Autor Thema: Ruhensregelung SAZ  (Read 13566 times)

Ari31

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #45 am: 22.05.2025 06:36 »
mm8 haben sie die Juni-Abrechnung schon? Wie verhält es sich bei ihnen bezüglich der Nachzahlung.

mm8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #46 am: 23.05.2025 12:29 »
Habe noch nichts bekommen. Zur Nachzahlung habe ich auch noch keine Informationen. Ich schreibe aber sofort wenn ich was habe.

Ari31

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #47 am: 24.05.2025 13:39 »
Ich habe gestern nochmal Rücksprache mit der Bezügerechnerin Übergangsgebührnisse gehalten.
Bei mir wurde aus auch für Juni nicht umgesetzt da sie immer noch nicht alle Abrechnungen für 2024 vom andern BVA hat und verhindern will das ich was zurückzahlen muss. Logisch. Bei einer Nachzahlung von mittlerweile mehr als 10.000€ für 2025. Da fällt mir nichts mehr ein. Habe ihr jetzt selbst alle Abrechnungen geschickt.

mm8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #48 am: 27.05.2025 10:58 »
Also ich glaub Stuttgart hat das umgekehrt gemacht. Erstmal alle umgestellt und jetzt Berechnung der Bezüge 2024

Ari31

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #49 am: 04.06.2025 14:51 »
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,326
  • Bundesbeamter
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #50 am: 04.06.2025 15:10 »

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 140
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #51 am: 05.06.2025 19:16 »
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.

Solange es im laufenden steuerjahr passiert, ist es steuerlich egal, in welchem Monat die Nachberechnung erfolgt. Die Steuer wird immer auf den entsprechenden Monat gerechnet und du wirst letztendlich so gestellt, als wenn die Zahlung bereits in dem Monat erfolgt wäre.

MaHa1710

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #52 am: 02.07.2025 10:25 »
Ich hab in der vergangenen Woche den Bescheid über die Aufhebung der Ruhensregelung erhalten. Hier war auch erwähnt, das eine Nachzahlung zeitnah erfolgt und die Höhe der Bezügemitteilung zu entnehmen ist. Da wird die kalte Progression ja mit jedem Monat den es später kommt härter zuschlagen. Aber zumindest die "reguläre Zahlung" sollte dann ab Juli laufen.

Ist das ein Personenbezogenes Schreiben, oder ein Rundschreiben ?

Wäre nett wenn du das für alle zur Verfügung stellen könntest, solange es keine Persönlichen Daten beinhaltet.

Christian2010

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #53 am: 02.07.2025 10:38 »
Kurzes Update:

Habe Mitte Juni ein Schreiben vom BVA (München) erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde das die Ruhensregelung aufgehoben wurde.

Mit meinem übergangsgebührnissen vorgestern habe ich dann die Nachzahlung erhalten.

Ari31

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #54 am: 03.07.2025 07:11 »
Bei mir das Gleiche. Aufhebung war natürlich Personenbezogen. Daher erfolgt keine Bereitstellung.
In der letzten Woche kam dann relativ frühzeitig die Bezügeabrechnung auf der die Nachzahlung bereits vermerkt war.