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Arbeitsmedizin ung Mitwirkungspflichten

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Organisator:
Der Arbeitsmediziner soll den Arbeitgeber beraten, wie ein passender (ggf. leidensgerechter) Arbeitsplatz aussehen kann. Insofern würde ich es als Chance sehen, dem Arzt die Probleme mitzuteilen um mit seiner Hilfe wieder ins Arbeitsleben eingegliedert werden zu können.

KaiBro:

--- Zitat von: clarion am 18.03.2025 23:24 ---Die Hürden sind eigentlich nicht hoch. Sofern der Arbeitgeber im Vorfeld einer Kündigung Maßnahmen versucht hat, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, er diese Maßnahmen und das negative Ergebnisse sauber dokumentiert hat, ist der Arbeitnehmer draußen. Das ist in unserem Amt schon vorgekommen, teils wegen Suchterkrankungen, teils aber auch wegen anderer Erkrankungen.

--- End quote ---

In meinen Augen sind die Hürden recht hoch und das Verfahren ist langwierig. Du müsstest als Arbeitgeber nachweisen, das du alles dafür getan hast, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Würde bedeuten, man müsste den Arbeitsplatz leidensgerecht umbauen und den Mitarbeiter ggf. auf einen anderen Platz versetzen. Wenn all das nicht zum Erfolg führt, könnte man über eine personenbedingte Kündigung nachdenken. Allerdings scheitert es hieran oftmals und gerade in kleineren Kommunen will man keinen "Ärger" und keine negative Publicity, sodass die Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden, was zum Nachteil beider Seiten ist.

clarion:
Je nach Ausbildung ist ein leidensgerechter Umbau nicht immer möglich. Einen Gärtner kannst Du z.B. schlecht ins Büro umsetzen, wenn er oder sie z.B. nicht mit Computern umgehen kann.

ElBarto:

--- Zitat von: KaiBro am 19.03.2025 15:41 ---
--- Zitat von: clarion am 18.03.2025 23:24 ---Die Hürden sind eigentlich nicht hoch. Sofern der Arbeitgeber im Vorfeld einer Kündigung Maßnahmen versucht hat, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, er diese Maßnahmen und das negative Ergebnisse sauber dokumentiert hat, ist der Arbeitnehmer draußen. Das ist in unserem Amt schon vorgekommen, teils wegen Suchterkrankungen, teils aber auch wegen anderer Erkrankungen.

--- End quote ---

In meinen Augen sind die Hürden recht hoch und das Verfahren ist langwierig. Du müsstest als Arbeitgeber nachweisen, das du alles dafür getan hast, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Würde bedeuten, man müsste den Arbeitsplatz leidensgerecht umbauen und den Mitarbeiter ggf. auf einen anderen Platz versetzen. Wenn all das nicht zum Erfolg führt, könnte man über eine personenbedingte Kündigung nachdenken. Allerdings scheitert es hieran oftmals und gerade in kleineren Kommunen will man keinen "Ärger" und keine negative Publicity, sodass die Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden, was zum Nachteil beider Seiten ist.

--- End quote ---

Die Hürden mögen recht hoch sein, sind aber bedeutend niedriger wenn der AN nicht mitwirkt und keine Prognose gestellt werden kann würde ich behaupten.

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