Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
EG14/15 Vertretung Fachvorgesetzter Zulage bzw. Zuschlag#ß
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schneefux:
Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren in EG14, mittlerweile in Stufe 6, nach TVöD Bund. Seit knapp einem Jahr vertrete ich meinen Fachvorgesetzten (nicht: disziplinarisch Vorgesetzter) und führe Jahresgespräche,
segne vorab den Urlaub in der Gruppe ab u.ä. Formal ist da bisher nichts geschehen, also keine neue Stellenbeschreibung o.ä.
Die Gruppe besteht zu 8 Personen aus wiss. Mitarbeitenden (EG13/14) und 6 anderen Mitarbeitenden. Der bisherige
Fachvorgesetzte verdient ebenfalls EG14.
Nun hege ich die Vermutung, dass diese Konstellation eigentlich in EG15 gehört:
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens 5 Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.“
Nun solle mir die Gruppe nicht ständig unterstellt werden, sondern solange ich die Vertretung übernehme.
Dazu habe ich gefunden: Führung auf Zeit:
„Die Führungsposition kann auch bei einem bereits beschäftigten Arbeitnehmer auf die genannte Zeit befristet vergeben werden. In diesem Fall, wird dem Beschäftigten für die Dauer der Übertragung eine Zulage gewährt
in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 bis 3 TVöD ergebenden Entgelt,
zuzüglich eines Zuschlags von 75 % des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten der Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, zur nächsthöheren Entgeltgruppe nach § 17 Abs. 4 Satz 1 bis 3.“
Heißt dass, dass ich eine Zulage in Höhe der Differenz EG15 zu EG14 erhalten müsste, plus einen Zuschlag 75% von EG15Ü zu EG15?
Angeboten wird mir ein deutlich darunter liegender Betrag.
Oder bin ich eigentlich schon automatisch in EG15 und muss das einfordern?
Oder hänge ich einem Luftschloss nach?
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