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Wer weiß um PKV-Ausbilungstarife in der Öffnungsaktion?

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clarion:
Wenn eine PKV das Kind nur unter Maßgabe der Öffnungsaktion aufnehmen würde, dann wird die PKV auch keine Anwartschaft anbieten. Ich kann mir auch kein einziges Szenario vorstellen, dass das entsprechend vorbelastete Kind sich später zu vernünftigen Bedingungen privat versichern kann, wenn es nicht verbeamtet wird. Die Öffnungsaktion gilt ausschließlich für Beamte bzw. Beamtenkinder.

Saxum:
Mal davon abgesehen, dass hier nicht mal geklärt ist, ob das Kind gefahrenerhebliche Vorerkrankungen hat.

Ja auch, für ein Kind das aufgrund etwaiger Vorerkrankungen oder Risiken die Öffnungsaktion gezogen, steht die Möglichkeit der Anwartschaft offen.

Broschüre zur Öffnungsaktion des PKV Verbandes, Abschnitt 2 auf Seite 9 Absatz 2

Die Person ist ja Beamter und hat ein Beamtenkind, demnach zieht auch bei entsprechendem Bedarf die Öffnungsaktion und demnach auch wie ausgeführt die Möglichkeit zur Anwartschaftsversicherung und unabhängig davon greift immer § 204 VVG, in der man einen Tarifwechsel in jedem beliebigen Tarif durchführen kann, soweit man die Voraussetzungen für den Zieltarif erfüllt, ist man kein Beamter entfallen natürlich die beihilfekonformen Tarife jedoch stehen die Volltarife weiterhin zur Verfügung oder auch umgekehrt, dass man bei einer Verbeamtung aus einem Volltarif in einen beihilfekonformen Tarif wechseln kann.

Daher, falls man also Verbeamtet wird und ein Kind hat oder später eins erhält und es noch in der GKV von der Ehepartner*in verbleiben soll, empfiehlt sich in jedem Falle mindestens eine Anwartschaft für entweder einen späteren Wechsel in die beihilfekonformen Tarife oder noch späterer wenn eine der anderen Bedingungen erfüllt sind, die für die private Krankenversicherung berechtigen.

Trina123:
Ich finde das Thema auch ziemlich unübersichtlich. Mich würde vor allem interessieren, ob jemand persönliche Erfahrungen damit gemacht hat. Die offiziellen Infos sind oft recht allgemein und ich bin mir unsicher, wie das ganze in der Praxis aussieht...

Saxum:
Auf welche Fragestellung wird die persönliche Erfahrung gewünscht?

clarion:
@bab, der Spiegel hatte neulich einen Artikel zu PKVen,

@Saxum, dass das Kind selbst auf die Öffnungsaktion angewiesen ist, ging aus einem früheren Posting hervor, auch dass das Kind schon älter ist.

Die Öffnungsaktion gilt nur für beihilfeberechtigte Personen. Und da vermutlich nicht sicher ist, dass das Kind mit eigener Berufsausbildung beihilfeberechtigt bleibt, rate ich persönlich von der PKV  ab. Man kann versuchen,  eine Anwartschaft  für die Zeit nach der Beihilfeberechtigung abzuschließen,  aber warum sollte die PKV einen solchen Vertrag anbieten?

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