Autor Thema: Erfahrungsstufen mitnehmen  (Read 2220 times)

Baumkontrolleur

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Erfahrungsstufen mitnehmen
« am: 11.03.2025 12:31 »
Hallo,
Ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. Der letzte so wie auch der jetzige Arbeitgeber sind Städte.
Der neue Arbeitgeber hat meine Gruppe 7 Stufe 4 übernommen. Im November hätte ich meine 4 Jahre in der Stufe 4 voll und müsste somit doch auch beim neuen Arbeitgeber dann in Stufe 5 kommen oder? Tätigkeiten und Einsatzgebiet sind die selben.
Die Erfahrungsstufen hängen doch von der Erfahrung und nicht von der Dauer der Zugehörigkeit ab oder irre ich mich?
Danke

Casa

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Antw:Erfahrungsstufen mitnehmen
« Antwort #1 am: 11.03.2025 13:13 »
Zitat
Die Erfahrungsstufen hängen doch von der Erfahrung und nicht von der Dauer der Zugehörigkeit ab oder irre ich mich?

Ja, du musst einen Erfahrungstest machen, um in Stufe 5 zu kommen.

Spaß beiseite. Die Stufen sind als Dienstaltersstufen konzipiert und ganz unabhängig davon, ob du viel oder wenig Erfahrung gesammelt hast. Nur bei ganz besonders schlechter oder guter Leistung kann die Stufenlaufzeit verlängert oder verkürzt werden.

Oder meinst du die Stufenlaufzeit beim alten Arbeitgeber soll hier berücksichtigt werden? Meines Wissens fängt die Laufzeit der Stufe von vorn an, also E7-4 und null Monate. Du müsstest beim neuen AG dann tatsächlich 4 Jahre in der Stufe 4 bleiben, um in Stufe 5 zu kommen.

Was steht in deiner Stufenfestsetzung im Rahmen der Einstellung?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufen mitnehmen
« Antwort #2 am: 11.03.2025 13:16 »
Die Stufenlaufzeit fängt idR beim neuem AG neu an.


MH

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Antw:Erfahrungsstufen mitnehmen
« Antwort #3 am: 15.03.2025 07:52 »
Das ist ärgerlich. Uns wird immer empfohlen, falls man kurz vor dem Stufenaufstieg ist erst diesen Aufstieg abzuwarten und dann zu wechseln.

Schokokeks

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Antw:Erfahrungsstufen mitnehmen
« Antwort #4 am: 18.03.2025 08:36 »
... erst diesen Aufstieg abzuwarten und dann zu wechseln.

Wobei es dann immer noch Verhandlungssache ist oder im Ermessen des neuen AG liegt, förderliche Zeiten anzurechnen oder nicht.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk