Autor Thema: Jobbike und Jahressonderzahlung  (Read 3542 times)

Liesen

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Jobbike und Jahressonderzahlung
« am: 18.03.2025 18:00 »
Hallo zusammen, ich überlege ein Jobbike zu leasen und frage mich, ob sich die Entgeltumwandlung auf die Berechnung der Höhe der JSZ auswirkt? Leider hilft mir auch die Protokollnotiz nicht weiter. Kennt sich jemand aus? Danke!

Fitch

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 19.03.2025 21:26 »
Nein

Wabi Sabi

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 19.03.2025 23:39 »
Nach meinem Kenntnisstand ist es so:

Da die Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung wirksam auf Entgelt verzichten, mindern sich ihr Bruttoentgelt und folglich auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung.

Von daher wäre es ggf. sinnvoll beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er dies auch so sieht, um nicht später eine böse Überraschung zu erleben.

Und noch eins: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Du least Dir also kein Jobbike, das macht der Arbeitgeber und überlässt es Dir im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung. Aber das nur ganz nebenbei.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

clarion

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 20.03.2025 06:43 »
Und Du solltest  rechnen, ob nicht ein Kauf ggf. ein günstigeres Vorjahresmodell insgesamt die bessere Variante ist. Die Händler lassen beim Sofortkauf auch noch vom Preis nach.

BAT

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 20.03.2025 08:42 »
Recht gut Fahrräder gibt es bereits für wenige Hundert Euro. Was soll man da leasen oder finanzieren?

Einsnull

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 20.03.2025 13:40 »
Zitat
gibt es bereits für wenige Hundert Euro

Ich denke es geht um ein E-Bike ;-)

BAT

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 20.03.2025 13:56 »
Davon bin ich ausgegangen.  ;)

Mein Beitrag war eher grundsätzlicher Natur ...

Liesen

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 20.03.2025 21:11 »
Nach meinem Kenntnisstand ist es so:

Da die Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung wirksam auf Entgelt verzichten, mindern sich ihr Bruttoentgelt und folglich auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung.

Von daher wäre es ggf. sinnvoll beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er dies auch so sieht, um nicht später eine böse Überraschung zu erleben.

Und noch eins: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Du least Dir also kein Jobbike, das macht der Arbeitgeber und überlässt es Dir im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung. Aber das nur ganz nebenbei.

Danke! Ja, das Leasingverhältnis ist mir bewusst.

Liesen

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 20.03.2025 21:12 »
Und Du solltest  rechnen, ob nicht ein Kauf ggf. ein günstigeres Vorjahresmodell insgesamt die bessere Variante ist. Die Händler lassen beim Sofortkauf auch noch vom Preis nach.

Das war mein Gedanke, dafür müsste ich aber gerade wissen, ob sich das Leasing auch auf weitere Zahlungen wie z.B. die Jahressonderzahlung auswirkt.


Liesen

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 20.03.2025 21:12 »
Zitat
gibt es bereits für wenige Hundert Euro

Ich denke es geht um ein E-Bike ;-)

Selbstredend

Rentenonkel

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 21.03.2025 07:39 »

Das war mein Gedanke, dafür müsste ich aber gerade wissen, ob sich das Leasing auch auf weitere Zahlungen wie z.B. die Jahressonderzahlung auswirkt.

Das Fahrradleasing ist eine Brutto Entgeltumwandlung, durch die die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung entsprechend reduziert werden.

Dadurch bekommt man in den Fällen, in denen man aus diesen Systemen wieder Geld haben möchte, etwas weniger raus, also zum Beispiel Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Betriebsrente, Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld usw.

MoinMoin

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 21.03.2025 07:52 »
So ein Fahrradleasing kosten einen schnell mal einige hunderte Euroenen an Rentenauszahlung, auf die live time gesehen.
Kleine REchnung ohne INflation und Zinsenszins:
Bei 100€ Entgeltumwandlung (also 1200€ im jahr) sind es 1200/44.732 Rentenpunkte*  Leasingzeit 3 Jahre = 0,08 Rentenpunkte bei 39,32 ProRentenpunkt = 3,16€ monatlich weniger Rente bei Rentenzeit 20 Jahre also 760€ weniger Rente!
Ob es einen mit 80 juckt, 3€ weniger monatliche Rente zu haben und man dafür jetzt ein schickes Bike, welches man sich sonst nicht hätte leisten können, weil man zu wenig Geld auf der naht hat, muss jeder für sich selbst wissen.

Man sollte jedoch die gesamte Rechnung sehen (und auch das man das Rad zu versteuern hat, wenn man es nach den 3 Jahren verbilligt übernimmt)


clarion

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 23.03.2025 08:23 »
Verbilligt? Ich finde 600 Euro, das für ein drei Jahre altes Bike noch gezahlt werden muss, um es zu übernehmen, ganz schön viel.

Ich habe mir letztes Jahr ein E Bike gekauft.  Mir wurden Vorjahresmodelle für 2.300 Euro angeboten,  und ich hätte vermutlich noch etwas abhandeln können. Auch bei dem Fahrrad, das ich gekauft habe, konnte ich vom Listenpreis noch ordentlich runter verhandeln.

MoinMoin

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 23.03.2025 08:36 »
Das Finanzamt setzt 40 Prozent des Neukaufpreises an (einschließlich Umsatzsteuer).
Wenn du weniger zahlst, dann muss du die Differenz als geldwerten Vorteil versteuern, sofern der AG das nicht mit 30% Pauschalsteuer für dich erledigt (was im öD eher nicht der Fall ist 8) )

clarion

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Antw:Jobbike und Jahressonderzahlung
« Antwort #14 am: 23.03.2025 09:07 »
Beim Leasing sitzt zwischen Käufer und Fahrradhändler jemand, der Geld verdienen will. Und wer bezahlt diesen Jemand? Eher nicht der Händler. Mir ist wirklich schleierhaft, warum fast alle ein Fahrrad leasen. Dieser Beispielrechner bei Jobbike ist doch so etwas von fadenscheinig.