Autor Thema: Unkündbarkeit bei Überleitung in einen anderen städtischen Betrieb  (Read 4350 times)

Dumdidum

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Teile unseres Betriebs (städtische Tochter, GmbH) sollen in eine AÖR umgesiedelt werden. Noch sind keine Details bekannt, wer alles gehen muss (etwa die Hälfte unserer Abteilung). Uns ist glaubhaft versichert worden, dass niemand arbeitslos werden wird und dass es Überleitungsverträge mit Besitzstandwahrung usw geben wird. Wer nicht zur AÖR gehen möchte, wird alternative Angebote in der Kernverwaltung erhalten. Aber natürlich möchten fast alle beim jetzigen Restbetrieb bleiben (welcher insgesamt auch zur Hälfte verkleinert werden soll).

Weiß jemand zufällig, wie es sich verhält, wenn man über 40 Jahre alt ist und schon seit über15 Jahren im TVÖD beschäftigt ist? Kann man sich dann irgendwie dagegen wehren? Wenn ich die Angebote nicht annehmen will, was passiert dann? Kündigen könnte man mir ja eigentlich auch nicht? Wobei ich sagen muss, dass ich die ersten 9 Jahre in einem Eigenbetrieb der Stadt Duisburg angestellt war und erst seit 7 Jahren in der GmbH tätig bin. In meiner Gehaltsabrechnung steht aber weiterhin der 15.04.2009 als Eintrittsdatum in die Stadt.

MoinMoin

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Kann man sich dann irgendwie dagegen wehren? Wenn ich die Angebote nicht annehmen will, was passiert dann? Kündigen könnte man mir ja eigentlich auch nicht?
Wogegen willst du dich wehren?
Das dein AG dir irgendwelche Aufgaben zuweist, wenn du nicht wechseln willst?

Dumdidum

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Nein, möchte nicht wechseln müssen. Die gleichen Tätigkeiten werde  beim bisherigen Arbeitgeber und auch bei der AÖR vorhanden sein.