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Vorgesetzte im Mutterschutz: Rechte & Pflichten

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maja:
Hallo zusammen,

meine Vorgesetzte ist seit zwei Monaten im Mutterschutz, und seitdem haben wir fast wöchentlich (Online-)Meetings, in denen wir ihr den Stand des Arbeitsprozesses berichten. So bleibt sie informiert und kann weiterhin Feedback geben oder in den Prozess eingreifen.

Für mich persönlich ist es jedoch etwas unangenehm, da es den Eindruck erweckt, dass diese Meetings vor allem dazu dienen, ihre Ängste zu lindern und ihr das Gefühl zu geben, dass "ihr Projekt" auch ohne ihre direkte Leitung gut weiterläuft. Ihr übergeordneter Vorgesetzter hat zwar teilweise die Leitung übernommen, kann sich aber nur maximal einmal im Monat mit uns zusammensetzen und ist ansonsten nur bedingt ansprechbar.

Meine Frage ist nun: Muss ich weiterhin an diesen Meetings teilnehmen, oder gibt es eine Möglichkeit, mich davon zu befreien? Generell ist die Stelle meiner Vorgesetzten während ihres Mutterschutzes "pausiert", und es gibt keine Vertretung. Wir übernehmen in unseren Teilzeitstellen mehr oder weniger ihre Aufgaben. Der Arbeitsaufwand ist für uns in Ordnung – wir hätten diese Aufgaben größtenteils so oder so übernommen, aber arbeiten jetzt natürlich überwiegend eigenständig, ohne ihre direkte Führung.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Muss ich an diesen Meetings teilnehmen, oder könnte ich mich davon zurückziehen?

Danke für eure Meinungen!

Umlauf:
Eigentlich würde ich folgendes schreiben, aber die Etage drüber scheint ja im Boot zu sein.

Zitat:
Von wem geht die Anordnung der Webkonferenzen aus?
Auch der Vorgesetzte hat einen Vorgesetzten.
Hier wird der Zweck des Mutterschutzes unterlaufen.
Zitat Ende


Hier bliebe wahrscheinlich nur der Weg über die Personalverwaltung.
Nur würde ich mir sehr stark überlegen, ob ich mir den Schuh für die paar Wochen anziehen würde.
Das reicht förmlich nach zukünftiger verbrannter Erde.

clarion:
Das ist m.E. eher ein Problem der Vorgesetzten. Wenn die Meetings nicht zu ungewöhnlichen Arbeitszeiten führen, würde ich es über mich ergehen lassen. Es ist schließlich Arbeitszeit. Es wäre da eigentlich die Aufgabe des übergeordneten Vorgesetzten einzugreifen.

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