Autor Thema: Fragen zu möglicher Verbeamtung  (Read 1599 times)

fattony2k

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Fragen zu möglicher Verbeamtung
« am: 18.03.2025 11:24 »
Moin zusammen,

das ist mein erster Beitrag hier, ich bitte also um Nachsicht bei etwaigen Fehlern.

Mein Chef fragte mich gestern nach meinen Ambitionen bzgl. einer Verbeamtung. Ich (37) bin seit 20 Jahren in der Behörde als Tarifbeschäftigter in der IT tätig und habe auch meine Ausbildung hier gemacht. 2019 wurde ich dann aufgrund eines nicht vorhandenen Studiums als "sonstiger Angestellter" in der E10 und 2023 in der E11 eingruppiert, auf der ich auch jetzt noch sitze.

Aus der Nachfrage meines Chefs ergeben sich für mich mehrere Fragen:

1. Er sagte zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst müsste ich einen "Lehrgang" besuchen. Was genau habe ich mir darunter vorzustellen? Suchen haben nur ein Studium an der Hochschule des Bundes ergeben was ich jetzt nicht unbedingt vor hatte.

2. Als Einstiegsamt wird wohl A10 angesetzt. Bleiben meine Erfahrungsstufen aus dem TVöD erhalten (aktuell Stufe 4, nächster Aufstieg 2026)?

3. Lohnt sich der Aufwand der Verbeamtung überhaupt bei diesen Vorraussetzungen? Ich bin mit meinem Gehalt so eigentlich zufrieden, habe allerdings aktuell auf der E11 wenig Perspektiven außer die Stufenaufstiege.

Danke schonmal für eure Antworten und viele Grüße,

Tony

Umlauf

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #1 am: 18.03.2025 12:04 »
Die Stufen im Besoldungsrecht sind ein völlig anderes System. Die werden fiktiv in der Anfangszeit in der Arbeitswelt festgelegt und laufen völlig unabhängig von Beförderungen einfach durch. Das ist komplett anders als im Tarif.
Dabei werden anfangs die Zeiten für die Laufbahnbefähigung abgezogen.

Eine ganz wichtige Frage musst du vorher mit der Personalverwaltung klären.
Hast du mit deiner Vita als sonstiger überhaupt die Möglichkeit für die gD-Laufbahn. Sonst wäre nur die mD-Laufbahn möglich. Die startet mit A6. Bei idealen Lage könnte es jedes Jahr eins hochgehen. Aber A9 wäre Ende. Die A9z ist doppelt quotiert und entsprechend rah.

Ich selbst bin auch sonstiger. Um aber die Laufbahnbefähigung im gD zu bekommen, müsste ich für meinen Bereich ein technisches Studium absolvieren. Das würde man sogar bezahlen. Nur wäre mir das dann in meinem Alter doch zu viel Aufwand.

fattony2k

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #2 am: 18.03.2025 19:11 »
Danke für die Info. Also ist diese "Lehrgangs"-Definition von meinem Chef eher metaphorisch und bedeutet ein 1,5 - 3 Jähriges Studium :D Das hat sich dann damit für mich erledigt.

PolareuD

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #3 am: 18.03.2025 19:35 »
Es ist auch möglich im mtD direkt mit A9m verbeamtet zu werden. Die Laufbahn wurde aufgrund der langjährigen Zugehörigkeit fiktiv nachgezeichnet. Zu dem hat man dem Kollegen zugesagt, dass nach Ablauf der Mindeststandzeit in A9m der Aufstieg nach §27 BLV eingeleitet wird. Aktuell läuft hier die Bewährungszeit auf A10. Allerdings ist auf dem Weg bei A11 Karriereende.

Den Bereich „sonstige Bewerber“ gibt es auch im Beamtentum. Schau mal in §22 BLV und zugehöriger AVwV nach. Eventuell wäre hier eine Möglichkeit gegeben. Ich kenne aber keinen Fall wo das zur Anwendung kam.

xap

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #4 am: 19.03.2025 06:52 »
Nach meiner Kenntnis gibt es im Bundesbereich inzwischen Bestrebungen den Mangel im Bereich IT auch mit nicht studierten Kollegen die man verbeamten will zu decken. Details kenne ich nicht, aber es steht ein verkürzter Aufstieg ohne Studium mit begrenzter Ämterreichweite in Rede (analog PvB).

Evtl ist das so ein Szenario im gegebenen Fall - es spricht ja nichts dagegen den Vorgesetzten zu den Rahmenbedingungen zu befragen.

Edit: Ich sollte gleich richtig lesen, PolareuD hat die Rahmenbedingungen ja benannt. Mir ist auch eine Behörde bekannt, die das nun anwenden möchte.
« Last Edit: 19.03.2025 06:59 von xap »

Frank Förster

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #5 am: 19.03.2025 07:15 »
Bei uns im Haus (Landesbehörde) gibt es einen ITler, der als Angestellter (mD) den Operative Professional gemacht hat, daraufhin verbeamtet wurde und innerhalb von 4 Jahren von A9 nach A12 durchgereicht wurde.
Nicht ganz vergleichbar, aber evtl. gibt es auf Bundesebene ein ähnliches System.

Rentenonkel

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #6 am: 19.03.2025 07:26 »
Dadurch, dass für die Verbeamtung eine wie auch immer geartete Qualifikation gefordert wird, steht ausserdem zu befürchten, dass die Zeiten als Tarifangestellter nicht als förderlich und somit nicht als ruhegehaltfähig betrachtet werden und auch nicht als anrechenbare Zeiten für die Erfahrungsstufen mitzählen.

Auch hier würde ich gezielt nachfragen und mir das auch ggf. vorher schriftlich bestätigen lassen.

Firematthias

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Antw:Fragen zu möglicher Verbeamtung
« Antwort #7 am: 19.03.2025 18:20 »
Guten Abend,

die Anmerkung von meinem Vorredner ist durchaus berechtigt.

Wenn es sich um einen internen Behördenlehrgang handelt.

Zugelassen sind Bewerber mit einer Zugehörigkeit zur Behörde von x Jahren

stehen die Chancen nicht schlecht.

In allen anderen Fällen könnte es mit der Ruhegehaltsfähigkeit tatsächlich schwer fallen. Allerdings gibt es so viele Varianten, da ist eine Auskunft ohne Details aus der Ferne schwer.

Grüße