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Beteiligung Schwerbehindertenvertretung

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MoinMoin:

--- Zitat von: NWB am 18.03.2025 08:08 ---Auch so kann die Schwerbehindertenvertretung an allen Gesprächen teilnehmen.
Absolut zulässig

--- End quote ---
Eben. Und sobald auch nur eine Bewerbung mit SB dabei ist, dann sogar notwendig.

Bei uns wird es dem SBV freigestellt, ob er teilnimmt, wenn kein SB im Verfahren ist.

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