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Qualifizierungsaufstieg nach § 21 LVO

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BeamterNRWmD:
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit der Thematik des Qualifizierungsaufstieges.

Es geht hier im Speziellen um des Passus im § 21 Abs. 3 Satz 3 "...kann eine im Umfang und von den Prüfungsanforderungen vergleichbare Qualifizierung durchgeführt werden."

Ist hier jemandem bekannt, ob ein Dienstherr hier vergleichbare Qualifizierungen angeboten hat? Wenn ja, welche? Wäre z.B. der Verwaltungslehrgang II solch eine vergleichbare Qualifizierung? Meiner Kenntnis nach können auch Beamte am VL II teilnehmen.

10481178:
Aktuell werden die Dienstherrn keine abweichenden Qualifizierungsformen anbieten, da dies auch für die Kommunalverwaltung vorgegeben ist:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21115

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/bd2906a8d71a7b071ecf7eb6777c5be6244668/Lehrplan_Qualifizierungsaufstieg_Stand_17_10_17.pdf

BeamterNRWmD:
Vielen Dank für Deine Antwort,

das aber genau ist der Knackpunkt: Es gibt diese Verordnung, in dieser ist aber keine vergleichbare Qualifizierung erwähnt und somit gilt wieder "...kann eine im Umfang und von den Prüfungsanforderungen vergleichbare Qualifizierung durchgeführt werden."

Daher nochmals die Nachfrage, ob jemandem was bekannt ist.

Danke Euch!

NWB:
Für den steuerlichen Bereich gibt es in NRW das hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=28925&aufgehoben=N&anw_nr=2

BeamterNRWmD:
Ist Dir bekannt, ob der VLII schonmal anerkannt wurde?

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