Autor Thema: Elternteilzeit führt zur Kürzung der Jahressonderzahlung?  (Read 1287 times)

indianahorst

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Hallo zusammen,

ich erbitte euer Schwarmwissen:
von Mitte März bis Mitte Juli 2024 war ich in Elternteilzeit mit 82% (32h/Woche) für unser 2022 geborenes Kind.

Davor und danach jeweils 100% (39h). Die Jahressonderzahlung im November fiel um 25% zu niedrig aus. Als ich die zu niedrige JSZ monierte, erhielt ich nun von der Lohnabteilung die Aussage, das hätte seine Richtigkeit, da ich in den Monaten April, Mai, Juni wegen Elternzeit kein Entgelt bezogen hätte - was falsch ist, ich habe eben nur keine 100% Entgelt bezogen. Der Unterschied zwischen Elternzeit und Elternteilzeit scheint den Kollegen in der Lohnabteilung nicht ganz klar zu sein.

Meinungen bzw. Wissen hierzu?
Danke euch!

McOldie

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Ausgehend von der Aussage, dass in allen Monaten des Jahres 2024 ein Entgelt gezahlt wurde, besteht Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung. Die Tatsache, dass für 3 Monate eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde, führt nicht zu einer Minderung.

Maggus

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Basis für die Berechnung der Jahressonderzahlung sind die Entgelte der Monate Juli, August und September. Damit fließt auch das kleinere Entgelt im Juli (z.T. Vollzeit und z.T. Teilzeit gearbeitet) in die Berechnung mit ein.
Damit verringert sich der Anspruch auf die Jahressonderzahlung ein wenig - 25% kann es m.E. nicht sein, wenn das komplette Jahr vor und nach TZ in Vollzeit gearbeitet wurde.

Die Regelung: keine Kürzung der Jahressonderzahlung während Elternzeit - gilt nur für das Jahr der Geburt. Da das Kind aber bereits 2022 geboren wurde, erfolgt in 2024 eine Kürzung.

Casa

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Zitat
Davor und danach jeweils 100% (39h). Die Jahressonderzahlung im November fiel um 25% zu niedrig aus.

Brutto oder netto?

Mit Nettowerten kannst du wegen der Einkommensteuer nicht korrekt rechnen.

Du dürftest 94,17 % der Jahressonderzahlung erhalten. Die Einmalzahlung beträgt bis einschließlich E8 84,51%, bis E12 51,78 % und bis E15 51,78 %.

Die beiden Werte multiplizierst du. Bei bis E8 erhältst du also 79,58 % des monatlichen Bruttoentgelts zusätzlich. Bei E8-3 ergibt das ein Brutto von insgesamt 6.516,75 €. Manche Zulagen werden nicht berücksichtigt.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/jahressonderzahlung-nach-tvoed-und-tv-l_150_427064.html


Hast du richtig gerechnet? Kommune und nicht Bund ist korrekt?
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indianahorst

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Brutto oder netto?
Brutto.

Mit Nettowerten kannst du wegen der Einkommensteuer nicht korrekt rechnen.
Das ist mir bewusst.

Du dürftest 94,17 % der Jahressonderzahlung erhalten. Die Einmalzahlung beträgt bis einschließlich E8 84,51%, bis E12 51,78 % und bis E15 51,78 %.
Ich bin EG11, Stufe 4, es müssten also 70,28 % sein (da hast du einen Copy&Paste-Fehler drin, glaube ich).

(0,5 * 82% * 5151 EUR + 0,5 * 100% * 5151 EUR (Juli) + 2 * 100% * 5151 EUR (August und September) ) / 3 Monate = 4.996 EUR Durchschnittsentgelt, woraus sich die JSZ

4.996 EUR * 70,28% = 3.512 EUR ergibt.

Auf dem Lohnzettel von November standen dann aber nur 2.741 EUR (brutto!), was ca. 78% des korrekten Betrags sind.


Hast du richtig gerechnet? Kommune und nicht Bund ist korrekt?
Ja, Kommune, also TVöD-VKA.

Casa

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Zitat
(0,5 * 82% * 5151 EUR + 0,5 * 100% * 5151 EUR (Juli) + 2 * 100% * 5151 EUR (August und September) ) / 3 Monate = 4.996 EUR Durchschnittsentgelt, woraus sich die JSZ


4.996 EUR * 70,28% = 3.512 EUR ergibt.

Diese Rechung erschließt sich mir nicht. Die Faktorisierung der Monate ist nicht nachvollziehbar. Ich kann dein Gesamtergebnis nicht nachvollziehen.

32 h x 100 / 39 h = 82,05 %

Juli 0,8205
August 1,0
September 1,0

1 + 1 + 0,8205 = 2,8205
2,8205 / 3 = 0,94017

Ein Durchschnittsgehalt entspricht 0,94017 * 5151,01 € = 4842,83 €

Davon 70,28 % (ja, Kopierfehler).

4842,83 € * 0,7028 = 3403,61 €.


Dann müssten es 5151,01 € + 3403,61 € =  8554,62 € brutto sein.




Zitat
Auf dem Lohnzettel von November standen dann aber nur 2.741 EUR (brutto!), was ca. 78% des korrekten Betrags sind.

Bitte nicht mit Prozentsätzen von Prozentsätzen rechnen. Das führt zu Fehlern und die prozentuale Angabe der Minderzahlung ist ein unnötiger Rechenschritt und verwirrt zumindest mich. :-D



Selbst wenn ich den Juli mit 0 € ansetze, komme ich nicht auf 2741 € JSZ, sondern auf 2413,41 €.


Hattest du letztes Jahr einen Stufenaufstieg?

Falls das nicht der Fehler ist, würde ich der Personalstelle vorrechnen, wie viel es sein müssten.



Wenn ich mit 30h / Woche statt 32 h / Woche rechne, erhalte ich 2.784,72 €. Das kommt schon deutlich näher an die 2741 € JSZ.
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