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Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
mmp:
"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?
Rowhin:
--- Zitat von: mmp am 20.03.2025 14:24 ---"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?
--- End quote ---
Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.
Casa:
--- Zitat ---Hallo zusammen,
wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?
Danke und viele Grüße,
Lorenz
--- End quote ---
Das sagt mehr über die sonstigen Personen, die am Bewerbungsverfahren beteiligt sind, als über den Bewerber.
Die Stelle ist neu zu besetzen. Damit muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, wie die Stelle ausgeschrieben wird. Hier wohl nur externe Bewerber in Betracht, sodass eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgte. Die Stelle soll nun weiterhin mit externen Bewerbern besetzt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich nach 2 Wochen andere Bewerber auf diese Stelle bewerben. Durch Nichtausschreibung würdet ihr die Bewerber in ihren Rechten aus Art. 33 II GG verletzen, die sich bewerben könnten.
Nur weil die mangelnde Ausschreibung vielleicht keiner mitbekommt, heißt das nicht, dass es in Ordnung wäre potenziellen Bewerbern die Chance zu nehmen, die Stelle zu bekommen.
Ich weiß, dass Ausschreibungen Zeit in Anspruch nehmen und dies unangenehm ist. Die heimliche Besetzung der Stelle ist allerdings keine rechtsstaatliche Lösung.
Bei 150 Bewerbern würde ich mir Gedanken über den Inhalt der Ausschreibung machen. Ihr könnt die harten Anforderungen enger gestalten oder ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchführen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rowhin am 20.03.2025 15:32 ---
--- Zitat von: mmp am 20.03.2025 14:24 ---"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?
--- End quote ---
Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.
--- End quote ---
Wir bieten grundsätzlich ein Probearbeiten oder Hospitieren an und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Und dann ist es auch noch danach die Frage wie das neudeutsche Onboarding organisiert ist….
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 20.03.2025 18:35 ---
--- Zitat ---Hallo zusammen,
wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?
Danke und viele Grüße,
Lorenz
--- End quote ---
Das sagt mehr über die sonstigen Personen, die am Bewerbungsverfahren beteiligt sind, als über den Bewerber.
Die Stelle ist neu zu besetzen. Damit muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, wie die Stelle ausgeschrieben wird. Hier wohl nur externe Bewerber in Betracht, sodass eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgte. Die Stelle soll nun weiterhin mit externen Bewerbern besetzt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich nach 2 Wochen andere Bewerber auf diese Stelle bewerben. Durch Nichtausschreibung würdet ihr die Bewerber in ihren Rechten aus Art. 33 II GG verletzen, die sich bewerben könnten.
Nur weil die mangelnde Ausschreibung vielleicht keiner mitbekommt, heißt das nicht, dass es in Ordnung wäre potenziellen Bewerbern die Chance zu nehmen, die Stelle zu bekommen.
Ich weiß, dass Ausschreibungen Zeit in Anspruch nehmen und dies unangenehm ist. Die heimliche Besetzung der Stelle ist allerdings keine rechtsstaatliche Lösung.
Bei 150 Bewerbern würde ich mir Gedanken über den Inhalt der Ausschreibung machen. Ihr könnt die harten Anforderungen enger gestalten oder ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchführen.
--- End quote ---
Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.
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