Autor Thema: Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?  (Read 3524 times)

Verdimmtnochmal

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Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« am: 06.03.2025 13:24 »
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Höhergruppierungen bei gleichbleibender Stufe teil der nächsten Verhandlung wird?
Was meint ihr, wie wahrscheinlich ist, dass dies bald auch im TV-L  mal umgesetzt wird?
Im TVÖD ist es ja standardmäßig.

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #1 am: 06.03.2025 13:48 »
Es wurde zuletzt immer mit in die Verhandlung genommen, um (O-Ton des Personalratsvorsitzenden, der an den Verhandlungen beteiligt war) etwas zum Streichen zu haben!

Rowhin

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #2 am: 06.03.2025 14:08 »
Es wurde zuletzt immer mit in die Verhandlung genommen, um (O-Ton des Personalratsvorsitzenden, der an den Verhandlungen beteiligt war) etwas zum Streichen zu haben!

Exakt. Ich gehe davon aus, dass das die nächsten drei bis fünf Verhandlungen genauso bleibt. Man schreibt es mit rein, rückt dann aber davon ab, um 0.05% mehr direkt rauszuholen.

cyrix42

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #3 am: 06.03.2025 14:23 »
Den §17 (zur Höhergruppierung) kann man nur mit dem ganzen TV-L aufkündigen. Das wird nicht passieren. Insofern ist man schon von vorn herein darauf angewiesen, dass die TDL das Thema "stufengleiche Höhergruppierung" selbst angehen will, damit etwas in dieser Richtung passiert. Wie viel Bedarf dazu gesehen wird, kann man m.E. daran erkennen, wie lang hier TVöD und TV-L schon unterschiedliche Regelungen besitzen...

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #4 am: 17.03.2025 10:53 »
Dann halt ein konkretes Beispiel, was bei meinem Ex-AG ein Dauerthema ist:

Im Ing.-Bereich (was das Kerngeschäft ist und damit den Großteil der MA betrifft) sind die Sachbearbeiter in der EG 11 eingestuft. Projektleitung etc. ist dann in der EG12 angesiedelt. Dafür werden dann immer wieder intern MA mit Erfahrung gesucht. Klassisch fangen die SB mit Stufe 3 an und sind dann in Stufe 4, wenn sie die Bedingungen für PL erfüllen.

Aber, es geht von 11/4 in 12/3 klar, plus Garantiebetrag, aber (!) auch mit geringerer JSZ.

Resultat ist, dass sich nur "unerfahrene" MA finden lassen. Für alle anderen ist es schlicht uninteressant. MA, welche erfahren sind, sehen entweder keinen Vorteil "sich zu entwickeln" oder entwickeln sich weg.
Einsicht beim AG? Null, weil es "herrscht ja Fachkräftemangel!"

VFA West

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #5 am: 18.03.2025 00:00 »
Soweit ich mich richtig erinnere, wurde dies bei der letzten Verhandlung von der Gewerkschaft NICHT gefordert (bei der vorletzten ja, aber nicht bei der letzten).

Insofern scheint das Leid ja nicht so groß zu sein.

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #6 am: 18.03.2025 07:42 »
Soweit ich mich richtig erinnere, wurde dies bei der letzten Verhandlung von der Gewerkschaft NICHT gefordert (bei der vorletzten ja, aber nicht bei der letzten).

Insofern scheint das Leid ja nicht so groß zu sein.

Das liegt daran, dass sich die verhandelnden Gewerkschaften nur noch auf die "unteren" Lohngruppen konzentrieren. Deswegen haben sie hier auch ordentlich Mitglieder eingebüßt, die sich nicht mehr vertreten fühlen.

Ob das Leid groß ist, möchte ich nicht beurteilen. Fakt ist hier im Bundesland, dass die die Flucht aus dem Bereich inzwischen ein Ausmaß angenommen hat, dass mehr und mehr Abteilungen sich ganz offiziell für "handlungsunfähig" erklären.
Hat aber auch Vorteile, hab letztens mit einer früheren Kollegin gefrotzelt, dass sie jetzt jedem MA einen Parkplatz auf dem Hof anbieten können.

Johann

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #7 am: 18.03.2025 10:35 »
Dann halt ein konkretes Beispiel, was bei meinem Ex-AG ein Dauerthema ist:

Im Ing.-Bereich (was das Kerngeschäft ist und damit den Großteil der MA betrifft) sind die Sachbearbeiter in der EG 11 eingestuft. Projektleitung etc. ist dann in der EG12 angesiedelt. Dafür werden dann immer wieder intern MA mit Erfahrung gesucht. Klassisch fangen die SB mit Stufe 3 an und sind dann in Stufe 4, wenn sie die Bedingungen für PL erfüllen.

Aber, es geht von 11/4 in 12/3 klar, plus Garantiebetrag, aber (!) auch mit geringerer JSZ.

Resultat ist, dass sich nur "unerfahrene" MA finden lassen. Für alle anderen ist es schlicht uninteressant. MA, welche erfahren sind, sehen entweder keinen Vorteil "sich zu entwickeln" oder entwickeln sich weg.
Einsicht beim AG? Null, weil es "herrscht ja Fachkräftemangel!"
Hatte das vor einigen Jahren mal ausgerechnet. Wenn du in E11/4 kurz vor erreichen der Stufe 5 nach E12 höhergruppiert wirst, verdienst du knapp 10 Jahre in Summe weniger, als wenn du in der E11 bleibst. Verzinsung nicht einberechnet. Da machst du die Höhergruppierung also entweder noch bis zur 2. Hälfte der Stufe 3 durch oder erst wenn Stufe 5 erreicht ist. Alles andere ist finanzieller Murks.

Hart

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #8 am: 18.03.2025 12:02 »
Moin,

Zitat
Das liegt daran, dass sich die verhandelnden Gewerkschaften nur noch auf die "unteren" Lohngruppen konzentrieren.

Ja klar, aber sorry diese Einstellung teile ich nicht. Die oberen Lohngruppen ab Gruppe 9b haben deutliche
größere Einkommenssteigerungen in den Erfahrungsstufen als die unteren Lohngruppen.

Nehmen wir die Gruppe 11  welche  von Stufe 1 bis Stufe 5  eine Steigerung von rund 1800 Euro hat,
wogegen die Stufe 5 man gerade eine Steigerung von rund 650 Euro hat.

Gerne würden die unteren Lohngruppen auch "nur" 50 % Jahressonderzahlungen haben wenn bei ihnen
ebenfalls eine Steigerung von 1800 Euro von Stufe 1 bis 5 gegeben wäre. Denn das rechnet sich allemal sehr gut.

Gruß

Hart

Umlauf

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #9 am: 18.03.2025 12:08 »
Moin,

Zitat
Das liegt daran, dass sich die verhandelnden Gewerkschaften nur noch auf die "unteren" Lohngruppen konzentrieren.

Ja klar, aber sorry diese Einstellung teile ich nicht. Die oberen Lohngruppen ab Gruppe 9b haben deutliche
größere Einkommenssteigerungen in den Erfahrungsstufen als die unteren Lohngruppen.

Nehmen wir die Gruppe 11  welche  von Stufe 1 bis Stufe 5  eine Steigerung von rund 1800 Euro hat,
wogegen die Stufe 5 man gerade eine Steigerung von rund 650 Euro hat.

Gerne würden die unteren Lohngruppen auch "nur" 50 % Jahressonderzahlungen haben wenn bei ihnen
ebenfalls eine Steigerung von 1800 Euro von Stufe 1 bis 5 gegeben wäre. Denn das rechnet sich allemal sehr gut.

Gruß

Hart

Prozentrechnung heißt das Zauberwort.

Jetzt darf Schnitzelesser das weiter ausführen.

Hart

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #10 am: 19.03.2025 11:11 »

Moin

Zitat
Prozentrechnung heißt das Zauberwort.

Wer sagt denn das Lohnerhöhungen und Steigerungen immer in Prozent erfolgen müssen und sollten.
Viel sozialer sind Lohnerhöhungen und Steigerungen  in absoluter Größe.

100 Euro sind für jeden 100 Euro und für jeden gleich viel Wert und es wird der Lohnabstand eingehalten.
Bei prozentualer Lohnerhöhung wird der Abstand ungerechtfertigter Weise immer größer was nicht zu rechtfertigen ist.
Denn durch die Inflation steigt nicht die Leistung derjenigen in Einkommensgruppe 11 mehr an als derjenigen in Einkommensgruppe 3, warum also sollte der Abstand also immer größer werden.
Auch wird die Leberwurst für die oberen Stufen nicht teurer als für die unteren. c

Das gleiche gilt für die "Erfahrungsstufen" und mit Zauber hat das nichts zu tun sondern nur mit einer Einstellung zur Wertigkeit der Arbeit.

Viel wichtiger wäre es das echte Leistung im öffentlichen Dienst belohnt werden kann. Das  auch z.B. Quereinsteiger die die gleiche oder mehr Leistung der "gelernten" erbringen nicht immer eine Stufe niedriger eingestuft werden u.v.m.


 Lg



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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #11 am: 19.03.2025 11:39 »

Viel wichtiger wäre es das echte Leistung im öffentlichen Dienst belohnt werden kann. Das  auch z.B. Quereinsteiger die die gleiche oder mehr Leistung der "gelernten" erbringen nicht immer eine Stufe niedriger eingestuft werden u.v.m.


Eines der ersten Sachen, die mir im ÖD beigebracht wurden war, dass hier Leistung eben nicht belohnt wird, sondern reines Absitzen. Genau das ist es, wie die Erfahrungsstufen gelebt werden. Entspricht sicher nicht dem mutmasslichen Gedanken dahinter, dass Erfahrung zu einer Effizienzsteigerung führt, ist aber in der Praxis der Regelfall.

Und, diese vorgeblich "soziale" Argumentation, dass es die unteren Einkommensgruppen nötiger haben usw., geht genauso am Problem vorbei. Natürlich ist es wunderbar werbewirksam, wenn man sich hinstellen kann und verkünden wie viel tolles man für die "Einkommensschwachen" getan hat. Bringt es etwas, wenn man die zweistellen EG's dabei komplett verliert bzw. immer wieder mit dem Argument "die sollen ruhig sein, die haben es nicht nötig" vor den Kopf stösst? Nein, denn die Marktlage erlaubt ihnen eine Umorientierung und blöderweise braucht man diese Leute doch irgendwie - nur sind sie inzwischen (hier im BL zumindest) eben wegorientiert!
Aber, auch das ist etwas, was man im ÖD lernt: praktisch oder gar lösungsorientiert denken, ist keine Jobanforderung!

NWB

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #12 am: 19.03.2025 12:28 »
Im Ergebnis führen doch die ständigen Sockelbeträge lediglich zu einer Stauchung innerhalb der unterschiedlichen Entgeltgruppen.

Überspitzt gesagt: Wenn alle Gehälter monatlich pauschal um 1.000.000,- € erhöht werden, ist der prozentuale Unterschied zwischen EG 1 und EG 15 verschwindend gering.

Warum also lange studieren und viel Verantwortung übernehmen, wenn man das auch viel einfacher und stressfreier  haben kann?

Tut mir leid, dieses Argument verfängt für mich überhaupt nicht.

Hat doch einen Grund, warum in den unteren EG immer genug Bewerber vorhanden sind, in den oberen aber nicht.

MoinMoin

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #13 am: 19.03.2025 14:15 »

Moin

Zitat
Prozentrechnung heißt das Zauberwort.

Wer sagt denn das Lohnerhöhungen und Steigerungen immer in Prozent erfolgen müssen und sollten.
Viel sozialer sind Lohnerhöhungen und Steigerungen  in absoluter Größe.

100 Euro sind für jeden 100 Euro und für jeden gleich viel Wert und es wird der Lohnabstand eingehalten.
Bei prozentualer Lohnerhöhung wird der Abstand ungerechtfertigter Weise immer größer was nicht zu rechtfertigen ist.
Denn durch die Inflation steigt nicht die Leistung derjenigen in Einkommensgruppe 11 mehr an als derjenigen in Einkommensgruppe 3, warum also sollte der Abstand also immer größer werden.
Auch wird die Leberwurst für die oberen Stufen nicht teurer als für die unteren. c
Doch du irrst da gewaltig! Natürlich ist es eine Herabwertung und Nivellierung.

A) Bekommt 1000€
bezahlt Miete 500€ hat 500€ für Leberwurst, die Leberwurst kostet 5€ das Kilo, er kann 100kg Leberwurst kaufen.

b) Bekommt 2000€
Bezahlt Miete 1000€ hat 1000€ für Leberwurst, kann sich aber Leberpastete für 10€ das Kilo leisten, 100kg Leberpaste kaufen.
(oder wenn er identisch lebt wie A kann er sich 300kg leisten)

Beide bekommen 100€ mehr und die die Inflation beträgt platt 10%

A) 1100 Lohn 550€ Miete hat 550€ für Leberwurst (5,5€/kg) er kann sich weiterhin 100kg Leberwurst leisten.
b) 2100€ Lohn 1100€ Miete hat 1000€ für Leberpaste (11€/kg) er kann sich nur noch 90,9 kg Leberwurst leisten
(oder nur 290,9 kg)


Merkst schon, dass es eben nicht korrekt ist und die Abstände eindampft!

Rechnen heißt das Zauberwort.

Johann

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Antw:Wann Stufengleiche Höhergruppierung ?
« Antwort #14 am: 19.03.2025 17:30 »
A) 1100 Lohn 550€ Miete hat 550€ für Leberwurst (5,5€/kg) er kann sich weiterhin 100kg Leberwurst leisten.
b) 2100€ Lohn 1100€ Miete hat 1000€ für Leberpaste (11€/kg) er kann sich nur noch 90,9 kg Leberwurst leisten
(oder nur 290,9 kg)


Merkst schon, dass es eben nicht korrekt ist und die Abstände eindampft!

Rechnen heißt das Zauberwort.
Dazu kommt noch, dass von 100€ brutto mehr bei A mehr hängen bleibt als bei B, weil B einen höheren Grenzsteuersatz hat als A. Dieses Argument fällt natürlich irgendwann weg, weil dann sowieso alle das selbe verdienen. Da will dann von den Ausgebildeten keiner mehr in IGM-Unternehmen wie VW, weil die im Vergleich zum öD eher schlecht zahlen.