Ablehnungsbescheid als reine E-Mail

Begonnen von Mohnkuchen, 18.03.2025 11:56

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FearOfTheDuck

Man braucht erstmal Gewissheit, auf welchem Rechtsgebiet man sich befindet. Danach lohnt es sich, über die Rechtswirkung nachzudenken.

Ob Mohnkuchen einen VA als solchen beschreiben kann, wissen oder sich vertut, können wir einschätzen, wenn er die Frage dazu (Öffentliches vs. Privates Recht) beantwortet. ;)