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Beteiligung Schwerbehindertenvertretung
MoinMoin:
--- Zitat von: NWB am 18.03.2025 08:08 ---Auch so kann die Schwerbehindertenvertretung an allen Gesprächen teilnehmen.
Absolut zulässig
--- End quote ---
Eben. Und sobald auch nur eine Bewerbung mit SB dabei ist, dann sogar notwendig.
Bei uns wird es dem SBV freigestellt, ob er teilnimmt, wenn kein SB im Verfahren ist.
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