 27.07.2023 langzeitkrank, vorher habe ich eine Reha gemacht. Zum 22.01.2025 wurde ich ausgesteuert und erhalte nun Arbeitslosengeld I. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente war erfolgreich, sodass ich ab dem
01.04.2025 bis zum 31.10.2026 eine
befristete teilweise Erwerbsminderungsrente erhalte.
Einen Antrag gemäß
§33 Abs. 3 SGB IX habe ich am 26.01.2025 gestellt, damit mein Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben erhalten, in dem er mir grundsätzlich einen Arbeitsplatz entsprechend meines Leistungsvermögen anbietet. Ich soll mich schriftlich äußern, ob die Weiterbeschäftigung bereits ab dem 01.04.2025 erfolgen soll und in welchem zeitlichen Rahmen.
Allerdings bin ich weiterhin arbeitsunfähig und werde wohl auf absehbare Zeit nicht arbeitsfähig sein. Gleichzeitig möchte ich meine Vollzeitstelle nicht verlieren, falls sich meine gesundheitliche Situation in Zukunft doch noch verbessert.
Meine Fragen:1. Soll ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich grundsätzlich ab dem 01.04.2025 bereit wäre, bis zu 45 % in Teilzeit zu arbeiten (aufgrund der Zuverdienstgrenze der Rente), aber aktuell noch arbeitsunfähig bin?
2. Sollte ich betonen, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit nur befristet bis zum Ende der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten soll?
3. Oder soll ich erstmal mein Arbeitsverhältnis ruhen lassen? Muss ich da einen erneuten Antrag stellen? Und was bringt das für Nach- oder auch Vorteile mit sich?
4. Gibt es hier besondere Formulierungen oder rechtliche Punkte, die ich beachten sollte?Ich würde mich sehr über eure Rückmeldungen und Erfahrungen freuen!
Herzlichen Dank vorab!